Mietminderung bei Heizung aus

Guten Tag,

ich habe in verschiedenen Webseiten gelesen dass bei einem Heizungsausfall Mietminderungen von 40% bis 50% möglich sind.

Allerdings stand da dass das Abhängt von der Jahreszeit der Außentemparatur und vielleicht noch anderen Faktoren.

Als erstes würde mich interessieren ob sich diese % Angaben auf den Tag beziehen andem die Heizung ausfiel oder auf den Monat indem dieser Tag liegt.
Angenommen gelernter(!!) Heizungs- Sanitär- Meister(!!) X stellt die Heizung zum 17. des Monats so ein dass sie in seinen Mietwohnungen nicht mehr heizt. Die außentemeraturen liegen zwischen +5 und +12 Grad.

Weder im oberen Stockwerk (privat genutze Wohnungen) noch unten in den Büros also Gewerbe heitzt nun etwas. Da sehr schlechte Isolierung gleicht sich die innen mit dr außen temparatur an.

Arbeiten bei 5 Grad plus ist schon fast nicht mehr möglich. In meinem Beispiel würde Gewerbemieter B einen Heizlüfter aufstellen.

Ich frage mich nun welche Kosten der Mieter B dem VM in Rechnung stellen darf und wie?

Viele Grüße

Daniel

an deiner stelle würde ich mich beim mieterbund melden wann ist das denn passiert im sommer oder winter generell hast du das recht die miete zu mindern wenn der vermieter nach 3 anfragen von dir an ihnen das er die heizung reparieren muss sofort kürzen erst 40% und dann pro monat 5% mehr ich würde da trotzdem beim mieterbund gehen sicher ist sicher

Hallo daniel,

ich habe in verschiedenen Webseiten gelesen dass bei einem
Heizungsausfall Mietminderungen von 40% bis 50% möglich sind.

Es wurden schon Minderungen in dieser Höhe und noch höher von Gerichten zugesprochen, richtig. Hierzu ein Link:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…

Als erstes würde mich interessieren ob sich diese % Angaben
auf den Tag beziehen andem die Heizung ausfiel oder auf den
Monat indem dieser Tag liegt.

Weder noch, der Anspruch auf Minderung entsteht erst ab dem Zeitpunkt, da dem Vermieter der Mangel bekannt ist. Er besteht bis zur Behebung des Mangels. Sozusagen entsteht er taggenau.

Arbeiten bei 5 Grad plus ist schon fast nicht mehr möglich. In
meinem Beispiel würde Gewerbemieter B einen Heizlüfter
aufstellen.

Kommt der Vermieter der Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann der Mieter Schadensersatz für seine deshalb zusätzlich notwendigen Aufwendungen verlangen. Hier wieder wichtig, der Vermieter muß Kenntnis vom Mangel haben.

Gruß

Joschi

generell hast du
das recht die miete zu mindern wenn der vermieter nach 3
anfragen von dir an ihnen das er die heizung reparieren muss
sofort kürzen erst 40% und dann pro monat 5% mehr

interessant, gibt es dafür auch Quellen?

Gruß Joschi