Mietminderung bei 2 Fällen

Guten Tag,
Wir wohnen zur Miete in einem Haus. Vor 5 Monaten ungefähr haben wir Schimmel in unserer Küche entdeckt. Da wir unsere Küche gerade ins EG gebaut hatten war es Glück das es zu dem Zeitpunkt passierte, da der Raum leer war. Allerdings Grenz an der (Holz) Wand unser WC. Beide Räume mußten Trocken gelegt werden, das Stück Wand wurde beseitigt und natürlcih auch die Fliesen. Das alles hat 5 monate gedauert, aber 100% abgeschlossen ist es immer noch nicht, da wir im EG in der neuen Küche noch einen Wasserfleck haben und in der alten Küche die Tür verzogen ist.
Der Hausverwalter hat sich immer um alles gekümmert, allerdings mußten WIR den Firmen hinterher telefonieren. Und abgeshclossen ist hier immer noch nix Wir wollten schon seit fast einem halben Jahr unser Schlafzimmer, was die Küche war, fertig haben, aber es geht hier ja nicht vorran. Umbauen mußten wir, da wir noch ein Kinderzimmer benötigten ( unser altes Schlafzimmer).

Hierzu meine Frage: Es wurde nie etwas schriftlich gemacht, lediglich telefoniert. Können wir noch rückwirkend eine Mietminderung geltend machen, da dieser Raum ja nicht benutzbar ist?

Fall 2:
Seit Donnerstag haben wir ne Menge Schnee auf dem Dach, und der taut, und nun sind in 2 Kinderzimmern die Wände nass. Es tropft aus den Rollokästen. Heute nacht soviel das es 3 m bis zur Tür gelaufen ist und sich eine Pfütze gebildet hat. Unsere kleine kann darin nicht schlafen, da es laut ist, das tropfen. die schränke wurden auch alle nass, und sind zumteil auch schon aufgequellt. In dem anderen Kinderzimmer sieht es genau so aus. es tropft und tropft und so langsam seh ich schwarz was unsere Möbel angeht. es liegen schon überall Handtücher und stehen Schüsseln. Auch hier wird sich schon drum gekümmert, aber ohne erfolg.

Mietminderung habe ich gelesen 50%. Geht das ohne weiteres? Muß man das schriftlich machen? Und muß man das nachzahlen, wenn der schaden behoben wurde? Brauchen wir einen Anwalt?

danke und entschuldigt meine Rechtschreibfehler, meine kleine zehrt an mir :wink:

Hallo,

Mietminderung geht nicht rückwirkend, wenn das nicht alles schriftlich festgehalten wurde. Vor allem Ihr die Mängel schriftlich nicht mitgeteilt habt. Damit wäre bei Fall 1 das Kind leider schon in den Brunnen gefallen.

Zu Fall 2
Den Schaden schnellstens schriftl. beim Vermieter anzeigen (per Einschreiben). Möglichst auch Fotos machen. Im Schreiben um Beseitigung des Mangels bitten, dies wegen der Dringlichkeit auch telefonisch.
Im Schreiben darauf hinweisen das Ihr die Miete anteilig mindern werdet, da die Räume ja nicht nutzbar waren. Anteilig dann für den Zeitraum und nach Quadratmeter der beiden Räume den Betrag von der Kaltmiete abziehen. Da ja erhebliche Schäden an Möbeln etc. entstanden sind, unbedingt alles fotografieren und dem Vermieter mitteilen das umgehend seine Versicherung zu informieren ist. Am besten auch die eigene Hausrat/Haftpflicht informieren gegebenenfalls springen die ein oder zahlen gleich und wenden sich dann an die Versicherung des Vermieters. Eine Mietminderung muß man nach Beseitigung des Mangels natürlich nicht zurückzahlen, da Ihr ja nur für die Zeit des Mangels mindert.

Viel Glück, klingt ja wirklich übel.

Hallo:frowning:
Das hört sich ja schlimm an.Ok,Rückwirkend können Sie leider nichts mehr machen,da Sie ja nichts schriftliches in der Hand haben,wie Sie es geschrieben haben.Normalerweise.Ich habe aber auch schon einen Fall von einer Bekannten gehört,die hat das vor Gericht eingeklagt,und recht bekommen.War zwar ein anderes Anliegen,aber wer weiß schon so genau,was in den Gesetzten steht,und wenn man einen guten Anwalt hat,dann könnte da schon was gehen.Das müssen Sie selbst entscheiden.
In dem anderen Fall,ist das anderst.Sie müssen dem Vermieter natürlich gleich Bescheid geben,schriftlich,per Einschreiben,und Mündlich per Telefon,oder in einem Persönliches Gespräch.
Da dies ein dringlicher Fall ist,der nicht mehr auf zu schieben ist,da das Gesundheitliche Folgen mit sich trägt,kann ich mir Vorstellen,daß sie das mit den 50% gleich machen können.Aber virerst ankündigen.Zum Beispiel so: Erklärung der Sachlage,der Gesundheitschädigung dadurch(auch etwas übertreiben:smile:,
und der Aufforderung sich sofort darum zu kümmern,da sie sonst zum sofortigem Termin,die Miete um 50% Mindern…gleich die Paragraphen dazu schreiben,wo das drin steht…
Dann immer öfters ihn anrufen und nerven,wenn er nichts hören lässt…
Weiß nicht,wie lange so eine Frist ist,da es sehr dringend klingt…Würde auch gleich mal mit der Versicherung( Hausrat) reden,wer den Schaden Übernimmt…oder ob das der Vermieter tragen muß…Nur damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Und wenn er sich nicht rührt,dann würde ich damit drohen,eine Firma kommen zu lassen,die das dann macht,und das er dann bezahlen muß,denn das ist nicht erlaubt.Ich habe zum Glück einen Mieterrechtschutz,denn ich habe auch so komische Vermieter,die meinen,sie können sich alles erlauben.Gute Mieter wollen Sie haben,und nichts dafür tun:-0

Ich hoffe,sie haben Glück,und müssen sich nicht eine neue Bleibe suchen deswegen:smile:
Liebe Grüße Sonja:smile: