Mietminderung bei Legionellenbefall

Hallo Community,

folgendes Fallbeispiel:

Bei einer Person wird in ihrer Wohnung im Sommer in der obersten Etage eines Wohnhauses das Wasser auf Legionellenbefall getestet. Ein paar Wochen später hängt ein Informationschreiben der Hausverwaltung im Flur mit der Information „in einigen Wohnungen sei der Wert überschitten, diese werden gesondert mit einem Brief hingewiesen“. Ein paar Monate später bekommt Person einen Brief mit der Mitteilung eines zu hohen Wertes und eines „Duschverbotes“ bis zur thermischen Desinfektion. Die thermische Desinfektion lässt auf sich warten.

Nun hat Person folgende Nachteile:

1.) Hatte sie noch Monate geduscht trotz bekannten legionellenbfall der Wohnung, da keine Information kam.

2.) Hat sie nun höhere Kosten, da sie sich nun öfter eine komplette Badewanne einlassen muss. Und auch am noch ausstehenden Tag der thermischen Desinfektion „das Wasser oft und lange“ laufen lassen soll.

3.) Ist eben die Dusche der Wohnung nicht zu verwenden und somit die Wohnung nicht in vollem Umfang zu nutzen.

  • Hat Person eine Option auf Mietminderung?
  • Wenn ja, wie macht sie das genau und in welchem Umfang kann sie das tun? 
  • Gilt der Zeitpunkt einer eventuellen Option auf Miteminderung erst ab dem erteilten Duschverbot oder schon ab des Aushangs im Haus?

vielen Dank,
Meren

Hallo!

Mietminderung kann man immer beim Auftreten eines Mangels an der mietsache machen.

Also ab Tag, an dem etwas defekt wird. Man muss dann zwar Schaden melden, aber grundsätzlich kann man ab dem Tage an mindern bis zur Behebung des Schadens.

Ein monatelanger Verzug zwischen Ankündigung am Schwarzen Brett und detailliertem Anschreiben der am stärksten bestroffenen Mieter ist nicht hinzunehmen.
Übrigens lässt sich das auch nicht begründen, denn die Info stammt von Untersuchungen der Proben.
Wieso der Zeitverzug zw. 1. Warnung und genauen Messungen der oberen Wohnungen ?  Man sollte annehmen dürfen, Proben wurden an einem Tage genommen und im Labor ausgewertet.

Damit verstößt der Vermieter gegen seine Sorgfaltspflichten.

Es müsste dann bereits in der ersten Info Handlungsempfehlungen aller Mieter geben, etwa vorsorglich Wasser vor dem Gebrauch lange ablaufen zu lassen und eher nicht mehr zu duschen sondern nur noch Waschbecken oder Wannenbad zu nutzen.

Höhe der Mietminderung ist immer schwierig, hier besonders. Da muss man sich beraten lassen.
Hier ist es ja nicht Ausfall der WW-Versorgung allgemein, sondern man soll „nur“ nicht mehr die Dusche nutzen. Dusche ist aber mitgemietet und muss nutzbar sein.
da man aber sich trotzdem warm waschen kann, ist die Beeinträchtigung nicht sehr einschränkend.
Das mit den erhöhten WW-Kosten ist allerdings ein Punkt, den man extra anführen kann.

Ganz grober Richtwert  10 %, eher drunter.

MfG
duck313

Hallo,

das berechtigt zur sofortigen Mietminderung, das Duschen ist da weniger problematisch als vielmehr das Wasser, welches man zum Kochen beispielsweise benutzt.
Da das Trinkwasser in Deutschland als Lebensmittel gilt (Mineralwasser beispielsweise nicht) sind hier höhere Mietminderungen möglich.
Unter http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderungstabe…
gibt es hinreichende Informationen.

1 Like

Hi!

das berechtigt zur sofortigen Mietminderung, das Duschen ist
da weniger problematisch als vielmehr das Wasser, welches man
zum Kochen beispielsweise benutzt.

Hast du dafür bitte ein belastbare Quelle?

Da das Trinkwasser in Deutschland als Lebensmittel gilt
(Mineralwasser beispielsweise nicht)

Ah ja …

Gruß
Guido

Hallo,

das berechtigt zur sofortigen Mietminderung, das Duschen ist
da weniger problematisch als vielmehr das Wasser, welches man
zum Kochen beispielsweise benutzt.

Wird das Wasser gekocht, dann sind die Legionellen platt. Die Dusche ist deswegen der größte Gefahrenherd, weil sich hier bei Nutzung Wassernebel bildet. Legionellen, die mit Magensäure in Kontakt geraten sind hinüber.

Allerdings würde ich trotz geringerem Risiko nicht zum Trinken eines mit Legionellen versuchten Glases Wasser anraten.

vdmaster