Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmel

Hallo,

gibt es einen Rechenweg um den Prozentsatz einer Mietminderung zu errechnen?

Paar Beispielinfos

Kaltmiete: 300€
Nebenkosten: 100€
1 Personen Haushalt
2 Zimmer plus Küche und Bad
ca 45m2

Wie hoch wäre eine Mietminderung wenn das Schlafzimmer an Allen Wänden feucht wäre und an 2 Wänden bereits schimmelt, Wenn an der Wand von der Küche zum SChlafzimmer freucht wäre und wenn man Immer durchlaufen muss weil das Badezimmer direkt Hinter dem Schlafzimmer betreten werden muss.

Kann man eine Mietminderung machen auchw enn ein Gutachter bestellt wurde und wenn Ja wielange kann man das durchziehen (Bis zur vollständigen Behebung des SChadens)?

vielen Dank :smile:

Huhu,

Mietminderung alleine machen auf keinen Fall, da gibt es zu viele Fallstricke und Einzelurteile über die Höhe, hierfür bitte Hilfe beim Fachanwalt oder Mietverein einholen. !Achtung Böse Falle: Vermieter kann sich Geld durch einen Urkundenprozess wieder hereinholen.

Miete kann man vom Zeitpunkt des Auftretens des Mangels bis zur vollständigen Behebung Mindern und zeitgleich auch noch ein Einbeihalt tätigen. Der einbehalte ist nach Behebung des Mangels aber an den Vermieter weiterzureichen. Gemindert wird Miete + Nebenkosten.

schönes Wochenende

Hallo!

Grundsätzlich kann man bei einem Mietmangel sofort die Miete mindern und zwar bis zur Beseitigung des Mangels. Wird nichts gemacht also auf ewig und 3 Tage.
Minderungshöhe ist schwierig,es gibt keine feste Tabelle. Grundsätzlich wird aber von der Gesamtmiete aus berechnet, also Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung.

Wenn 1 Zimmer von nur 2 vorhandenen nicht mehr genutzt werden kann und zusätzlich noch der Zugang zu einem Bad behindert ist, dann ist das bereits eine so schwere Beeinträchtigung, die 75-100 % Minderung rechtfertigen könnte. Sicherlich auch fristlose Kündigung und Schadenersatz, wenn keine kurzfristige Abhilfe in Aussicht.
Aber, wie gesagt, man muss sich rechtlich beraten lassen. Anwalt, Mieterverein, Verbraucherberatung.

Mit Gutachter hat das erst einmal nichts zu tun, der soll ja Ursache und Umfang fachlich beurteilen.
Natürlich kann dabei herauskommen, es ist nicht baulich bedingt sondern durch falsches Mieterverhalten. Dann hätte man zu Unrecht gemindert und wäre umgekehrt sogar selbst haftbar für Schaden.

MfG
duck313

Solch eine Berechnungsmöglichkeit gibt es nicht, weil hinter jeder Mietminderung eine Einzelentscheidung des damit befassten Gerichts steht. Es gibt aber jede Menge Mietminderungstabellen im Internet zu finden, in denen diese Entscheidungen zu finden sind.

Okay, ja vielen Dank, es ist natürlich nicht leicht eine Wohnung zu finden, die auch in das Preisverhältnis passt, und das Auf die SChnelle. Eine fristlose Kündigung wäre kein Problem. Das Problem sind die Kosten, die Kosten die bei Einzug im August 2013 für Tapete, Farbe ETC bezahlt zurden und die Kosten die ein Neuer Umzug (LKW Mieten etc) Kosten würde. Gibt es denn da eine Art gesetz bei einem schaden dass diese Gezahlt werden müssen?

Hallo!

Wenn Vermieter für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist (ganz sicher ist!)´und man wegen Gesundheitsschädigung und Unbewohnbarkeit ausziehen muss, ist Vermieter schadenersatzpflichtig.

Umzug, unnütze Renovierungskosten, Mehrkosten Miete in neuer Wohnung,Maklerkosten usw.

Da braucht man halt Rechtsrat.

MfG
duck313

Moin, Mietminderung wird von der Bruttomiete gemacht - also Kaltmiete + Nebenkosten. Per Ferndiagnose ist es kaum zu beurteilen wie hoch die Miete zu mindern ist, aus dem Bauch heraus würde ich 20% sagen. Es lieg daran wie bewohnbar oder nicht die Zimmer sind - Vorsicht, es ist dann besser etwas geringer zu kürzen als zu hoch, sonst bekommst Du im Fall einer Klage Teile der Kosten aufgebrummt.
Wichtig, die Mängelbeseitigung mit Androhung einer Mietkürzung schriftlich per Einschreiben einfordern, min. 2 X im Abstand von einem Monat.
Dann kann so lange gekürzt werden bis der Schaden behoben ist.
Achtung! Du kannst zusätzlich den Vermieter für Deine Schaden an Tapeten und Wandfarben haftbar halten.

Gruß connection

hier ist eine tabelle in der nachgelesen werden kann:
http://mietminderungstabelle.de/

siehe dazu unter www.mietminderung.de…dort stehen entsprechende Richtwerte
lg
MT