Mietminderung bei Gefahr für Leib und Leben

Hallo,

ich bin Studentin und wohne in einem Wohnheim aus den 60ern. Jetzt wurde mir kürzlich ein DIN-A4-Blatt unter der Tür durchgeschoben als ich nicht zu Hause war.
Abends las ich das und fiel aus allen Wolken:
Das Studentenwerk (der Vermieter) benachrichtigte mich, dass im Gebäude laut Unterer Bauaufsichtsbehörde eine Gefahr für Leib und Leben bestehe und dieses geräumt werden solle. Einfach so, ohne Angaben bis wann. Ich war geschockt.

Da ich keine Rücklagen habe, wüsste ich nicht, wie ich eine Kaution, geschweige denn, eine höhere Miete, wie auf dem normalen Markt üblich tragen soll. Abgesehen davon wohnen im Moment etwa 260 Leute im Wohnheim, so dass die auch alle eine neue Wohnung suchen.

Dann hieß es, man wolle versuchen, das Gebäude bis Ende März zu räumen. Bis dahin gibt es eine Wache der Feuerwehr, da die Mängel brandschutztechnischer Natur sind.

Es stellt sich heraus, das der Vermieter für die restliche Vertragslaufzeit (6 Monate) bis zu 100€/Monat für privaten Wohnraum zuschießt, wenn man sich selbst was Neues sucht.

Ich hätte aber noch 4 Semester Restwohnrecht, dann hätte ich eigentlich in der Zeit weiter günstig wohnen können. Was könnte man da machen?

Außerdem hätte ich gern gewusst, wieviel Mietminderung „Gefahr für Leib und Leben“ bedeutet. Brauche ich den nächsten Monat - solange ich noch hier wohne - dann gar nichts zu zahlen?

Danke im Voraus
K.

haben Sie was genommen? Selbst im Obdachlosenheim muss etwas bezahlt werden!

sry, das war nicht ganz ernst gemeint. Kümmern Sie sich schneller als die ca. 300 anderen um eine neue Bleibe!

Vielen Dank für die freundliche und
ausführliche Erleuterung!

Ihnen ist aber schon klar, dass z.B. ein Totalausfall der Heizung im Winter oder der Elektrik eine Mietminderung von 100% erlaubt?

s.a.:
http://www.morgenweb.de/ratgeber/haus_und_garten/mie…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsa…

Nur mein Fall ist eben nirgends zu finden.

haben Sie was genommen? Selbst im Obdachlosenheim muss etwas
bezahlt werden!

Das werde ich tun. Da das bei der Konkurrenz
aber dauern kann, hätte ich gern gewusst,
um wieviel ich die Miete in der Zwischenzeit mindern kann.

sry, das war nicht ganz ernst gemeint. Kümmern Sie sich
schneller als die ca. 300 anderen um eine neue Bleibe!

viel Glück

Mietminderungen sind immer an eine Fristsetzung gebunden! Erst wenn diese schuldhaft überschritten wurde, darf Grundmiete gemindert werden.

Liebe Ratsuchende,
es bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als selbst sofort ein neues Zimmer zu suchen oder bei Freunden zu übernachten. Ihr Vermieter kann leider nicht zaubern und für 260 Leute auf einmal Ersatzwohnraum beschaffen.
Ob Sie ihm gegenüber noch weitere Ansprüche haben als die bereits angebotenen 100 EUR Zuschuss pro Monat, hängt davon ab, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat.
Viel Glück!

Hallo,

es geht wohl um Probleme mit dem Brandschutz.
Aufgrund der Wache ist dies wohl erstmal gelöst.
Ich denke hier wirst Du nur wenig gewinnen können und besser versuchen die Kraft in die Wohnungssuche zu investieren.

Gruß

Hallo,

mein erster Schritt wäre es, mit der Bauaufsichtsbehörde direkt Kontakt auf zu nehmen um mich von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen.

Die Bgründung hört sich für mich etwas seltsam an.

Unbedingt einige Betroffene mitnehmen wegen der Zeugenschaft. Bitte teilen Sie mir das Ergebnis mit.

In welcher Stadt wohnen Sie ?

