Mietminderung bei Baulärm im Nachbarhaus

Hallo,

in unserem, direkt angrenzenden, Nachbarhaus wird voraussichtlich bis Mai gebaut und der Baulärm nervt jetzt schon und bisher wurde mit den lauten Arbeiten (Teilentkernen, Fassade erneuern, Dachgeschoß ausbauen,Fahrstühle ranbauen) noch gar nicht begonnen. Der Innenhof, von welchem aus der Hauptteil der Arbeiten ausgeführt werden soll ist praktisch mit unserem verbunden und nur durch einen Zaun getrennt. Kann ich meine Miete deswegen mindern oder von der Wohnungsgesellschaft des Nachbarhauses Geld einfordern?

Jain,

vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt klares ja, aber die Gerichte werden derzeit in diesen Bezug etwas Realitätsnäher und es gibt da einige Urteile , z.B. Straßenbau, Baulückenschließung, ect. Da geht man in der Regel von zeitweisen Ortsüblicher erhöhten Lärmbelastung aus, vor allen wenn der Vermieter darauf keine Einfluss hat, dass eine Minderung nicht möglich ist.

Zuständig ist und bleibt Dein Vermieter. nur bei dem kann man die Mietminderung geltend machen. Selbst wenn er nicht der Verursacher es Lärms (oder der Bauma0nahme überhaupt ) ist, so haftet er gegenüber dem Mieter dafür.

Aber: Es ist nicht jeder Baulärm aus der Umgebung ein Mietmangel, der zur Minderung berechtigt. Es kommt auch darauf an ob die Baumaßnahme bei Anmietung vorhersehbar war. Etwa, wenn dort schon ein Bauschild stand " Hier entstehen 12 neue Apartments mit höchstem Wohnkomfort"

Lass Dich dazu rechtlich beraten (Mieterverein, Verbraucherberatung, Anwalt), man kann da viel falsch machen. Und allein die Höhe der (berechtigten !) Minderung festzusetzen ist nicht leicht, weil es keine einfach anzuwendenden Tabellen gibt.

MfG
duck313

noch ein kurzer nachtrag

Aber Vorsicht, auch wenn Baulärm
fast immer einen Mietmangel darstellt, kann es sein, dass der Mieter
nicht berechtigt ist, die Miete zu mindern. So darf der Mieter die Miete
nicht mindern, wenn er von den Bauarbeiten bei Mietvertragsabschluss
wusste. Dasselbe gilt, wenn der Mieter mit dem Baulärm bei
Mietvertragsabschluss rechnen musste, weil er z.B. in einem Neubaugebiet
(Landgericht Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983, Az. 17 S 284/82) wohnt oder mitten in der Stadt, in der es in der Umgebung noch Baulücken gibt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2007, Az. 63 S 155/07 – Baulücke: Kein Recht zur Mietminderung bei Erkennbarkeit zukünftiger Baumaßnahmen), sanierungsbedürftige Häuser (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.06.2002, Az. 8 U 74/01 - Ältere Gebäude in der Umgebung lassen umfangreiche Sanierungsarbeiten erwarten) oder abrissreife Häuser (vgl. Landgericht Gießen, Urteil vom 15.12.2010, Az. 1 S 210/10 - Bei erkennbaren zukünftigen Bauarbeiten kann der Mieter nicht die Miete mindern).

Zitat von http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung_Baulaerm_-_Wann_Baulaerm_durch_Bauarbeiten_zu_einer_Mietminderung_berechtigt_und_wann_nicht.art45.html

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Du könntest aber auch freundlich fragen ob sie nicht etwas leiser arbeiten könnten. schließlich wurden deine vier wände in denen du sitzt auch im silent-modus gebaut :wink: