Mietminderung bei Kälte und feuchten Wänden?

Hallo,

folgendes Problem: Person X lebt in einer 56m² Wohnung in einer WG mit zwei Zimmern, Küche und Bad. Heizungen (Gas) gibt es nur in den beiden Zimmern. Diese wurden auch zuletzt vor ca. 2 Wochen gewartet, damit scheint alles in Ordnung zu sein. Die Wartungskosten werden auf den Mieter X umgelegt, X hat diese bereits gezahlt. X und Mitbewohner heizen auch schon seit längerem, aber es wird einfach nicht warm in der Wohnung bzw. nur in den beiden Zimmern. Es kommt nichts von der Wärme in der Küche an, geschweige denn im Bad. Auch wenn die Heizungen voll aufgedreht sind und die Türen offen, kommt nichts in der Küche an. Die Temperatur in den beiden Zimmern ist soweit in Ordnung, in der Küche hat es meist jedoch nur um die 10-15 Grad. Wenn gekocht oder gebacken wird, steigt die Temperatur kurz an, sinkt dann aber relativ rasch ab. Eines morgens waren es nur 10,5 Grad bei einer Außentemperatur von -2 Grad. Kann man in solchen Fällen die Miete mindern, wenn nur in einem Zimmer die entsprechende Temperatur nicht erreicht wird? Das Problem ist einfach, dass in der Küche keine Heizung ist und mit den zwei Heizungen in den Zimmern nicht die ganze Wohnung aufgeheizt werden kann. Im Bad hängt auch nur eine kleine Stromheizung, die nicht benutzt wird weil sie total stinkt sobald man sie anmacht. Daher hat X einen kleinen Heizlüfter gekauft und heizt damit das Bad ein wenig. Auch in der Küche macht X den Heizlüfter öfter an, damit diese nicht total auskühlt. Aber selbst wenn der Heizlüfter einige Stunden lang durchläuft erreicht X nie 19 Grad o.ä. in der Küche. Beim Plätzchen backen hat X einige Stunden lang den Heizlüfter und Backofen länger laufen gelassen, sodass X auf eine Temperatur von 18 Grad kam. Sobald der Heizlüfter aus war und der Backofen auch, kühlte der Raum innerhalb weniger Stunden wieder auf ca. 13,5 Grad ab. Das kann doch nicht sein oder?
Außerdem hat X in seinem Zimmer einige feuchte Stellen an der Dachschräge. Darum kümmert sich die Hausverwaltung bereits.
Aber die Sache mit der Mietminderung wegen der nicht vorhandenen Heizung in der Küche ist ja Vermietersache, oder?

Hallo,

ist denn nicht bereits bei der Besichtigung aufgefallen, dass sich in den genannten Räumen keine Heizmöglichkeit befindet?
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Gruß
M.

Nicht direkt. Im Sommer besichtigt, da benötigt man ja i.d.R. keine Heizung. Daher wusste X nicht, dass eine ausreichende Beheizung durch die beiden sich in der Wohnung befindenen Heizungen nicht möglich sein wird.

Nicht direkt. Im Sommer besichtigt, da benötigt man ja i.d.R.
keine Heizung. Daher wusste X nicht, dass eine ausreichende
Beheizung durch die beiden sich in der Wohnung befindenen
Heizungen nicht möglich sein wird.

Man kann in den seltensten Fällen einen weiteren Raum mitheizen. Heizkörper sind idR für den Raum dimensioniert in dem sie auch aufgestellt sind, allenfalls überschlagen lassen wäre möglich und das sollte man, wenn man keine Schimmelkulturen züchten will, tunlichst unterlassen.
Bei der nächsten Wohnungsbesichtigung vielleicht jemanden mitnehmen, der sich (besser) auskennt.

Der VM hat die fehlenden Heizkörper nicht verschwiegen und der Mieter in spe hätte erkennen können, dass da keine Heizmöglichkeit vorhanden ist, hat aber trotzdem gemietet wie gesehen. Ich sehe da wie schon erwähnt keinen Minderungsgrund.

Hat man denn schonmal versucht mit dem VM darüber zu sprechen? Immerhin würde das ja auch ein potentielles Schimmelrisiko darstellen, wenn man nicht richtig „lüften und heizen“ kann…oder soll es sich um eine zugige Burg handeln? Ich gehe davon aus, dass soll in dem Beispiel der erste Winter sein…

Hallo,

zusätzlich zu dem von Maja Gesagten:

Hier in meiner Stadt werden auch komplette Wohnungen ohne Heizung vermietet. Das hat aber nicht zur Folge, dass man einziehen und sich im Winter an den Vermieter halten kann, sondern dass man seine eigene Heizung mitbringen muss.
Zum Teil gibt es auch alte Ofenheizungen, die jeweils vom Vormieter gekauft werden müssen, und dann quasi in das Mieter-Eigentum übergehen. Da muss man sich auch selbst um die Wartung und oder den Neukauf kümmern.

Die Mieter der Wohnung sollten sich schnellstens einen Heizlüfter für die Küche und das Bad zulegen, denn gerade in diesen beiden Räumen besteht im Winter erhöhte Schimmelgefahr. Nicht, dass der Vermieter noch die Mieter für eine anstehende Schimmelbeseitigung in Regress nehmen muss.
Und wie Maja schon sagte: Nächstes mal besser aufpassen oder die zusätzlichen Stromkosten mit einkalkulieren.

Viele Grüße,
larymin