Mietminderung bei Baulärm

Hallo zusammen,

in meiner unmittelbaren Nachbarschaft (ca. 20 Meter Luftlinie entfernt) ist seit Monaten eine große Baustelle wo ca. 10 Häuser gebaut werden. Von morgens um 7 Uhr bis abends 18 Uhr unter der Woche sind die Bauarbeiter in vollem Gange, ebenfalls am Samstag von 7 Uhr bis 15 Uhr. Der Lärm ist mittlerweile unerträglich. Öffnen der Fenster oder gar auf dem Balkon sitzen und sich unterhalten ist nur schwer möglich. Nun ist meine Frage, ob ich hier Anspruch auf eine Mietminderung habe und in ungefährer %ualer Höhe? So langsam habe ich keine Lust mehr jeden Morgen um 7 Uhr von Presslufthämmern, flexen, hämmern und bohren geweckt zu werden.

Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus.

Herzliche Grüße!

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Baulärm in unmittelbarer Nachbarschaft kann zu Mietminderungen führen (übrigens auch rückwirkend!), muß es aber nicht. Es kommt auf eine Vielzahl von Faktoren an, z.B. gilt für Baulärm in einem Neubaugebiet (da unvermeidlich) ein anderer Maßstab, als etwa in einem Stadtviertel mit alten Häusern. Eine Schmerzgrenze wird oft ab einer Dauer von mehr als 3 Monaten gezogen. Ich empfehle Ihnen folgenden Link:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Dort unter „Baulärm“ nachsehen. Es werden teilweise Gerichtsurteile mit Aktenzeichen genannt.
Alles Gute, Gruß- Achim

Hallo guten TAg,ich weiß nur soviel das in dem Mietshaus wo man selbst drin wohnt 50% Mitminderung je nach schwere des Baulärms beantragen kann.Bei 20m entfernung wüßte ich es nicht,Würde deshalb den Mieterbund anrufen das kostet nichts .Liebe grüße anna

Hallo,
ja, eine Mietminderung ist zulässig, auch wenn der Vermieter dafür eigentlich nichts kann. Mietminderung laut aktuellen Urteilen liegt bei 20 %. Der Vermieter kann sich dann einen Schadensausgleich bei dem Besitzer der Baustelle holen bzw. einklagen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Schau einfach mal hier nach

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Da es sich um eine überschaubar vorübergehende Maßnahme handelt, könnte es hüben wie drüben Recht geben! Das Prozesskostenrisiko tragen Sie für den Fall, dass eine Mietkürzung strittig verhandelt werden müßte. Die Entscheiung liegt bei Ihnen.

Hallo,

bis 30% dürften drin sein. Realistisch sind vielleicht eher 10%.

Empfehlenswert wäre es, hier mit dem Vermieter „zusammenzuarbeiten“. Der kann ja auch nix dafür. Der kann sich wiederum vom Bauherren in der Nachbarschaft eine Entschädigung holen. Und je besser ihr beide das vorbereitet, desto höher wird diese ausfallen :wink:

Und um diesen Betrag kannst Du dann die Miete mindern :wink:

Gruß
Horst

Hallo Horst,

vielen Dank für die Antwort. Ich werde mir das noch genau überlegen, da ich natürlich auch weiß, dass der Vermieter nichts dafür kann.

Herzliche Grüße