MfG

Hallo,
also so wie der Vermieter sich das denkt geht es nicht.Es gibt auch eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.Wenn es tatsächlich so wäre mit der Gefahr dann hätte das Schreiben viel früher kommen müssen!Jedoch zur Sicherheit wenden Sie sich bitte an den Mieterbund die können genau sagen was zu tun ist.Vielleicht will der Eigentümer Eigentumswohnungen daraus machen?Alles ist möglich gerade da wo Wohnungsmangel ist.
LG

Guten Morgen,

leider kann ich Dir hier keinen konkreten hinweis geben, da ich von solchen Sachen zu wenig Ahnung habe. Aber vielleicht kannst Du Dich ja mal mit Deinem jetzigen Vermieter darüber unterhalten, ob er Dir vielleicht eine eventuell notwendige Kaution für eine andere Unterkunft vorstrecken kann. Wenn dann Dein Vertrag ausgelaufen ist, kannst du ihm die ja zurückgeben. Zur Sicherung seiner Ansprüche darauf kann man das ja vertraglich regeln.
Eine solchen Versuch würde ich in jedem Falle mal unternehmen.
Viele Grüße und noch mehr Glück wünscht Dir Hubert Steiger.

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber es liegt die Vermutung nahe, dass das Wohnheim ohne Kündigungen schnell „entmietet“ werden soll, um es zu renovieren bzw. zu modernisieren, um eine höhere Rendite zu erreichen.

Ich denke, dass die anderen Mieter nun das gleiche Problem haben. Vielleicht sollten Sie mal Mieter fragen, ob sich schon Einer der Sache annimmt um die Situation zu klären oder dagegen angehen will.

Ich würde aber persönlich erst mal bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde erscheinen und nachfragen, ob das mit mit den brandschutztechnischen Mängeln der Wahrheit entspricht und das Wohnheim wirklich nicht mehr bewohnbar ist bzw. eine Räumung aus deren Sicht kurzfristig notwendig ist. Die Antwort darauf würde mich schon sehr interessieren!

Viele Grüße,
Helmut

Das Schreiben der Bauaufsicht und die Liste der bau- und brandschutztechnischen Mängel wurden mittlerweile allen Bewohnern zugemailt.

Hierin fordert die Baubehörde auf, die Mängel zu beseitigen oder zu schließen.

Dieser Sachverhalt ist etwas kompliziert zu klären, denn: Der Vermieter ist das Studentenwerk, aber der Eigentümer ist die Universität. Die letztere hat dem Studentenwerk das Gebäude kostenfrei überlassen und sich zusätzlich für die Instandhaltung verpflichtet.

Nun beruft sich das Studentenwerk als Vermieter auf seinen Vertrag mit der Uni und sagt, diese hättet sich ja verpflichtet Schäden zu beseitigen.
Die Uni wiederrum sagt, sie habe keine Mittel zur Sanierung zur Verfügung. Deshalb wird das Wohnheim
geschlossen.

Ich finde diese Konstellation eigenartig, wenn das andere Vermieter machen würden, könnte man sich immer aus der Instandhaltung herausreden.

MfG

Das Schreiben der Bauaufsicht und die Liste der bau- und brandschutztechnischen Mängel wurden mittlerweile allen Bewohnern zugemailt.

Hierin fordert die Baubehörde auf, die Mängel zu beseitigen oder zu schließen.

Dieser Sachverhalt ist etwas kompliziert zu klären, denn: Der Vermieter ist das Studentenwerk, aber der Eigentümer ist die Universität. Die letztere hat dem Studentenwerk das Gebäude kostenfrei überlassen und sich zusätzlich für die Instandhaltung verpflichtet.

Nun beruft sich das Studentenwerk als Vermieter auf seinen Vertrag mit der Uni und sagt, diese hättet sich ja verpflichtet Schäden zu beseitigen.
Die Uni wiederrum sagt, sie habe keine Mittel zur Sanierung zur Verfügung. Deshalb wird das Wohnheim
geschlossen.

Ich finde diese Konstellation eigenartig, wenn das andere Vermieter machen würden, könnte man sich immer aus der Instandhaltung herausreden.

MfG.

Ich wohne übrigens in Saarbrücken.
Weiteres s.u.

Hallo,
für die restliche Vertragslaufzeit ist der Vermieter verantwortlich und haftbar für eine vertragsgemäße Unterbringung, entweder noch im Wohnheim oder danach woanders (qualitativ gleichwertig), aber nicht länger. Das Restwohnrecht hat m.E. keine rechtliche Konsequenz, den Vermieter in Haftung zu nehmen.
Für eine Mietminderung gilt grundsätzlich, dass eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung oder direkte Mängel an der Mietsache (Wohnung, nicht Haus)bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken.
Das kann ich in Ihrem Fall nicht erkennen, denn eine „Feuerwache“ im Heim hat keinen einschränkenden Charakter für Ihre Wohnungsnutzung.
Versuchen Sie mit dem Vermieter zu verhandeln zu den Einzelfragen und Kompromisse zu finden, da kann auch die Frage nach der Mietminderung dabei sein, vielleicht auch eine höhere Beteiligung an zukünftig höheren Kosten und Umzugsbeihilfe usw. usf.
Viel Erfolg
Gruß suver

Hallo Cateye,

da bin ich nun leider etwas überfordert und kann zur Rechtslage in diesem Fall nichts Verbindliches schreiben.

