Hallo, ich wüßte gerne eure Meinung zu folgendem Problem:
Person A wohnt in einem Studentenwohnheim, wobei sich zwei Mieter jeweils ein Badezimmer teilen. Der andere Mieter kann das Badezimmer dabei von innen verschliessen und den anderen Meiter somit aussperren.
Person B bewohnt ihr Zimmer nun schon seit mehreren Monaten nicht alleine , sondern permanent mit mehreren Personen. Die Benutzung des Badezimmer ist für Mieter A durch die ständige Überbelegung des Nachbarzimmers stark eingschränkt. Mieter A hat sich darüber zunächst beim Hausmeister, dann mehrmals schriftlich bei der Hausverwaltung beschwert. Die Hausverwaltung hat Mieter B mehrmals schriftlich abgemahnt, da im Mietvertrag klar geregelt ist, dass Mieter B maximal 4 Wochen „Besuch“ haben darf. Mieter B wohnt aber weiterin einfach mit mehreren Personen dort und die Hausverwaltung ist auch scheinbar nicht bereit Mieter B zu kündigen, obwohl dieser schon seit Monaten gegen die Mietbedingungen verstößt.
Mieter A hat der Hausverwaltung daraufhin angekündigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern, woraufhin sich allerdings auch nichts geändert und die Hausverwaltung erst gar nicht reagiert hat.
Welche Möglichkeiten hat Mieter A in dem Fall noch? Ist es möglich die Miete noch weiter zu mindern, wenn die Benutzung des Badezimmers weiter stark eingeschränkt ist und die HV einfach nichts unternimmt? Kann man auch rückwirkend (also seit der Anzeige des „Mängels“ beim Hausmeister) noch mindern? Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? Einen Teil der Miete zurückhalten? Mieter A vermutet, dass die Hausverwaltung die Sache einfach aussitzen will und sich die Mietminderung dann einfach über die gezahlte Kaution zurückholen wird. Wie kann Mieter A das verhindern und die HV dazu kriegen, dass Mieter B das Zimmer so bewohnt, wie es im Mietvertrag steht?
Danke im Voraus für alle Hinweise/Ratschläge!