Mietminderung bei fehlender Wärmedämmung

Wir wohnen in einem Fachwerkhaus, und das Nachbarhaus wird abgebaut und somit unsere Wärmedämmung. Das Haus war direkt an unser Haus gebaut. Sie sind jetzt auf unserer Etage angekommen und schon sank die Temperatur um 5 Grad. Die Heizkosten gehen jetzt extrem in die Höhe, was kann ich tun???

Hallo conny2074

ja hier bin ich nicht der Experte, das würde ich mit einem Anwalt klären und zwar sofort.Wenn Du Mieter bist trete einem Mieterverein bei.
Gruß Norbert

Wir wohnen in einem Fachwerkhaus, und das Nachbarhaus wird
abgebaut und somit unsere Wärmedämmung. Das Haus war direkt an
unser Haus gebaut. Sie sind jetzt auf unserer Etage angekommenn
und schon sank die Temperatur um 5 Grad. Die Heizkosten gehen
jetzt extrem in die Höhe, was kann ich tun???

Hallo,
Sie können garnichts tun, wenn das eigene Haus keine Wärmedämmung hat. Sie haben halt die ganze Zeit davon profitiert, dass der Nachbar im Nebenhaus auch für Sie mitgeheizt hat. Ist das Nachbarhaus jetzt abgerissen, ohne dass an Ihrem Wohnhaus etwas demontiert wurde, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Montage einer Dämmung.

Energiesparende Grüße
JM

Hallo,
da weiss ich auch keinen Rat, am besten, Du wendest Dich an den Mieterbund. Da gibts fachlichen Rat.

Gruss Huftier

Hallo,
die Fassade wird nach dem Abriss sehr schlecht aussehen und wetteranfällig sein. Also rate ich Vollwärmeschutz auf dieses Gebäudeteil, eine Latten-Unterkonstruktion und dann eine Holzverkleidung z. Bspl eine Stülpschalung.
Aber vorher erkundigen, ob Denkmalschutz auf dem Gebäude ist.

Sprechen Sie erst einmal mit Ihrem Vermieter!
Keine Dämmung ist kein Grund zur Mietminderung, undichte und zugige Wände allerdings schon.
Des wegen sollten Sie dann aber einen Anwalt zurate ziehen!

Hallo conny2074,
leider kann ich ihnen in diesem Fall nicht helfen.
Ich würde mich an die Verbraucherberatung wenden,bzw. mit dem Vermieter sprechen was zu machen ist.
Wenn das nun abgerissene Haus sofort an das Haus angebaut war in dem sie zu Miete wohnen, muss auch rechtlich geklärt werden, ob überhaupt von Seiten Ihres Vermieters eine Wärmedämmung auf gebracht werden darf.
Mit freundlichem Gruß hagüme

Wenden Sie sich bitte an einen Verein, der Sie als Mieter beräter (Mieterschutzbund oder ähnliches).
Mit freundlichen Grüßen
R. Stasch

Hallo, rein rechtlich gesehen sollte man einen Fachmann fragen. Aus meiner Sicht kann ein Eigentümer mit seinem Haus so ziemlich alles machen was das Baurecht hergiebt. Also auch abreißen. Das nun die Wärme aus dem übrig gebliebenen Haus abzieht, ist nicht zu verhindern. Es wäre jetzt dein Vermieter am Zuge, diesen Mängel wieder abzustellen. Man sollte aber doch dabei einen Fachmann oder Gutachter zu Rate ziehen.

Hallo,
da kann ich nicht weiterhelfen, im Hinblick auf die Fragestellung müsste das ein Jurist entscheiden.
Grüße,
EH.

Hallo,
wenn ich das richtig lese - Mietwohnung?
Dann ist der erste Anlaufpunkt der Vermieter.
Da jetzt eine ungeschützte Wand in der Witterung steht, müsste schon eine Planung existieren.
Entweder wird wiedert ein Haus direkt da dran gebaut, dann wären aktuelle Energieeinsparmaßnahmen im Bauantrag schon ausgeführt.
Oder es wird eine frei stehende Fassade, welche dann vor Witterungseinflüssen geschützt werden muss. Dieses natürlich MIT Dämmung.
Ihr selbst habt so ad hoc wenig Möglichkeiten für Änderungen. Erst Mängel anzeigen - und zwar schriftlich - idealerweise mit einer Fristsetzung für weitere Maßnahmen.
Ggf. könntet ihr euch mal beim Mieterverein vor Ort kundig machen.
Aus der Ferne lassen sich leider nicht alle Dinge in Expertisen umwandeln. Es kommt auf die Details an.
Ist euer Haus z.B. denkmalgeschützt, gäbe es die Möglichkeit einer Innendämmung, welche auch zeitnah installiert werden könnte…

Hoffe, das hilft erst mal…

Gruß vom Dach
Frank