Mietminderung bei falscher m²-Zahl im Vertrag

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Person lebt in einer Wohnung, die im Mietvertrag mit „ca. 45,50 m²“ verzeichnet ist.

Person X hat durch Zufall bemerkt, dass die Wohnungsgröße um 18 % kleiner ist, als angegeben.

Im Internet steht, dass man ab 10 % eine Mietminderung verlangen kann.

Um wieviel % dürfte man die Miete kürzen? Wie sieht es mit den Nebenkosten aus?
Was passiert mit bereits gezahlter Miete und Nebenkosten? Wieviel könnte man da zurückverlangen?

Danke im Voraus.

LG
Lini

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Person lebt in einer Wohnung, die im
Mietvertrag mit „ca. 45,50 m²“ verzeichnet ist.

Person X hat durch Zufall bemerkt, dass die Wohnungsgröße um
18 % kleiner ist, als angegeben.

Im Internet steht, dass man ab 10 % eine Mietminderung
verlangen kann.

Richtig:Ab 10 % kann man eine Mitminderung vornehmen.
Was steht denn im Mietvertrag?Ca. Angabe, gemietet wie gesehen?

Um wieviel % dürfte man die Miete kürzen? Wie sieht es mit den
Nebenkosten aus?

Heizungsabrechnung gilt für Qm.Müll/Wasser…etc… auf Personen

Was passiert mit bereits gezahlter Miete und Nebenkosten?

Kann man für die letzten drei Jahre zurück verlangen.

Wieviel könnte man da zurückverlangen?

Danke im Voraus.

LG
Lini

Moin,
wie und von wem wurde denn die ‚neue‘ Wohnfläche ermittelt?
Verfügt die Wohnung über einen Balkon?

Hier gibts noch weitere Informationen:
/t/wohnung-erheblich-kleiner-als-im-mietvertrag/4621…

vnA

Hallo Claire,

im MV steht: Die Wohnfläche beträgt ca. 45,50 qm. Unter CIRCA verstehe ich, dass die Wohnfläche schon mal etwas abweichen kann. Nur wieviel darf es da sein?