Mietminderung bei leerstehenden Wohungen

Hallo Ihr,

ich wollte da mal was wissen.
Ich wohne in einem 6 Familien Haus einer Wohnugsbaugesellschaft in der ersten Etage. Jede Etage hat 2 Wohnungen und alle Wohnugen sind gleich groß. Wie ich in Erfahrung gebracht habe ist die Grundmiete der Erdgeschosswohnungen geringer. Hat jemand hierfür eine Erklärung? (Dachte es liegt vielleicht daran das die Mieter draussen noch fegen und im Winter Schnee räumen müssen. Gleichzeitig sind wahrscheinlich die Heizkosten wegen den darunterliegenden alten Kellerräumen höher.)
Wenn es so sein sollte, kann ich als Mieter der 1. Etagenwohnung eine Mietminderung beantragen, da die unteren Wohnungen seit Jahren leer stehen und auch keine anstalten gemacht werden diese zu vermieten. Durch die 3,5m hohen Decken sind meine Heizkosten ziemlich gestiegen. Ebenso bin ich durch meinen Mietvertrag dazu verpflichtet, die Treppenreinigung, das Fegen und das Schnee räumen, bei unten leerstehenden Wohungen zu übenehmen.

Puh, ob das jetzt alles so verständlich war? Hoffe ich doch mal und bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
ANDREAS

Hallo

(Dachte es liegt vielleicht daran das die Mieter

draussen noch fegen und im Winter Schnee räumen müssen.

Daran sollte es nicht liegen. Dies hätte maximal etwas mit den Betriebskosten zu tun. Die werden nämlich dadurch geringer, da keine Firma Kosten für diese Dienste geltend macht.

Gleichzeitig sind wahrscheinlich die Heizkosten wegen den
darunterliegenden alten Kellerräumen höher.)

Davon ist auszugehen.

Wenn es so sein sollte, kann ich als Mieter der 1.
Etagenwohnung eine Mietminderung beantragen, da die unteren
Wohnungen seit Jahren leer stehen und auch keine anstalten
gemacht werden diese zu vermieten.

Wenn Du das schaffst als Mietminderungsgrund durchzuboxen muss ich Dir gratulieren. Ich glaube daraus wird nichts. Zumal es sich bei Deinem Vermieter um eine Genossenschaft handelt (Unflexible Vereine). Die ist als kein wirklicher Mietminderungsgrund. Auch Deine Raumhöhe stellt keinen Mangel dar (LG Berlin). Mangelhafte Wärmeisolierug allerdings schon. So LG Münster = Fußbodenkälte wg. mangelhafter Dämmung der Kellerdecke = 30% Minderung. (Das könntest Du versuchen)

sind meine Heizkosten ziemlich gestiegen. Ebenso bin ich durch
meinen Mietvertrag dazu verpflichtet, die Treppenreinigung,
das Fegen und das Schnee räumen, bei unten leerstehenden
Wohungen zu übenehmen.

Ja entweder selber machen oder dafür in Form von einer Nebenkostenumlage zahlen ?? Was immer Dir lieber ist.

Puh, ob das jetzt alles so verständlich war? Hoffe ich doch
mal und bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
ANDREAS

Frag Ruhig, ich Fax Dir auch mal ein paar gerichtliche Entscheidungen, da findet sich immer ein Mangel mit welchem man versuchen kann zu mindern.

So, bis denn
André

Hallo Andreas,

Jede Etage hat 2
Wohnungen und alle Wohnugen sind gleich groß. Wie ich in
Erfahrung gebracht habe ist die Grundmiete der
Erdgeschosswohnungen geringer.

Meistens sind die Erdegeschoßwohnungen aber doch kleiner, wegen des Eingangsbereichs des Hauses.

Bist du dir gaaaanz sicher, dass das bei euch nicht so ist ?

Gleichzeitig sind wahrscheinlich die Heizkosten wegen den
darunterliegenden alten Kellerräumen höher.)

Das muß nicht sein…erfahrungsgemäß lassen sich Erdgeschoßwohnungen eher schlecht vermieten und sind deshalb oft günstiger.

