Hallo,
ich bin Studentin und wohne in einem Wohnheim aus den 60ern. Jetzt wurde mir kürzlich ein DIN-A4-Blatt unter der Tür durchgeschoben als ich nicht zu Hause war.
Abends las ich das und fiel aus allen Wolken:
Das Studentenwerk (der Vermieter) benachrichtigte mich, dass im Gebäude laut Unterer Bauaufsichtsbehörde eine Gefahr für Leib und Leben bestehe und dieses geräumt werden solle. Einfach so, ohne Angaben bis wann. Ich war geschockt.
Da ich keine Rücklagen habe, wüsste ich nicht, wie ich eine Kaution, geschweige denn, eine höhere Miete, wie auf dem normalen Markt üblich tragen soll. Abgesehen davon wohnen im Moment etwa 260 Leute im Wohnheim, so dass die auch alle eine neue Wohnung suchen.
Dann hieß es, man wolle versuchen, das Gebäude bis Ende März zu räumen. Bis dahin gibt es eine Wache der Feuerwehr, da die Mängel brandschutztechnischer Natur sind.
Es stellt sich heraus, das der Vermieter für die restliche Vertragslaufzeit (6 Monate) bis zu 100€/Monat für privaten Wohnraum zuschießt, wenn man sich selbst was Neues sucht.
Ich hätte aber noch 4 Semester Restwohnrecht, dann hätte ich eigentlich in der Zeit weiter günstig wohnen können. Was könnte man da machen?
Außerdem hätte ich gern gewusst, wieviel Mietminderung „Gefahr für Leib und Leben“ bedeutet. Brauche ich den nächsten Monat - solange ich noch hier wohne - dann gar nichts zu zahlen?
Danke im Voraus
K.