mal angenommen, es wird eine Badmodernisierung in einer Mietwohnung vorgenommen (Badewanne, Waschbecken und Toilette werden erneuert), so daß das Bad für ca. 1 Woche nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Um welche Höhe kann die Miete dann theoretisch gemindert werden? Gibt es da bestimmte Sätze?
Derjenige bekommt ein neues Bad, zahlt dafür nix, außer voraussichtlicher einer zukünftigen Mieterhöhung, die seltenst die tatsächlichen Modernisierungskosten ganz amortisieren und da denkt jemand an Mietminderung?
Jetzt mal nur meine Meinung und ich bin selber Mieter. Wenn mir mein Mieter mein (wirklich nicht schönes Bad) saniert/renoviert und ich dafür 1 Woche lang bei meinen Eltern duschen, und beim Nachbar pinkeln muss, dann bin ich ehrlich gesagt dankbar und werde nicht auf die Idee kommen, um dafür 100 Euro die Miete in einem Monat zu mindern.
Begründung:
Zum einen weiß der Mieter vor Eintritt der Behinderung über selbige bescheid. Es handelt sich nicht um einen „Schaden“, der behoben werden muss.
mal angenommen, es wird eine Badmodernisierung in einer
Mietwohnung vorgenommen (Badewanne, Waschbecken und Toilette
werden erneuert), so daß das Bad für ca. 1 Woche nicht oder
nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Um welche Höhe
kann die Miete dann theoretisch gemindert werden? Gibt es da
bestimmte Sätze?
theoretisch sollte eine Mietminderung möglich sein. Allerdings schließe ich mich Bens Meinung an. Wegen ein paar Prozent weniger Miete für ein paar Tage (20 Euro? 40 Euro?) mal so richtig den Vermieter verärgern und dann die nächsten Jahre damit Leben? Das ist echt sauer verdientes Geld!
Es geht um Nachmieter, die momentan gesucht werden. In dem jetzigen Badzustand ist es nicht möglich, die Wohnung wieder zu vermieten. Denn der momentane Badzustand ist jämmerlich. Die Hausverwaltung hat die Miete für den nächsten Mieter bereits um 20% erhöht. Deshalb ist eine Badmodernisierung wohl okay.
Gruß,
N.
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Okay, hab vielleicht einige Infos vergessen
Es geht darum, dass der jetzige Mieter auszieht und Nachmieter sucht (auch alles mit der Hauverwaltung geklärt). Die Hauverwaltung hat angekündigt, dass ein neues Bad für den folgenden Mieter eingebaut wird und dieser dann die Miete mindern kann. Deshalb wollte ich gerne wissen, wie hoch so eine Mietminderung dann normalerweise ist. Denn der Mieter möchte dies gerne etwaigen Interessenten sagen können.
Unbenutzbarkeit der einzigen Toilette = 80 %
LG Berlin (MM 1988, 213).
Unbenutzbarkeit der Badewanne = 20 %
AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.
Soweit bei den Bauarbeiten dermaßen viel Staub, Schmutz und Lärm anfällt, dass die gesamte Wohnung dadurch unbewohnbar wird, könnte für diese Zeit aber auch eine Minderungsquote von 100 % in Betracht kommen.
Nur bedingt richtig! -> Eher falsch!
Folgende Fragestellung dazu:
Weiß der Nachmieter seit Vertragsabschluss, dass das Bad saniert wird?
Wenn ja, dann darf keine Mietminderung verlangt werden. Dies gilt auch für Schäden, die beim Abschluss des Mietvertrags bekannt sind.
Wenn der Mieter erst nachträglich davon erfährt, dann evtl. ja, aber meine Meinung dazu ist ja bereits bekannt. Schönes neues Bad!
also hier gehts doch auch nicht um eine Mietminderung.
Wir machen es so:
Vertragsende alter Mieter z.B. 30.09.2007, Zählerstände ablesen, Wohnung muss vom Mieter im ordungsgemäßen Zustand gebracht worden sein(außer Bad), Schlüsselrückgabe.
Bad wird von uns saniert (ca. 14 Tage) inkl. Malerarbeiten
Neuvermietung mit Schlüsselübergabe an den neuen Mieter erst zum 15.10.2007,Zählerstände werden erneut abgelesen.
Klare Trennung, weil durch die beauftragten Firmen des Vermieters evtl. auch wieder vom Mieter frisch renovierte Wände oder Türen beschädigt werden könnten.Auch wegen der Betriebskostenabrechnung wichtig.
Das müssen die Wohnungsbewerber aber mit dem Vermieter besprechen.
Du musst jedenfalls unabhängig vom Nachmieter die Wohnung bis Vertragsende in einem ordnungsgemäßen Zustand gebracht haben.