Wenn bei einem Mieter eine Baustelle direkt vor den Schlafzimmern wäre und das für 1,5-2 Jahre (Angabe Bauherr). Dabei würde täglich von 7 Uhr morgens an mit schwerstem Gerät (Rüttler, Bagger, LKW, riesigen Bohrköpfen etc.) gearbeitet, so daß selbst bei geschlossenen Fenstern (im Sommer sehr angenehm) die Lärmbelästigung so hoch wäre, daß man unter keinen Umständen schlafen könnte.
Hätte man dann einen Anspruch auf Mietminderung und wenn ja, in welcher Höhe?
Könnte man so etwas auch noch rückwirkend geltend machen oder nur ab Eingang des Schreibens?
Gäbe es sonst noch etwas (formales) zu beachten?
Also 100 % weis ich es nicht.
Aber wenn die Baustelle nicht vom Vermieter aus geht, kann er ja nichts dafür und hat sich somit nichts zu schulden kommen lassen. Und wenn diese Baustelle angemeldet ist, dann erst recht nicht. Und die Zeit in der gearbeitet wird ist ja keine Ruhe zeit. Wenn die arbeiten schon Früh um 4 Uhr los gehen würden, dann wäre das Ruhestörung, aber da könntest du dich auch nur an das Bauunternehmen wenden.
Und Rückwirkend kann man da nichts geltend machen.
Wird denn am Haus gearbeitet ? Hat der Vermieter die Baustelle veranlasst?
hier ist eine Tabelle, wo einige Mietminderungen aufgeführt sind.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
ganz richtig war die Antwort nicht.
Ja, der Mieter kann die Miete mindern, wenn die Mietsache nicht (mehr) den vertraglich zugesicherten Eigenschaften genügt. Ja, das gilt auch wenn den Vermieter daran keine Schuld trifft. Beispiele dafür sind der lärmende Nachbar im Nachbarhaus, Lärm aus der Nachbarwohnung bei Eigentumsanlagen mit unterschiedlichen Besitzern, oder auch die Baustelle gegenüber. Der VM ist dann u.U. schadenersatzberechtigt beim Verursacher.
Ja, auch rückwirkend kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Wenn ein Sturm das Dach über der Wohnung wegreist ist ab diesem Moment die Miete zu 100% minderbar. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter erst 2 Wochen später die Mietminderung anmeldet.
vnA
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Nachtrag
… natürlich muss auch in diesem fiktiven Fall geraten werden, dass man sich bitte vorab den Rat eines Rechtskundigen einholen sollte.
vnA
Man kann aber keine Mietminderung nach 1,5 -2 Jahren einreichen.