Hallo evalue,
es gibt Vermieter,die grundsätzlich jeden noch so berechtigten Anspruch eines Mieters abbügeln und Mieter verunsichern wollen.Und wenn es gar nicht mehr anders geht,dann kommen Argumente wie „ Der Mieter hat alles falsch geschildert“ oder „ Wer mindert kriegt die Kündigung“.
All das soll Sie nicht davon abhalten,selbst abzuwägen,ob es sich lohnt,berechtigte Ansprüche geltent zu machen.Baulärm ist ein Grund,der zur Mietminderung berechtigt.Dazu muss der Mietmangel dem Vermieter angezeigt werden ( § 536C. Abs.2 BGB ) und der Vermieter aufgefordert werden,den Mangel binnen angemessener Frist abzustellen (was bei Baulärm nicht möglich ist).Ab dann kann die Miete gemindert werden( § 536 BGB), es sei denn,der Mangel ist unerheblich(§ 536 Abs.1 letzter Satz BGB ; z.B. bei kurzfristigem Lärm einer kleinen Baustelle).
Ob und in welcher Höhe gemindert werden kann,ist immer eine Frage des Einzelfalls.Da spielt auch eine Rolle,ob man an einer verkehrsreichen Kreuzung oder in einer verkehrsberuhigten Straße wohnt.Wichtiger noch sind aber die Lautstärke,die Entfernung zur Baustelle und die Zeit des Lärms.Die vom Mieterbundvertreter geäußerte Ansicht , Minderungen von 50% seien möglich, betrifft in der Praxis Ausnahmefälle-eine angemessene Minderung bewegt sich bei Baulärm regelmäßig zwischen 20% und 30%.Streben Sie eine gütliche Einigung mit dem Vermieter an sollen Sie sich am unteren Rand bewegen; im Streitfall gilt das gleiche(um auf der sicheren Seite zu sein)
Die Anfertigung eines Lärmprotokolls ist nicht zwingend erforderlich.Die von einer Baustelle ausgehende Lärmbelästigung liegt auf der Hand und kann auch durch Zeugen(Besucher,Mitbürger,Baufirma) nachgewiesen werden.Völlig abwegig ist eine Ansicht,das gerade nächtliche Straßenbauarbeiten hingenommen werden müssen.
Abgesehen davon sei Handwerker-Lärm grundsätzlich ein Grund,die Miete zu kürzen.In welcher Höhe gekürzt werden kann,hängt zufolge davon ab,woher der Lärm kommt und wie die Intensität ist. Hält der Krach eine Woche an ,sei eine Reduzierung der Miete um 12,5% drin.
Auch wenn Handwerker im Nachbarhaus arbeiten,kann die Miete gekürzt werden.Es spielt dabei keine Rolle,ob der eigene Vermieter etwas für den Lärm kann oder nicht.Baulärm ist ein Mangel an der Mietsache,der zur Kürzung berechtigt ist.
Man kann hier nur einen Rat geben.Meistens kommts aber anders als man denkt