Mietminderung bei Gefahr für Leib und Leben

Schwierige Konstellation. Die Mietminderung für März wäre ok; die Höhe könnte schon gegen 100 Prozent Netto Kalt gehen. Weiter gehende Ansprüche kann ich derzeit nicht erkennen. Was meinen die Anderen Experten ?

Ich wohne übrigens in Saarbrücken.
Weiteres s.u.

Schade; in Berlin könnte ich helfen…

MfG

Das liest sich alles sehr dramatisch, doch führt man Ihre Ausführungen auf den Kern zurück, stellt sich folgendes Bild dar:

Die Räumung des Gebäudes ist von Amts wegen angeordnet.
Damit entfällt die Geschäftsgrundlage. In Wikipedia ist dazu zu finden:
‚Rechtsfolge der Störung der Geschäftsgrundlage ist ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages an die neuen Verhältnisse, soweit dies möglich ist. Eine Modifikation des Vertrages wird aber nur dann verlangt werden können, wenn sie für den anderen Teil günstiger ist als die Rückabwicklung des Vertrages. Andernfalls ist der Vertrag nach den Grundsätzen des Rücktritts abzuwickeln. Bei Dauerschuldverhältnissen, wie Arbeits- oder Mietverhältnissen tritt wegen der Schwierigkeit der Rückabwicklung an die Stelle des Rücktritts das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

Der vermeintlichen Gefährdung wird z.Zt. durch eine Brandwache entgegengewirkt -
einen Grund zur Minderung sehe ich daher nicht.
Ohne genaue Kenntnis der Sachlage scheint die angebotene Mietsubvention eine freiwillige Leistung zu sein.
Eine Mietkaution läßt sich bei fehlender Kapitaldecke auch über eine Mietkautionsversicherung realisieren.
Bei 260 wohnungssuchenden Leuten sollte man annehmen, daß sich daraus auch viele Gruppen bilden, die gemeinsam eine größere Wohnung suchen (WGs). Die anteiligen Aufwendungen sollten deutlich unter den Kosten eines Appartements für eine Person liegen.

‚4 Semster Restwohnrecht‘ - Was soll das sein?

Virages

Danke für den Rat.
Ich melde mich, wenn ich etwas Neues weiß.

MfG

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Es gibt aber für Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit bei Gericht einen „Beratungsschein“ zu erhalten und mit diesem zu einen Fachanwalt zu gehen, was ich Ihnen dringend raten würde.

Lieben Gruß mitredenwill

Hallo,leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.LG

Hallo K,leider kann ich dazu nichts sagen.Wende Dich an
die NRW-Verbraucher-Zentrale,diese wird Dir Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Sorry konnte nicht antworten, hatte große EDV Probleme
bei diesem speziellen Fall hätte ich aber eh nicht weiterhelfen können.
hoffe Problem hat sich geklärt