Mietminderung bei mangelhaftem Satellitenanschluss

Hallo zusammen,

in einer Wohnung existiert zwar ein Fernsehanschluss (Gemeinschaftsantenne / Satellit -> der Vermieter weiß selber nicht genau, was auf dem Dach los ist…) aber er funktioniert in EINER Wohnung im Haus nur sporadisch. Nach längerem herumtüfteln fand der Mieter A heraus, dass der Anschluss immer dann funktioniert, wenn ein anderer Mieter B im Haus ebenfalls Fernseh schaut - schaltet dieser seinen Reciever aus, erhält der Mieter A kein Bild mehr.

Ein Elektriker geht davon aus, dass der Anschluss des Mieter A an den des Mieter B gekoppelt ist.

Wer muss in diesem Fall die Kosten für eine Reperatur tragen? Wenn dies der Vermieter ist - und dieser sich weigert, ist dann eine Mietminderung zulässig?

Viele Grüße
Regina

Hallo zusammen,

in einer Wohnung existiert zwar ein Fernsehanschluss
(Gemeinschaftsantenne / Satellit -> der Vermieter weiß
selber nicht genau, was auf dem Dach los ist…) aber er
funktioniert in EINER Wohnung im Haus nur sporadisch. Nach
längerem herumtüfteln fand der Mieter A heraus, dass der
Anschluss immer dann funktioniert, wenn ein anderer Mieter B
im Haus ebenfalls Fernseh schaut - schaltet dieser seinen
Reciever aus, erhält der Mieter A kein Bild mehr.

Ein Elektriker geht davon aus, dass der Anschluss des Mieter A
an den des Mieter B gekoppelt ist.

Jab, so wird es sein. Die Spannungsversorgung des LNC kommt vom Receiver. Mit einem Multiswitch ist das Problem zu lösen.
Es gibt, so weit ich weiß auch Receiver, bei denen man die Spannungsversorgung explizit ausschalten kann… Das wäre wohl aber ein Thema für ein anderes Board…

Wer muss in diesem Fall die Kosten für eine Reperatur tragen?
Wenn dies der Vermieter ist - und dieser sich weigert, ist
dann eine Mietminderung zulässig?

Das kommt auf den Mietvertrag an. Steht der Anschluss im Mietvertrag, so muss der Vermieter für die Funktionsbereitschaft sorgen und auch die Kosten tragen. Funktioniert der Anschluss nicht, kann man wohl auch eine Mietminderung vornehmen. Die mgl. Höhe der Minderung wird uns wohl in Kürze ein fachlich kundiger Forumteilnehmer verraten :wink:

Steht der Anschluss nicht im Vertrag, wird die Sache schon schwieriger. Wurde es mündlich vereinbart, ist der Mieter im Streitfall in der Beweispflicht (korrigiert mich, wenn ich falsch liege!), er braucht also z.B. Zeugen.

Ist gar nichts derartiges vereinbart worden, dann bleiben die Kosten wohl am Mieter hängen. Allerdings wird die Änderung des Anschlusses wohl alle Mieter treffen, weshalb dann auch eine Aufteilung der Kosten angebracht wäre…

Viele Grüße
Regina

HTH

Holger