Mietminderung bei eingeschränkter Raumnutzung

Hallo ihr Lieben,


ich habe zwei Probleme mit meiner Mietwohnung.

  1. wurde uns der Zugang zu den Kellerräumen eingeschränkt.

    Der Vermieter baute ein neues Schloss in die Zugangstür zu den Kellerräumen ein, gab allerdings nur einem einzigen Mieter im Haus den Schlüssel für diese Tür (er ist nicht mal offiziell angestellter Hausmeister. Hier leben 8 Parteien) Wenn wir also in den Keller wollen müssen wir erst zu diesem Mieter.
    
Ich brauche täglich mein Fahrrad um zur Arbeit zu kommen. Natürlich ist besagter Mieter nicht immer da und ich möchte auch nicht zwei mal am Tag mir einen Schlüssel besorgen müssen um in einen Raum zu kommen, für den ich Miete zahle.
    
Als Grund für diese Maßnahme gibt der Vermieter an, dass die Kellerräume von den Mietern zu sehr zugemüllt worden seien, weshalb dort nun ein Rattenbefall vorherrscht. Dieser Rattenbefall entstand aber gleichfalls auch durch den Müllberg den die Umbauarbeiten am Hinterhof, durch den Vermieter, brachten. Der Rattenbefall selbst ist mittlerweile längst behoben.

    Die Umbaumaßnahmen des Hinterhofs, auf dem eine Fahrradabstellmöglcihkeit geschaffen werden soll, dauern nun schon über 6 Monate an. (Nebenbei hatten wir auf dem Hinterhof auch eine kleine Hütte für unsere Fahrräder, die einfach abgerissen wurde, zahlen aber keine Miete dafür)
    Mein Kellerraum ist also nur eingeschränkt nutzbar für mich, weshalb ich mein Fahrrad im Hausflur abstellte, wo es mehrfach umgeschmissen und beschädigt wurde und schlussendlich auch noch geklaut (ich hatte es nicht abgeschlossen)

Frage: gibt es einen Paragrafen aus dem hervor geht um wie viel ich die Miete kürzen kann, wenn mein Kellerraum nur eingeschränkt nutzbar ist?

  1. Im Mietvertrag enthalten ist ein kleiner Raum, welcher sich unter dem Dach in einer Mansarde befand. Der neue Vermieter hat diese Masadeoräume nun allerdings zu WG-Zimmern umbauen lassen und bezieht von dort wohnenden Studenten Miete, zusätzlich aber auch immer noch von uns. Er hat bisher keine Anstalten gemacht unsere Miete um diesen Raum zu kürzen.

Frage: gibt es auch hier einen Paragrafen für Mietminderung, wenn ein Raum nicht mehr vorhanden ist, der im Mietvertrag steht?
Und kann ich diese Mietminderung auch Rückwirkend beantragen? Immerhin zahlen wir für einen Raum, der gar nicht existiert.

Ich hätte gerne direkt Paragrafen oder Aussagekräftige Gesetzestexte um dem Vermieter zu zeigen, dass er mit uns nicht rumspielen kann. Er scheint nicht sehr viel Geld zu haben, beschäftigt anscheinend Schwarzarbeiter und meint die alten Mietverträge seien ungültig, es würden neue kommen. Was mir zeigt, dass er auf die Dummheit seiner Mieter setzt.

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.


Lieben Dank,
Isa

Hallo Isa,

ich denke, Du wirst am besten beim Mieterbund beraten.
Da sind Anwälte, die täglich mit diesen Problemen zu tun haben. Und im jährlichen Beitrag (unter 100€) sind Beratungen enthalten.

Viel Glück

Gruss Huftier

Hey Huftier,

hmm ja, das wäre die nächste Instanz gewesen, die ich nutzen wollte, wenn ich es nicht anders schaffe. Wir haben grad nicht so viel Geld als Student und Selbständige in den Anfangszügen. Hatten auch schon mal Anwalt und Mieterschutzbund bei unserer letzten Wohnung eingeschaltet (Erstberatung für Studenten ist ja umsonst beim Mieterschutzbund)
Ist alles einfach nervig ohne Ende. Am liebsten wärs mir, einen ordentlichen Brief mit Forderungen aufstellen zu können, untermauert mit Gesetzestexten und nicht noch lange Gespräche mit dem Mieterschutzbund usw. Aber sicherer wärs schlussendlich auf jeden Fall.

Dabke dir.

Grüßleins,
Isa

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.LG