Mietminderung bei erheblichen Mängel im Badezimmer

Guten Tag,
angenommen jemand beabsichtigt Mietminderung bei einem Vermieter zu erheben.Nun meine Frage: Wie viel ist angebracht? Ich lieste die fiktiven Mängel einfach mal auf:
*Badewanne undicht/ Beschichtung abgeplatzt (dadurch schon Schimmelbildung im angrenzenden Kinderzimmer)
*Fliesen zum Teil defekt/Schimmelbildung (der kommt unter den Fliesen her)
*Waschbecken Beschichtung abgeplatzt
*Toilette undicht/wackelt
Zudem kommt noch das ein Fenster seit 1 Jahr defekt ist (Innenscheibe Doppelglas in der Küche).
Diese Mängel sind dem Vermieter seit langer Zeit bekannt und er vertröstet immer wieder.
Danke schon einmal für eure Antworten!
Liebe Grüße aus NRW
Zora

Hallo Zora,

wieder einmal einer der berühmt berüchtigten Fälle die der ein oder andere (leiderzumglück) schon hinter sich hat.

In diesem Falle sollte der Vermieter schriftlich aufgefordert werden, die bereits bekanntgegebenen Mängel zu beseitigen. Sollte der Vermieter bereits mehrere male aufgefordert worden sein, die Mängel zu beheben, reicht eine Fristsetzung von 1 Woche bzw. 5 Werktagen aus. Auf jeden Fall in dem Schreiben vermerken, das er bereits mehrere Male auf die Beseitigung der Mängel hingewiesen worden ist (rechtliche Absicherung). Sollte er der schriftlichen Aufforderung nicht nachkommen, kann ein Unternehmen beauftragt werden, die Mängel zu beheben und die Kosten werden an den Vermieter weitergeleitet. Der Vermieter muss innerhalb von 14 Tagen die Rechnung begleichen, ansonsten kommen Zuschläge wegen Versäumnis auf ihn zu.

Bsp.: Defekter Durchlauferhitzer in Mietwohnung. Vermieter mehrere male mündlich darauf hingewiesen - ohne Reaktion. Ebenfalls nach schriftlicher Aufforderung - ebenfalls keine Reaktion. Daraufhin hat sich der Mieter ein für ihn adäquates, ökonomisches Gerät installieren lassen. Der Vermieter musste für die Kosten aufkommen, obwohl er wahrscheinlich für sich ein kostengünstigeres Gerät in Anspruch genommen hätte.

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/maengel-de…

Generell ist es trotzdem empfehlenswert, sich an den Mieterschutzbund oder zumindest Erkundigungen bezüglich der Höhe der Mietkürzung einzuholen - auch zur rechtlichen Absicherung.

Lieben Gruß
Shanti