Hallo, Sie leidgeprüfter Mieter,
diese Worte meine ich tatsächlich so, weil es belastend ist, unter diesen Bedingungen zu leben.
Aber-und das ist das Traurige an der Sache, Sie können (seit Mai mit neuem Gesetz)nicht viel dagegen tun.
Gesetze, wie folgende Auszüge, sind nicht mehr immer akzeptabel, aber versuchen Sie es einfach. Nur-von der Mietminderung wird’s nicht leiser-zumindest für das Kind. Vielleicht können Sie mit dem Vermieter oder den Baufirmen eine Kulanzzeit aushandeln ,wobei diese in der Mittagszeit wenigtens für eine Stunde arbeiten durchführen, die nicht so Lärmintensiv sind. In unserer Verwaltung haben wir auf diesem Weg sehr vernünftige Klärungen erreichen können.
Gesetzesauszüge:
Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben. Es ist dabei egal, ob der Lärm von Baustellen im Haus oder von Baustellen, die außerhalb des Hauses liegen, hervorgerufen wird. Auch tut es in Bezug der Minderungsmöglichkeiten nichts zur Sache, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich gegen die Belästigung vorgehen kann.
Mietminderung wegen Baulärm in Prozent
Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.
Mietminderung wegen Baulärm
Mietminderung / Wohnungsmängel
Lärm ist einer der Stressfaktoren Nummer eins. Verständlich, dass man nach einem anstrengenden Arbeitstag zu Hause entspannen möchte und nicht von Renovierungsarbeiten im Haus oder der lauten Baustelle nebenan belästigt werden möchte. Oft lässt sich Baulärm jedoch nicht verhindern, doch stellt er in einigen Fällen einen Mangel dar und berechtigt daher den Mieter zu einer Mietminderung wegen Baulärm.
Lärm von Baustellen
Unterschieden wird zwischen gewerblichen Baulärm, der zum Beispiel bei Erbauung, Änderung, Unterhaltung oder Abbruch von baulichen Anlagen entsteht oder etwa bei Bauarbeiten in Wohnungen, die von Firmen ausgeführt werden. Heimwerkertätigkeiten gelten hingegen nicht als Baulärm, sondern als Nachbarschaftslärm.
Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben. Es ist dabei egal, ob der Lärm von Baustellen im Haus oder von Baustellen, die außerhalb des Hauses liegen, hervorgerufen wird. Auch tut es in Bezug der Minderungsmöglichkeiten nichts zur Sache, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich gegen die Belästigung vorgehen kann.
Mietminderung wegen Baulärm in Prozent
Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.
Auch wenn ersichtlich ist, dass Renovierungsarbeiten anstehen oder der Vermieter bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweist, dass in Kürze eine Großbaustelle in der näheren Umgebung entstehen wird, ist eine Minderung der Miete wegen des Baulärms nicht möglich.
Die Höhe der Mietminderung
Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal angeben. Eine Spanne, an der man sich orientieren kann, liegt zwischen 5 Prozent Minderung (die Belastung durch den Baulärm ist gering) bis hin zu 35 Prozent Mietminderung (die Belastung durch Dreck, Lärm und Staub ist sehr stark). Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung wurden von Gerichten aber auch bereits höhere Minderungen wegen Baulärm gewährt.
Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben und grüße nett
Waldi64