Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung im Dachgeschoß. Im Bad und in der Küche habe ich Fliesen, die teilweise gebrochen sind und wo sehr viel Fugenmasse fehlt. Wenn man auf die richtige Stelle tritt, ragen teile der gebrochenen Fliesen sogar hoch (speziell in der Küche). Generell bin ich (Auf Grund der Fußbodenheizung) in meiner Wohnung ohne Hausschuhe unterwegs, was sich jetzt natürlich als relativ gefährlich erweist. Im Bad fehlt fast überall die Fugenmasse, hier kommt auch noch dazu, das die Fliesen am Rand nicht Abgerundet sind!!! Da ich im Bad gar keine andere Möglichkeit hab als Barfuß zu laufen (wer geht schon mit Schuhen duschen?!) ist hier die Verletzungsgefahr natürlich noch größer. Passiert ist bis jetzt nix.
Folgende Schritte wurden unternommen:
- Hausverwaltung wurde über den Mangel informiert (Sep '11)
- Fachfirma war vor Ort, weil die Hausverwaltung einen Kostenvoranschlag wollte (Dez '11)
seit dem ist nix mehr passiert! Ich möchte die Hausverwaltung jetzt mit etwas Nachdruck darüber informieren das ich diesen Zustand nicht länger hinnehmen werde.
Frage:
Um wieviel Prozent bin ich berechtigt die Miete, nach vorheriger Ankündigung und der einräumung einer Frist zur Beseitigung des Mangels, zu kürzen wenn dersartige Mängel vorherschen?
Vielen Dank im Vorraus.