Mietminderung bei Harzt 4

Ich erhalte Hartz IV und mann hat mir vor einem halben Jahr die Mietzahlung gekürzt,somit erhalte ich nur noch den Betrag der mir nach dem Leistungsgesetz zusteht.
Die Begründung ich sollte mir eine kleinere Wohnung suchen.
Da ich in meiner Wohnung schon seit 11 Jahren wohne nächstes Jahr 60 werde gesundheitlich nicht okay bin und keine andere Wohnung wegen des Negativeintrag in der Schufa und der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erhalte.
Mir fehlen somit z.Zt.160,00€ zum Leben da ich diesen Betrag für die Miete bezahlen muss.
Kann mann etwas dagegen unternehmen ?
Ich würde mich über kurze Informationen freuen !

Nach einer Aufforderung zur Kostensenkung sollte man sofort anfangen, die Wohnungssuche zu dokumentieren - und gleichzeitig dagegen an gehen, wenn es wichtige Gründe gibt, die einen Umzug nicht erforderlich machen bzw unmöglich machen.

Oft ist der Betrag zu niedrig, der als angemessen angesehen wird. Oder ein Mehrbedarf an qm wegen Alleinerziehend oder Behinderung wurde nicht beachtet oder es wurde keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch geführt usw

Wer 10 Jahre in einerWohnung lebt, oder dessen Arzt meint, der Person sei aus gesundheitlichen Gründen kein Umzug zuzumuten, hat auch gute Chancen, die KDU Absenkung abzuwenden.

Dir kann ich nur raten: Hole dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und geh zu einem guten Fachanwalt für Sozialrecht… der wird dir weiter helfen können.

Du selbst kannst dich auch noch selbst schlau machen: www.elo-forum.org, da gibts ein Unterforum „Kosten der Unterkunft“.

Es ist ein sehr umfangreiches Thema, das man hier nur anschneiden kann.

Hallo!
Leider ist das gesetzlich so geregelt. Vielleicht nochmal das Gespräch mit dem Teamleiter suchen und den Sachverhalt erklären!

Hallo,
gehe in Widerspruch und lege alles so dar, wie du es mir geschrieben hast. Wenn möglich lege ein ärztliches Attest bei, wo deine gesundheitlichen Probleme dargelegt werden. Man hat dich bestimmt schon in einem früheren Bescheid darauf hingewiesen, dass deine Wohnung zu teuer ist, hättest damals schon Widerspruch einlegen sollen.

lg. gold-marie

Aus der Ferne kann ich da leider gar nichts machen.

Hallo,
sollte ein Umzug wegen der gesundheitlichen Probleme nicht möglich sein, könnten Sie dem Jobcenter ein ärztliches Attest vorlegen, mit dem Ihnen das bescheinigt wird. Das ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe.

Ja da kann man was tun

  1. in Widerspruch gehen
    wenn die Frist schon rum ist, dann einen
  2. Überprüfungsantrag stellen bezüglich der Kosten der Unterkunft
    Ist der Antwortbescheid negativ --> dann Widerspruch
    ist auch dieser negativ --> KLAGEN
    am besten einen Anwalt zu Rate ziehen

MfG
Ina