Moin allerseits,
Kann man Mietminderung fordern, wenn in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen, welches auch gewerblich genutzt wird (Arzt& Bäcker) zwei/drei Wochen ununterbrochen von 7 UHr morgens bis 17Uhr nachmittags umgebaut wird (auch noch in den 2 Wochen in denen wir unseren einzigen, kurzen Sommer-Uraub mit Ausschlafen genießen wollten)…?
( Wir sind echt sauer…, wenn die uns wenigstens vorher Bescheid gesagt hätten)
viele Grüße von der unerholten
shockscrew
Hallöchen,
ich bin zwar kein Jurist aber ich habe zur Zeit das gleiche Problem. Ich habe, nach Rücksprache mit meinem Anwalt, die Kaltmiete um 30% gemindert. Vielleicht helfen Dir ja auch die folgenden Links etwas weiter. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen oder mich beim örtlichen Mieterverein mal schlau machen.
Grüße
Jörg (der auch ziemlich sauer ist wegen des Lärms)
http://www.harten.de/mietrecht/mieter/mietmaengel/in…
http://www.disque.de/ra/index.html?/ra/info/mietmaen…
http://www.zurecht.de/xmiete.htm
Hallo,
Kann man Mietminderung fordern, wenn in einem Mietshaus mit
mehreren Wohnungen, welches auch gewerblich genutzt wird
(Arzt& Bäcker) zwei/drei Wochen ununterbrochen von 7 UHr
morgens bis 17Uhr nachmittags umgebaut wird (auch noch in den
2 Wochen in denen wir unseren einzigen, kurzen Sommer-Uraub
mit Ausschlafen genießen wollten)…?
( Wir sind echt sauer…, wenn die uns wenigstens vorher
Bescheid gesagt hätten)
Du hast Anspruch auf eine Mietminderung. Diese ist umgehend schriftlich dem Vermieter zu erklären. Sie sollte nur bei ganz erheblichem Lärm 30 % betragen, sonst ist eine Obergrenze von 20 % durchaus angeraten. Du kannst jedoch erklären, dass Du Dir eine höhere Mietminderung vorbehälst. Ausserdem bitte erklären, dass sämtliche Mietzahlungen nur unter Vorbehalt erfolgen.
(Warum 20 %, nicht 30 %, wie es oft in diversen Büchern heisst und diese Daten werden dann von Anwälten gerne so empfohlen ? Sollte sich der Vermieter zu einem Rechtsstreit entscheiden und es wird festgestellt, dass Du unter Vorbehalt gezahlt hast und gleichzeitig auch eine höhere Mietminderung als 20 % vorbehalten hast, kann Dir ein Gericht durchaus 25 % oder mehr zuerkennen. Dein Vermieter muss alle Kosten tragen. Hast Du aber 30 % reduziert und ein Gericht kommt zur Auffassung, dass nur z.B. 22 % anerkannt werden können, musst Du die Kosten für den Anteil, über den die Klage abgewiesen wird selbst tragen. Dann kann es dann schon geschehen, dass Du zwar 22 % erhälst aber die Kosten je nach Miethöhe diese Einsparungen aus der Mietminderung sogar übersteigen. Ich empfehle nicht gerne jemand etwas zu tun, was im Ernstfall nur dem Anwalt und der Gerichtskasse nützlich ist.
Im Übrigen kann in ganz gravierenden Fällen eine Mietminderung sogar über 50 % liegen, in anderen Fällen kann eine Minderung sogar wegen der Kürze des Lärms völlig ausgeschlossen sein.
GRuss Günter