Hallo Community,
folgendes Fallbeispiel:
Bei einer Person wird in ihrer Wohnung im Sommer in der obersten Etage eines Wohnhauses das Wasser auf Legionellenbefall getestet. Ein paar Wochen später hängt ein Informationschreiben der Hausverwaltung im Flur mit der Information „in einigen Wohnungen sei der Wert überschitten, diese werden gesondert mit einem Brief hingewiesen“. Ein paar Monate später bekommt Person einen Brief mit der Mitteilung eines zu hohen Wertes und eines „Duschverbotes“ bis zur thermischen Desinfektion. Die thermische Desinfektion lässt auf sich warten.
Nun hat Person folgende Nachteile:
1.) Hatte sie noch Monate geduscht trotz bekannten legionellenbfall der Wohnung, da keine Information kam.
2.) Hat sie nun höhere Kosten, da sie sich nun öfter eine komplette Badewanne einlassen muss. Und auch am noch ausstehenden Tag der thermischen Desinfektion „das Wasser oft und lange“ laufen lassen soll.
3.) Ist eben die Dusche der Wohnung nicht zu verwenden und somit die Wohnung nicht in vollem Umfang zu nutzen.
- Hat Person eine Option auf Mietminderung?
- Wenn ja, wie macht sie das genau und in welchem Umfang kann sie das tun?
- Gilt der Zeitpunkt einer eventuellen Option auf Miteminderung erst ab dem erteilten Duschverbot oder schon ab des Aushangs im Haus?
vielen Dank,
Meren