Mietminderung bei defektem Garagentor

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Mietminderung. 
Falldarstellung:
Ein Mieter hat einen Stellplatz in einer Sammelgarage. Die Sammelgarage hat zwei Garagentore, eins zur Einfahrt und eins zur Ausfahrt. Seit drei Wochen geht das Garagentor welches zum Ausfahren gedacht ist nicht. Dies führt dazu, das die Mieter aus der Einfahrt herausfahren müssen, was eine große Unfallgefahr mit sich bringt, da hier nicht nur die Mieter dieser Sammelgarage eben auch einfahren, sondern auch Mieter einer Sammelgarage, die eine Etage tiefer liegt. Häufig bleibt natürlich das Garagentor offen, da die Mieter nach der Ausfahrt nicht parkten, aussteigen, zurücklaufen und das Tor schließen.
Darf der Mieter die Miete kürzen??
Laut vergangenen Urteilen wurde eine Mietkürzung abgelehnt, da der Defekt des Garagentores nicht die Nutzung des Stellplatzes mindert. Aber hier handelt es sich ja um eine Garage, die eben sowohl einfahrt als auch ausfahrt hat, weil es zu gefährlich ist durch die Einfahrt herauszufahren.
Dürfte der Mieter hier die Miete kürzen und wenn ja, wieviel??

Hallo Mickie77

Darf der Mieter die Miete kürzen??

Wenn man sein eigenes Post liest, dann hat man sich die Frage selbst schon beantwortet!

Laut vergangenen Urteilen wurde eine Mietkürzung abgelehnt, da
der Defekt des Garagentores nicht die Nutzung des Stellplatzes
mindert. Aber hier handelt es sich ja um eine Garage, die eben
sowohl einfahrt als auch ausfahrt hat, weil es zu gefährlich
ist durch die Einfahrt herauszufahren.

Zum einen ist die Nutzung des Stellplatzes nicht behindert oder betroffen, zum Anderen gilt gegeseituge Rücksichtnahme von der jeder weis und auch höchstwahrscheinlich danach handelt.

Dürfte der Mieter hier die Miete kürzen und wenn ja, wieviel??

Nein, gar nix!