Hallo,
welche Mietminderung kann man durchsetzen, wenn der Heizkörper
im Wohnzimmer zu klein ist und es in der kalten Jahreszeit
vier bis fünf Stunden dauert, bis das Zimmer ausgeheizt ist
(20°C), wenn es vorher kalt war (d.h. ca. 10°C)?
Hallo Michael,
ob der Heizkörper zu klein und die Heizleistung zu gering bemessen ist, muss ein Fachmann feststellen. Sind die Heizkörper zu klein hat der Vermieter diese auf eigene Kosten auszutauschen. Soweit eine Heizkostenfirma abliest muss vor dem Abbau des alten Heizkörpers abgelesen werden und nach der Neuinstallation des neuen Heizkörpers muss die Messeinrichtung von der Heizkostenfirma neu installiert und justiert werden.
Nur wenn ich hier lese, dass die Temperatur auf 10 Grad gefahren wurde dauert es eben eine Zeit bis man 20 Grad erhält. Man sollte - mit Ausnahme des Lüftens - um diese Zeit Raumntemperaturen nicht unter 16 Grad fahren. Alles andere führt durch das massive Aufheizen zu Mehrkosten.
Ich sehe hier keinen Grund für eine Mietminderung. Das zu lange Aufheizen ist offenbar vom Mieter verursacht - durch zu geringes Heizen über einen bestimmten Zeitraum.
Gruss Günter