Mietminderung bei kalter wohnung? wie vorgehen

Hallo,
ich habe folgende Situation:

unser Vermieter wurde darüber schon informiert, und war auch schon mit einem elektriker vorOrt, aber es hat sich nichts beändert.

Folgendes ist die Situation.
Wir sind im Oktober in ein kleines Haus gezogen ca 80qm und heizen mit Nachtspeicheröfen. Diese wurden von einem Elektriker auf funktion geprüft und der vermieter sagt die heizung funktioniert zu 100%, was auch stimmen mag, nur wir bekommen im gesammten Haus bis auf ein kinderzimmer nur ca 16-18 Grad an wärme zustande.

der Vermieter tut nun nicht dergleichen um das zu ändern.
ich will nun die Miete mindern, wie soll ich da vorgehen??

Über rausche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da wir uns auf deutsch gesprochen den Arsch abfrieren und ich habe Kinder 13 und 2,5 Jahre alt die rennen mit übelst dicken Sachen im Haus rum .

danke für die hilfe

Hallo,
laut Mieterbund kannst Du die Miete um 20% mindern.
Setz dem Vermieter schriftlich eine Frist(1 Woche) zur Beseitigung. Sollte nix passieren, kannst Du eine Heizungsfirma selbst beauftragen und die Rechnung an ihn schicken lassen oder von der nächsten Miete anziehen.
Wenn gesundheitliche Schäden drohen durch die Kälte, hast Du das Recht auf fristlose Kündigung.

Gruss Huftier

Hallo,das hört sich nicht gut an.
Ich kenne mich leider nicht mit Nachtspeicheröfen aus,und weißnicht,wie sie funktionieren.
Ich kann nur von meinem eigenen Fall,den ich auch erst vor kurzem erlebt habe,sprechen.
Ich habe einen Holzofen und einen Ölofen.Auch ein kleines Häuschen mit ca,80qm.Nur mit dem Holzofen bekomme ich bei minusgraden,oben zwischen 13 und 17 grad.Zu kalt.Auch ich habe 2Kids 12 und 9.
Leider war der ölofen bis vor kurzemkaputt und ich bekam vor 2Wochen einen neuen.
Wir hatten Glück und es war noch nicht zu kalt.Trotzdem,habe ich mich geärgert, da ich dadurch mehr Holz und Kohle gebraucht habe.Ich habe bei meinem Mieterechtschutz ,den ich extra wieder abgeschlossen habe, da man niemand trauen kann angerufen, was ich machen sollte.Er sagte zu mir, das ich das ganze schriftlich aufsetzten soll.Das Anliegen und die Ankündigung der Mietminderung.Allerdings konnte ich nur 10% von der Miete Mindern,da ja ein Ofen gegangen ist.Bei Euch gehen Sie ja auch…Das müssen Sie aber nicht ankündigen,was ich aber gemacht habe.Es gibt da eine Seite,die mir der Anwalt gesagt hatte…
http://www.hanhoerster.de/
Vielleicht hilft Ihnen das.
Wie gesagt,ich kenn mich mit solchen Öfen nicht aus und weiß nicht,wie sie funktionieren.
Was hauch hilft,sind Vorhänge vor den Türen,die nicht 100% dicht sind…
Liebe Grüße Sonja