Mietminderung bei Hundegebell + Geruchsbelästigung

Hallo zusammen,

ich wollte mich erkundigen, in welchem Umfang ein Mieter das Hundegebell akzeptieren muss und ab wann eine Mietminderung (in welcher Höhe) geltend gemacht werden kann. Nehmen wir ferner an, es handele sich um den Hund des Vermieters, der im gleichen Haus wohnt.

Ist darüber hinaus eine weitere Mietminderung möglich, wenn durch den Hund eine häufiger auftretende Geruchsbelästigung verursacht wird, die aufgrund der Tatsache, dass die Wohneinheiten nicht geruchsdicht voneinander getrennt sind, besonders störend für den Mieter ist.

Ich bin auch dankbar für Aktenzeichen von entsprechenden Gerichtsurteilen und Paragrafen.

Grüße

Mietminderung ist sicherlich drinn es sei denn, der Hund wurde vom Mieter mit dessen Unterschrift akzeptiert. Wieviel Mietminderung der Mieter verlangen kann, weiß ich nicht so genau.

Ich würde erstmal anfangen und ein paar Wochen/Monate protokollieren, wann der Hund wie lange bellt. Nur dann hat man ein Zeitzeugnis darüber und kann es belegen.

Gruß Fuhli

Hallo,

Mietminderung ist sicherlich drinn es sei denn, der Hund wurde
vom Mieter mit dessen Unterschrift akzeptiert.

Da halte ich eine Frage dagegen:
War der Hund schon da, als der Mieter die Wohnung mietete?
Dann sieht’s mit Mietminderung wegen des Hundes rabenschwarz aus!

Grüße von
Tinchen

Der Vermieter hat sich (in diesem hypothetischen Fall) den Hund erst nach dem Einzug des Mieters zugelegt.

Grüße
caesium

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