Mietminderung bei defektem Herd?

Hallo @ all,

wer kann hier helfen?

Im Dezemer 2004 wird eine Wohnung mit ca 10 Jahre alter, intergrierter Einbauküche bezogen.

Anfang September geht der Herd (Backofen) kaputt. Dies wird dem Hausverwalter sofort und schriflich gemeldet. Wegen schwerer Erkrankung des Wohnungsbesitzers, wird um Geduld für die Reparatur gebeten.

Mitte November ist der Wohnungsbesitzer verstorben - wieder wird, trotz erneutem Hinweis auf den kaputten Herd, um Geduld gebeten.

Heute, 7 Tage vor Weihnachten (!), wird dem Mieter (allerdings erst nach erneuter Nachfrage!) mitgeteilt, daß eine Entscheidung bezüglich des Herdes (Reparatur oder Neuanschaffung) von den Erben der Wohnung erst noch besprochen werden muß.

Man bedenke, daß, ausgerechntet zu dieser Jahrezeit, weder Plätzchen gebacken werden konnten, noch Aussicht darauf besteht eine Weihnachtsganz im Ofen zubereiten zu können :frowning:

Der Mieter denkt über Mietminderung nach und fragt, ob und wieviel und mit welcher konkreten Begründung die Miete gekürzt werden darf.

Vielen Dank für eure Zeit,

LG Sanne

Hallo,

eine Mietminderung wäre bestimmt gerechtfertigt, würde dir in diesem Fall aber auch nicht helfen.

Ein E-Herd ist bei bei einer mitvermieteten Küche ein wichtiger Bestandteil, deswegen würde ich und habe es in einem ähnlichen Fall auch schon so gemacht, nochmal schriftlich eine kurze Frist setzen, mit dem Hinweis, das nach Ablauf der Frist für Ersatz gesorgt wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden. Entweder Neuanschaffung oder Reparatur, wobei ich mich an die günstigere Variante halten würde.

Gruß
Rocco

Hallo,

Im Dezemer 2004 wird eine Wohnung mit ca 10 Jahre alter,
intergrierter Einbauküche bezogen.

Anfang September geht der Herd (Backofen) kaputt. Dies wird
dem Hausverwalter sofort und schriflich gemeldet. Wegen
schwerer Erkrankung des Wohnungsbesitzers, wird um Geduld für
die Reparatur gebeten.

Mitte November ist der Wohnungsbesitzer verstorben - wieder
wird, trotz erneutem Hinweis auf den kaputten Herd, um Geduld
gebeten.

Heute, 7 Tage vor Weihnachten (!), wird dem Mieter (allerdings
erst nach erneuter Nachfrage!) mitgeteilt, daß eine
Entscheidung bezüglich des Herdes (Reparatur oder
Neuanschaffung) von den Erben der Wohnung erst noch besprochen
werden muß.

Hier ist der Hausverwaltung und dem Vermieter nunmehr schriftlich zu erklären, dass ab sofort die Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen, die Aufforderung ergeht, bis spätestens 03.01.2006 den Herd zu ersetzen und es muss die Androhung nun in das Schreiben, dass auf Grund der Tatsache, dass seit mher als einem Jahr bewusst keine Lösung vorgenommen wird, Du einen Kostenvoranschlag einholen wirst und dann der Herd im Rahmen der Selbstvornahme repariert/ersetzt wird und die fällig werdenden Kosten mit der Miete verrechnet werden. Diesen Brief noch am Montag per Einwurf-Einschreiben an die Hausverwaltung und an die Erben.

Grüsse Günter

Man bedenke, daß, ausgerechntet zu dieser Jahrezeit, weder
Plätzchen gebacken werden konnten, noch Aussicht darauf
besteht eine Weihnachtsganz im Ofen zubereiten zu können :frowning:

Der Mieter denkt über Mietminderung nach und fragt, ob und
wieviel und mit welcher konkreten Begründung die Miete gekürzt
werden darf.

Da wird nicht viel zu machen sein, denn Du duldest seit 2004 das Hin und Her ohne Massnahmen ergriffen zu haben. Rückwirkend ist nichts möglich, es sei denn, die Miete unter Vorbehalt wurde bereits früher erklärt und mehr als umgerechnet 20-25 Euro im Monat könnten wohl nur gemindert werden, wenn nachweislich der Backofen dringend benötigt wird. Dein so langes Abwarten lässt aber diesen Schluss kaum zu. Daher Mietminderung 0 Euro.

Grüsse Günter

Hallo !

