Mietminderung bei baumängel

familie V bewohnt mit ihren 2 kinder in einem 10jahre alten mietshaus,vor einpaar tagen musten dachdecker das dach aufmachen und stellten erhebliche mängel fest,die trägerbalken waren komplett vergammelt und nun muss die familie täglich befürchten daß,wasser eindringt oder das dach durchbricht
kann die familie bis erledigung dieser mängel eine mietminderung vornehmen ?

Hallo,

die Mieter können nur dann eine Mietminderung vornehmen, wenn der Mangel vorhanden ist. Derzeit tritt offenbar kein Wasser ein. Hier sollte mit Nachdruck der VM aufgefordert werden, diesen Mangel zu beseitigen. Im Falle eines Schadens wäre vorsorglich eine Mietminderung anzudrohen.

Grüsse Günter

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familie V bewohnt mit ihren 2 kinder in einem 10jahre alten
mietshaus,vor einpaar tagen musten dachdecker das dach
aufmachen und stellten erhebliche mängel fest,die trägerbalken
waren komplett vergammelt und nun muss die familie täglich
befürchten daß,wasser eindringt oder das dach durchbricht
kann die familie bis erledigung dieser mängel eine
mietminderung vornehmen ?

die Mieter können nur dann eine Mietminderung vornehmen, wenn
der Mangel vorhanden ist. Derzeit tritt offenbar kein Wasser
ein. Hier sollte mit Nachdruck der VM aufgefordert werden,
diesen Mangel zu beseitigen. Im Falle eines Schadens wäre
vorsorglich eine Mietminderung anzudrohen.

Hallo Günter,
liegt nun ein Mangel vor oder nicht. Du hast Dich da etwas unklar ausgedrückt.
Es wurde ja nicht das Gebälk gemietet, sondern der Wohnraum. Wasser ist offensichtlich noch nicht eingetreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

familie V bewohnt mit ihren 2 kinder in einem 10jahre alten
mietshaus,vor einpaar tagen musten dachdecker das dach
aufmachen und stellten erhebliche mängel fest,die trägerbalken
waren komplett vergammelt und nun muss die familie täglich
befürchten daß,wasser eindringt oder das dach durchbricht
kann die familie bis erledigung dieser mängel eine
mietminderung vornehmen ?

die Mieter können nur dann eine Mietminderung vornehmen, wenn
der Mangel vorhanden ist. Derzeit tritt offenbar kein Wasser
ein. Hier sollte mit Nachdruck der VM aufgefordert werden,
diesen Mangel zu beseitigen. Im Falle eines Schadens wäre
vorsorglich eine Mietminderung anzudrohen.

Hallo Günter,
liegt nun ein Mangel vor oder nicht. Du hast Dich da etwas
unklar ausgedrückt.
Es wurde ja nicht das Gebälk gemietet, sondern der Wohnraum.
Wasser ist offensichtlich noch nicht eingetreten.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Ulf,

ich habe mich „wie hinter dem Schreibtisch ausgedrückt“. Ein Mangel liegt vor. Aber der Mangel berechtigt in dem Fall nicht zur Mietminderung. Nur muss der Mieter den VM nochmals schriftlich auf den Mangel hinweisen und ihn auffordern, diesen zu beseitigen, dabei eine Mietminderung androhen, damit im Schadensfall sofort reagiert werden kann. Insbesonder wäre natürlich, wenn Wasser eintritt und in der Wohnung des Mieters werden Möbel, Bilder oder Teppiche beschädigt der VM dann voll in der Haftung, weil er durch grob fahrlässige Verhalten den Mangel nicht beseitigt hat.

Grüsse Günter

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