Hallo @ all,
wer kann hier helfen?
Im Dezemer 2004 wird eine Wohnung mit ca 10 Jahre alter, intergrierter Einbauküche bezogen.
Anfang September geht der Herd (Backofen) kaputt. Dies wird dem Hausverwalter sofort und schriflich gemeldet. Wegen schwerer Erkrankung des Wohnungsbesitzers, wird um Geduld für die Reparatur gebeten.
Mitte November ist der Wohnungsbesitzer verstorben - wieder wird, trotz erneutem Hinweis auf den kaputten Herd, um Geduld gebeten.
Heute, 7 Tage vor Weihnachten (!), wird dem Mieter (allerdings erst nach erneuter Nachfrage!) mitgeteilt, daß eine Entscheidung bezüglich des Herdes (Reparatur oder Neuanschaffung) von den Erben der Wohnung erst noch besprochen werden muß.
Man bedenke, daß, ausgerechntet zu dieser Jahrezeit, weder Plätzchen gebacken werden konnten, noch Aussicht darauf besteht eine Weihnachtsganz im Ofen zubereiten zu können
Der Mieter denkt über Mietminderung nach und fragt, ob und wieviel und mit welcher konkreten Begründung die Miete gekürzt werden darf.
Vielen Dank für eure Zeit,
LG Sanne