Mietminderung bei Baulärm im Keller?!

Hallo,letztes Jahr Dezember sind wir in unsere neue Wohnung gezogen (EG), zur Wohnungübergabe wurde uns zwar gesagt das der Keller vom Hochwasser schwer betroffen war und die Wände noch verputzt werden müssen aber das die seit einer Woche da unten Bohren, Hämmern, Dinge umher schmeißen,… hat uns keiner gesagt… Meine Fragen jetzt:1. Wielang muss ich den Lärm ertragen? Immerhin hab ich zur zeit „Urlaub“…2. Ab wann tritt eine Mietminderung in Kraft?3. Wiehoch wäre die Mietminderung? (Warmmiete ist 399,-€)4. Wie muss ich diese Bekanntgeben?5. Brauch ich dafür einen Anwalt?Vielen Dank =)

nicht schlecht. mieter seit knapp zwei monaten, schon vor mietbeginn angekündigte baustelle, die grad mal eine woche in betrieb ist, und dann schon stress machen wollen… das ist wohl der beginn einer wunderbaren mieter-vermieter-freundschaft.

Brauch ich dafür einen Anwalt?

ach was. such dir hier was passenden raus
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…
und hau es deinem vermieter um die ohren.

  1. Wielang muss ich den Lärm ertragen?

Bis die Arbeiten beendet sind

  1. Ab wann tritt eine Mietminderung in Kraft?

wenn überhaupt ab Beginn der Arbeiten

  1. Wie hoch wäre die Mietminderung? (Warmmiete ist 399,-€)

10% (Mietminderung) x 399,-€ / 31 Tage x 5 Tage x 50% (die Zeit in der lärmintensive Arbeiten durchgeführt wurden. = 3,22 € (bei 20% wären es 6,44 €) !Aber nich alles auf einmal verprassen!

  1. Wie muss ich diese Bekanntgeben?

nachweislich schriftlich

  1. Brauch ich dafür einen Anwalt?

nein

vnA

wenn der mangel bereits bei abschluss des mietvertrags bekannt war, gibt es kein recht auf mietminderung.
also: war er?

Wenn die Sanierung des Wasserschadens im Keller bei Mietvertragsschluss bekannt war, ist es kein Mangel, der zu Mietminderung berechtigt.

G imager761