Hallo,
folgendes Problem: Person X lebt in einer 56m² Wohnung in einer WG mit zwei Zimmern, Küche und Bad. Heizungen (Gas) gibt es nur in den beiden Zimmern. Diese wurden auch zuletzt vor ca. 2 Wochen gewartet, damit scheint alles in Ordnung zu sein. Die Wartungskosten werden auf den Mieter X umgelegt, X hat diese bereits gezahlt. X und Mitbewohner heizen auch schon seit längerem, aber es wird einfach nicht warm in der Wohnung bzw. nur in den beiden Zimmern. Es kommt nichts von der Wärme in der Küche an, geschweige denn im Bad. Auch wenn die Heizungen voll aufgedreht sind und die Türen offen, kommt nichts in der Küche an. Die Temperatur in den beiden Zimmern ist soweit in Ordnung, in der Küche hat es meist jedoch nur um die 10-15 Grad. Wenn gekocht oder gebacken wird, steigt die Temperatur kurz an, sinkt dann aber relativ rasch ab. Eines morgens waren es nur 10,5 Grad bei einer Außentemperatur von -2 Grad. Kann man in solchen Fällen die Miete mindern, wenn nur in einem Zimmer die entsprechende Temperatur nicht erreicht wird? Das Problem ist einfach, dass in der Küche keine Heizung ist und mit den zwei Heizungen in den Zimmern nicht die ganze Wohnung aufgeheizt werden kann. Im Bad hängt auch nur eine kleine Stromheizung, die nicht benutzt wird weil sie total stinkt sobald man sie anmacht. Daher hat X einen kleinen Heizlüfter gekauft und heizt damit das Bad ein wenig. Auch in der Küche macht X den Heizlüfter öfter an, damit diese nicht total auskühlt. Aber selbst wenn der Heizlüfter einige Stunden lang durchläuft erreicht X nie 19 Grad o.ä. in der Küche. Beim Plätzchen backen hat X einige Stunden lang den Heizlüfter und Backofen länger laufen gelassen, sodass X auf eine Temperatur von 18 Grad kam. Sobald der Heizlüfter aus war und der Backofen auch, kühlte der Raum innerhalb weniger Stunden wieder auf ca. 13,5 Grad ab. Das kann doch nicht sein oder?
Außerdem hat X in seinem Zimmer einige feuchte Stellen an der Dachschräge. Darum kümmert sich die Hausverwaltung bereits.
Aber die Sache mit der Mietminderung wegen der nicht vorhandenen Heizung in der Küche ist ja Vermietersache, oder?