Hallo,
der Mieter muss den Mangel dem VM schriftlich anzeigen und den VM auffordern, in angemessener Frist - hier etwa 4-6 Wochen - den Mangel zu beseitigen. Die Mietzahlung muss unter Vorbehalt geleistet werden. Ein weiterer Vorbehalt muss dahingehend erklärt werden, dass der Mieter eine Mietminderung erklärt, sich ausdrücklich eine höhere Mietminderung vorbehält und vor Ort sich fachlich beraten läßt.
Urteile, ob im Internet oder in anderen Publikationen, ergeben nur einen Hinweis, was in anderen Fällen ein Gerticht entschieden hat. Ob und in welchem Umfang ein Fenster zugig ist, muss man prüfen und erst dann kann man entschieden, ob überhaupt gemindert werden kann.
Gesetzt dem Falle, in einer 65qm² Wohnung wären sämtliche
Fenster zu finden, die alle Windundicht sind und sogar
Wasserdurchlässig sein, wäre in diesem Falle eine Minderung
möglich, und wenn ja wie hoch.
Bei einem Wassereinbruch, sind es auch nur Tropfen bei starken Regen, wird immer eine Mietminderung daran zu messen sein, in welchem Umfang der Raum nicht nutzbar ist. Vor allem auch, welchen Raum es betrifft.
Oder es gäbe eine Garage, die ein Loch hätte, durch das es
reinregnet und es anfangen würde zu schimmeln? Wäre man da in
der Lage Mietminderung zu beantragen?
Auch hier dne VM zur Schadensbeseitigung auffordern. Möglicherweise ist durch die hohe Feuchtigkeit die Garage nicht nutzbar, ohne Risiken für eigene Fahrzeuge und metallische Gegenstände.
Empfehlung: Wenn möglich Fotos erstellen. Problem mit einem Anwalt oder einem Mieterverein klären wenn der VM nicht reagiert.
Natürlich nur in dem Falle, dass man alles vorher mehrmals
telefonisch und emailtechnisch mehrmals erwähnt hat und über
einen sehr langen Zeitraum nichts passiert?
Gruss Günter