Erstmal danke für die Antwort :smile:

Hier nun eine kleine Korrektur:

Einzug in die Wohnung war Dezember 2004, der Backofen des Herdes ging erst im September 2005 kaputt, also vor 3 Monaten.

Mit Hinsicht auf den Gesundheitszustand bzw des Ablebens des Vermieters wurde nicht sofort auf Reparatur/Austausch bestanden, allerdings finde ich, daß 3 Monate nun auch genug sind …

Sorry, daß ich mich hier so undeutlich ausgedrückt habe - ändert das nun etwas an deinem Rat?

LG, Sanne

Hallo Rocco,

die Reparatur des Herdes würde definitiv teurer sein als eine Neuanschaffung.

Was aber, wenn der Vermieter (die Erben) nicht mit der Höhe des Betrages einer Neuanschaffung einverstanden sind? Es wird ja, im Endeffekt, garnicht reagiert und die Preise der Herde bewegen sich ab 400 bis ??? Dazu kommt Anlieferung, Mitnahme des alten Herdes, Anschluß durch einen qualifizierte Elektrikers… Was, wenn das „falsche“ Modell gekauft wird? Gibt es da irgendwelche Richtlinien?

Wünsche dir einen schönen Tag,

LG Sanne

Hallo,

nein, der rat, was Du zu tun hast bleibt. Lediglich der Hinweis auf eine möglicherweise rückwirkende Mietminderung entfällt.

Gruss Günter

Erstmal danke für die Antwort :smile:

Hier nun eine kleine Korrektur:

Einzug in die Wohnung war Dezember 2004, der Backofen des
Herdes ging erst im September 2005 kaputt, also vor 3 Monaten.

Mit Hinsicht auf den Gesundheitszustand bzw des Ablebens des
Vermieters wurde nicht sofort auf Reparatur/Austausch
bestanden, allerdings finde ich, daß 3 Monate nun auch genug
sind …

Sorry, daß ich mich hier so undeutlich ausgedrückt habe -
ändert das nun etwas an deinem Rat?

LG, Sanne

Hallo Sanne,

die Reparatur des Herdes würde definitiv teurer sein als eine
Neuanschaffung.

das ist wahrscheinlich, weswegen ich auch für eine Neuanschaffung wäre.

Was aber, wenn der Vermieter (die Erben) nicht mit der Höhe
des Betrages einer Neuanschaffung einverstanden sind? Es wird
ja, im Endeffekt, garnicht reagiert und die Preise der Herde
bewegen sich ab 400 bis ???

Deswegen dem Vermieter nochmal eine letzte kurze Frist setzen, damit er die Möglichkeit bekommt, ein gleichwertiges Gerät zu besorgen, das seinen Preisvorstellungen entspricht.
Nutzt er diese Frist nicht, hast du deine Pflichten erfüllt und kannst dir ein Gerät besorgen. Wie gesagt sollte es ein gleichwertiges Gerät sein, wenn wie zu erwarten das alte Gerät nicht mehr im Handel erhältlich ist. Du hast ja den besten Überblick darüber, welche Funktionen und in welcher Preisklasse sich das alte Gerät bewegte.

Dazu kommt Anlieferung, Mitnahme
des alten Herdes, Anschluß durch einen qualifizierte
Elektrikers…

Diese Kosten hat auch der Vermieter zu übernehmen. Alternativ hätte er ja zur Kostenminimierung die Möglichkeit einen Hauseigenen Elektriker zu beauftragen. Wenn er es aber unterlässt soll es nicht dein Problem sein.
In meinem Fall war es so, das es sich um einen Kühlschrank handelte.
Ich habe sämtliche Kosten, die beim Austausch angefallen sind, von der Miete abgezogen. Da der Kühlschrank eingebaut werden musste und der alte Maße hatte, die nicht mehr zu kaufen waren, musste ich in Eigenarbeit den neuen Kühlschrank anpassen. Ich habe für die Arbeitszeit damals 20,-DM pro Stunde berechnet.

Was, wenn das „falsche“ Modell gekauft wird?
Gibt es da irgendwelche Richtlinien?

Was meinst du mit falsches Modell? Wenn der Vermieter im Endeffekt eine andere Marke bevorzugt, hätte er sich beizeiten und rechtzeitig darum kümmern sollen. Wie gesagt würde ich aber auf Geräte mit integriertem Internetanschluss und Stereoanlage verzichten und ein Handelsübliches Gerät im annehmbaren Preissegment besorgen.

Wünsche dir einen schönen Tag,

Wünsch ich dir auch.

Gruß
Rocco