Wenn es so sein sollte, kann ich als Mieter der 1.
Etagenwohnung eine Mietminderung beantragen, da die unteren
Wohnungen seit Jahren leer stehen und auch keine anstalten
gemacht werden diese zu vermieten. Durch die 3,5m hohen Decken
sind meine Heizkosten ziemlich gestiegen.

Das macht in meinen Augen wenig Sinn.
In unserem Mehrfamilienhaus haben wir völlig unterschiedlich Mieten erzielt.
Je nachdem, wie sich eine Wohnung vermieten lies, in welchem Zustand sie war, wie groß der Andrang war etc. haben wir eben einen Quadratmeterpreis überlegt und dann ausgehandelt.
Wir liegen sehr wohl im Durchschnitt des Mietspiegels…mal ist es eben oberer Durchschnitt und dann wieder unterer.

Abgesehen davon, dass du deinen Vermieter nicht zwingen kannst, seine beiden Erdgeschoßwohnungen zu vermieten, kannst du auch nicht bestimmen, zu welchen Konditionen er vermietet.
Der Wohnungsmarkt ist derzeit in Hannover recht entspannt…wenn jetzt alle Mieter zu uns kämen und eine Mietminderung haben wollten…nee, das kann es nicht sein.
Du hast seinerzeit einen gewissen Mietzins akzeptiert und ihn mit deiner Unterschrift bestätigt.
Höchstens kannst du mal prüfen, ob die Miete ortsüblich ist.

Ebenso bin ich durch
meinen Mietvertrag dazu verpflichtet, die Treppenreinigung,
das Fegen und das Schnee räumen, bei unten leerstehenden
Wohungen zu übenehmen.

Wie ?
Du mußt alleine Sorge tragen für einen geräumten Gehweg und ein sauberes Treppenhaus ?
Normalerweise geht das doch im wöchtenliches Wechsel zwischen allen Parteien des Hauses.
Wenn nun ein oder mehrere Wohnungen nicht vermietet sind, ist man häufiger dran, klar…aber dann ist ja auch weniger Dreck.

Ach so, und noch einmal zu den Heizkosten :
Alleine die Tatsache, dass zwischen Keller und deiner Wohnung mehrere Meter liegen bedeutet schon, dass es bei dir längst nicht mehr so Fußkalt ist wie in einer Erdgeschoßwohnung.
Im Überigen kannst du auch deine Mitmieter ja nicht zwingen, zu heizen.
Da gibt es Singles, die bewohnen eine 150 qm Wohnung und sind selten zuhause…entsprechend wenig heizen sie und du hättest den gleichen Effekt. Dafür könntest du deinen Vermieter aber auch nicht haftbar machen.

M.E. hast du mit einer Mietminderung aus den von dir geschilderten Gründen keinerlei Chance.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo André

Auch Deine Raumhöhe stellt keinen Mangel
dar (LG Berlin). Mangelhafte Wärmeisolierug allerdings schon.
So LG Münster = Fußbodenkälte wg. mangelhafter Dämmung der
Kellerdecke = 30% Minderung. (Das könntest Du versuchen)

Moment…woher weißt du denn, wie und ob die Kellerdecke isoliert ist ?

Viele Grüße,
Vanessa

Hey Vanessa

Das weis ich natürlich „NÖ“. Das Problem spielt sich ja auch nicht im EG ab. Es ist nur ein kleiner Ansatz, welcher vielleicht verfolgt werden könnte. Ob da was iso. ist oder nicht muss Andreas schon selber rausbekommen. Bin sonst Deiner Meinung.

Mietspiegel war ne gut Idee.

Tschüssi

André

Hallo Andre,

ich verfolge seit einige Zeit Deine Antworten auf Anfragen. was Du teilweise empfiehlst, was Du vermutest oder was Du Dir denkst, ist nicht Bestandteil einer Antwort auf eine Frage. Die Antwort muss fundiert, logisch und rechtlich haltbar sein. Die Empfehlung darf auch nicht zu strafbaren Anregungen führen. Bitte vielleicht einmal das BGB, AGBG und das Mietrecht lesen und Dich mit juristischen Kommentaren und Zeitschriften befassen, und dann Antwort geben.

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