Mietminderung bei kaltem Fussboden

Es geht um eine Wohnung in einem grossen Mehrfamilienhaus, die direkt über der Waschküche liegt. Seit dem letzten Winter fordert die Verwaltungsgesellschaft die Bewohner per Aushang dazu auf, wegen möglichem Schimmelbefalls in der Waschküche die Fenster permanent geöffnet zu halten. Das führt natürlich inder Wohnung darüber zu einem ständig kalten Fussboden und erhöhten Heizkosten. Wenn auf Anfragen und mögliche Kompromissvorschläge dazu entweder gar nicht geantwortet wird, ist das dann ein Grund für eine Mietminderung? Und wenn ja, um wieviel Prozent?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Hallo,
wird denn in der Waschküche oft gewaschen? Ist es dort sehr feucht?
Gab es in den zurückliegenden Jahren bereits Schimmel in der Waschküche?
Wie groß ist die Waschküche ungefähr? Wieviele Fenster sind es und welche Größe haben diese? Sind denn die Wände auch im Sommer feucht, von außen durch aufsteigende Feuchtigkeit im alten Mauerwerk?

Hier:
http://www.wohnung.com/der-sommer-macht-den-keller-f…
findest Du einen interessanten Beitrag dazu.

MfG.

Hallo Sissi,

danke für den Link. Ist sehr interessant.
Zu den Fragen:
Die Waschküche ist ca. 8qm groß und es stehen drei Waschmaschinen darin. Zusätzlich hängen ab un dzu Leute ihre Wäsche zum trocknen auf.
Ja, anscheinend wurde in einem identischen Nachbarhaus die Waschküche wegen Schimmels vor einiger Zeit komplett renoviert, bei uns habe ich aber bisher weder feuchte Wände noch Schimmel feststellen können.
Es ist ja auch einzusehen, daß man so einen Raum ordentlich lüften muss, aber 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr? Auf den Vorschlag, einen offiziellen Aushang zu machen, daß derjenige, der den Raum nutzt eben für eine ausreichende Stoßlüftung zu sorgen hat wird halt einfach nicht geantwortet.
MfG.

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