Mietminderung bei defekter Toilette

Hallo Ihr!

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die folgende Fragen beantworten könnte.

Also: Angenommen, ein Mieter kündigt die Wohnung, zwei Monate nach der Kündigung
tritt an der Toilette ein Problem auf: die Spülungsdichtung ist defekt, es tropft ständig.
Der Mieter zeigt den Schaden beim Vermieter mehrmals an. Er wird über 3 Wochen immer wieder
vertröstet. Schließlich beschwert er sich erneut über die defekte Toilette und der
Vermieter sagt ihm ganz offen, dass er die Reperatur nicht durchführen lassen wird,
weil der Mieter ja schon bald ausziehen wird. Der Handwerker sei nicht erreichbar, nur
er verfüge über die entsprechenden Ersatzteile, bei einem ihm unbekannten Handwerker
würden ihm (also dem Vermieter) höhere Kosten entstehen. Der Mieter muss also
einen Monat lang mit einer tropfenden Toilette klar kommen. Das Tropfgeräusch ist
teilweise störend laut. Es fließt ständig Wasser, weil die Dichtung beschädigt ist.
Frage: Wann der Mieter eine Mietminderung verlangen? Wie hoch wäre diese?

Ganz herzlichen Dank!
Stephan

Ich denke mal, das eine defekte Dichtung vom Mieter erneuert werden sollte/muß.
Was steht den im Mitvertrag bis zu welcher Höhe reparaturen selbst bezahlt werden müssen?

Hallo

Hallo Ihr!

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die folgende Fragen
beantworten könnte.

Also: Angenommen, ein Mieter kündigt die Wohnung, zwei Monate
nach der Kündigung
tritt an der Toilette ein Problem auf: die Spülungsdichtung
ist defekt, es tropft ständig.

so ein Teil gibts in jeden Baumarkt kostet net viel und gut is

Der Mieter zeigt den Schaden beim Vermieter mehrmals an. Er
wird über 3 Wochen immer wieder
vertröstet.

Die 1 Woche wird er wohl auch noch überleben :wink:
allerdings sollte er beim Auszug das Klo repariert übergeben , ich nehme mal an das es im MV eine Kleinreperaturklausel gibt

LG
Mikesch