Hallo,
wie realisert ein Mieter Minderungen, wenn er dem Vermieter den monatlichen Einzug der Miete gestattet hat?
Gruß,
M
Hallo,
wie realisert ein Mieter Minderungen, wenn er dem Vermieter den monatlichen Einzug der Miete gestattet hat?
Gruß,
M
Hi!
Ich würde einfach die Einzugsermächtigung widerrufen, den Vermieter darüber informieren und den (geminderten) Mietbetrag überweisen.
Gruß
George
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Oder…
…der Vermieter zieht nur die Miete minus den Minderungsbetrag ein.
Normalerweise bekommt man ja ne Bestätigung über die Minderung.
Wenn nicht, einfach mit dem Vermieter reden. Wenn die Minderung gerechtfertigt ist, wird er es machen.
Ansonsten, wie mein Vorredener.
Hallo und Gruß
Stiefel
Normalerweise bekommt man ja ne Bestätigung über die Minderung.
Das ist nirgendwo vorgeschrieben/vorgesehen.
Allerdings hat der Mieter ja den Mangel zu melden und die Ausübung des Minderungsrechts anzuzeigen.
Dabei könnte z.B. eine erteilte Einzugsermächtigung auf Betrag xxx Euro begrenzt werden.