Seit einer Woche wird im Rahmen einer Modernisierung das Dachgeschoss über der von mir bewohnten Wohnung ausgebaut. Baulärm, Erschütterungen, Staub und Dreck sind die Folge. Auch die Nebenwohnung wird z.Z. komplett entkernt, auch hier entsteht natürlich Lärm und Dreck.
Auf ein Schreiben hat der Vermieter leider nicht reagiert, jetzt will ich die Miete mindern.
Ist es besser gleich zu mindern, oder sollte ich unter Vorbehalt weiter zahlen und das Geld nach Abschluss der Modernisierung einfordern?
Welche Protokolle u.s.w. muss ich führen?
Hallo Loretta1987,
bitte fragen Sie in diesem Fall einen Anwalt für Mietrecht, hier können wir leider nicht weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Berger
Liebe Loretta!
Was du zahlst bekommst du nie zurück bei Mietminderung. Zeitgleich muss gemindert werden und Schreiben abgeschickt. eine Frist zur Beantwortung darf nicht fehlen. Wert nicht zu gering mindern, 75 % ??? sonst juckt da niemand. Geld aber immer zurücklegen.
- im Internet geibts günstige telef./ schriftl. Fach-Beratung - lohnt sich,
Das ist unzumutbar.
Laie
d. St.
Also bringt es nichts, unter Vorbehat zu zahlen?
Dachte, dass kann dann im Nachhinein z.B. mit Hilfe des Mieterschutzbundes eingefordert werden?
NEIN!! Zurückfordern kostet nur Zeit und viel Geduld und Nerven und ist so unsicher. Das Recht auf Minderung ist selten so offen wie hier. Parallel aus Prinzipiell Baustopp fordern oder Andere Wohnung mit Frist.
Also bringt es nichts, unter Vorbehat zu zahlen?
Dachte, dass kann dann im Nachhinein z.B. mit Hilfe des
Mieterschutzbundes eingefordert werden?
Hallo,
mindern kannst Du in dem Fall 15- 20%, und zwar von der Warmmiete.
Vor dem mindern immer dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Abhilfe des Mangels setzen.
Mindern kannst Du dann ab dem Datum Deines Schreibens.
Gruss Huftier
Nun, ein Umsetzung ist geplant, wenn meine Wohnung modernisiert wird, Es geht also um die Zeit, während ich noch in der Wohnung lebe. Für die Umsetzwohnung ist bereits eine geminderte Miete abgesprochen.
Muss ich Lärmprotokoll o.Ä. führen?
Mit Umsetzung meinst Du wohl, daß Du eine Ersatzwohnung gestellt bekommst.
Solange Du in der Wohnung bist, wirst Du ja auch durch Lärm und Dreck belästigt.
Ein Lärmprotokoll ist nicht nötig.
Gruss Huftier
Hallo,
also soviel ich weiß, muß man eine Mietminderung ankündigen, bevor man sie vornimmt.Das am besten per Einschreiben…oder gar von einem Anwalt.Dann kommt es darauf an, ob der Vermieter Ihnen das schon vorher mit geteilt hat, das es laut wird.
Da würde ich noch mal nachfragen, der weiß es ganz genau, wenn man da 100%sicher sein möchte.
LG