Mietminderung bei Heizungsausfall

Hallo, hier das Problem:
ein Mieter hat vor wenigen Tagen festgestellt, dass seine Heizung im Wohnzimmer nicht funktioniert und auch die Fenster in Wohn- und Schlafzimmer sehr undicht sind. Vermieter wurde informiert, Hausmeister kam gleich am nächsten Morgen, konnte aber nicht weiterhelfen. Einen Tag später kam ein Fensterbauer, vertröstete den Mieter aber auf einen späteren Termin, da kein Material da.
Heizung weiterhin unverändert (Heizungen in anderen Räumen funktionieren, reichen aber nicht aus, um Wohnzimmer mitzuheizen, da eben auch Fenster undicht).

Darf der Mieter die Miete mindern, obwohl der Vermieter schnell reagiert hat?
Wenn ja, wieviel und ab wann?

Vielen Dank für jede Antwort. Anne

…was soll der Fensterbauer denn da, wenn die Heizung ausgefallen ist.

Neben der ausgefallenen Heizung sind zudem die Fenster undicht, siehe Text.
Wurde mit aufgeführt, da wichtiger Aspekt für die Mietminderung.