Mietminderung bei Heizungsausall

Hallo,

bei komplettem Heizungsausfall über mehrere Tage kann man ja die Miete bis zu 100% mindern.

Was sagt die Rechtssprechung dabei zu dem Tag, an dem die Heizung irgendwann ausfiel und zu dem Tag, an dem sie irgendwann wieder ging? Kann man auch für die Tage die Miete mindern oder nur für einen Tag davon?

Gruß
Dany

Hallo,

von Tag 1 bis zur Behebung des Mangels.

§536 Abs.1 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Gruß
Stiefel

Danke, Stiefel.

Hast auch ein Sternchen von mir bekommen. :smile:

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