Da viele Mieter betroffen sind, wird vielleicht eine Interessengemeinschaft gebildet, die sich zur Wehr setzt. Bitte mal erkundigen! Es existieren ja Verträge und wie ich das sehe, kann sich der Vermieter bzw. Eigentümer nicht ohne weiteres darüber hinweg setzen. Und mit 100 Euro 6 Monate lang kann man sich m.E. nicht freikaufen, wenn man noch wesentlich längeres Wohnrecht hat.

Eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder Mieterschutzbund ist auf alle Fälle anzuraten. Sicher ist einer der Betroffenen Mitglied im Mieterschutzbund oder hat eine Rechtsschutzversicherung. Ggf. ist der Fall auch für Medien interessant!

Einen Grund für eine Mietminderung sehe ich nicht, weil die Wohnqualität sich nicht ändert.

Viele Grüße,
Helmut

Ciao Cateye,

ich würd mich nicht um eine Mietminderung kümmern, sondern darum dein Problem grundsätzlich geregelt wird. Viell hilft dir das Studentenwerk (Vermieter) am Ende mehr, wenn du dich a) direkt an sie wendest und b) einen wohlwollenden Sachbearbeiter vor ort hast!

Ausserdem würd ich mich umgehend an die Studentenvertretung (ASTA) wenden und nicht nur an die Stelle des Studentenwerks die für die Wohungen zuständig ist.

Einen bestehenden Mietvertrag kann man nicht auflösen. Sollte die Mietsache nicht bewohnbar sein, muss der Vermieter für neuen Wohnraum sorgen. Also solltest nicht selber ausziehen. Das Studentenwerk kann dich vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht vor dir Tür setzen. Wenn das Gebäude geräumt werden muss, dann müssen sie dir eine Wohnung suchen. Das muss und kann dann jedoch nicht unbedingt ein Traum sein.

Die Vertragslaufzeit (Mietvertrag) und dein grundsätzlicher Anspruch auf bezuschussten Wohnraum (Wohnheim) sind jedoch zwei unterschiedliche Bausstellen! Es kann also sein, dass dein Mietvertrag zum Ende des Sommersemesters endet PUNKT … Viell hättest in der Regel trotdem in deiner Wohung bleiben können und weiterhin einen moderaten Mietpreis zahlen können, aber unter den genannten Voraussetzungen wird der Vertrag halt nciht verlängert und das Studentenwerk ist bemüht allen Frischlingen eine neue Wohung zu besorgen.

Fazit: Mietvertrag lesen! Mietdauer kennen! Sich beim Vermieter direkt melden und beim ASTA nachfragen was die grad planen. Du zahlst einen Studienbeitrag fürs Studentenwerk und hast auch Ansprüche.

Sollte der Mietvertrag demnächst enden: parallel Wohung/WG suchen.

Geh besonnen und diplomatishc vor. Viel Erfolg!
cumar

Hallo cumar,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Der ASTA ist von Anfang an involviert (mittlerweile läuft die Sache seit einem Monat).

Sie haben den Unipräsidenten dazu gebracht, ein Angebot zur Sanierung zu machen, was uns grundsätzlich sehr gefreut hat. Auch die Baubehörde ist wohl einverstanden, aber leider hat der Vermieter (das Studentenwerk) sich seit dem Angebot vor über einer Woche nicht dazu geäußert.

Das Studentenwerk hat angeboten, die Mietdifferenz für
6 Monate zu zahlen.
Aber wir bekommen unsere Kaution für das angeblich „abbruchreife“ Gebäude nur zurück, wenn wir die Zimmer ordentlich genug hinterlassen. Hört sich für mich widersinnig an.

Der Vermieter (Studentenwerk) bieten Ersatzwohnraum über private Anbieter an. Aber dafür müssen wir die normale Kaution zahlen (ab 400€ aufwärts), was sich nicht jeder leisten kann.

Die Bonussemester (Wohnrecht in Wohnheim des Studentenwerks, das über die Satzung geregelt ist, unabhängig von Dauer des Mietvertrags) bleiben uns erhalten, aber nur, wenn wir bei einer Verlosung einen der wenigen Plätze in anderen Wohnheimen des Studentenwerks gewinnen.

Ansonsten müssen wir in eine private Wohnung/ Zimmer, wo wir dann für die Bonussemester weiter über das Studentenwerk wohnen können, aber nach 6 Monaten (wenn der eigentliche Mietvertrag endet) die volle Miete zahlen müssen.
Da nutzt es mir dann nichts, dass ich weiter über das Studentenwerk wohne.

Ich versuche, diplomatisch zu bleiben, cumar.
MfG