Mietminderung bei modernisierung

Modernisierung in einem Mehrfamilienhaus

Folgendes Problem: In unserer Wohnung ist für 2 wochen eine Modernisierung des Badezimmers vorgenommen worden. Wir wurden vorher darüber informiert, dass wir in dieser Zeit das Bad von 7-19 uhr nicht nutzen können und sich in dieser Zeit Handwerker in unserer Wohnung befinden. Laut Schreiben des Vermieters sollte für die nacht die Toilette wieder angeschlossen werden und für die restliche Zeit steht ein Waschcontainer mit WC zur verfügung.
Gelaufen ist es letztendlich so, dass wir über den gesamten Zeitraum unsere Küche nicht nutzen konnten, da auch dort neue Leitungen verlegt wurden,wir haben seit 2 Woche keine Waschmaschine und die Spülmaschine wurde uns nur eine Nacht provisorisch angeschlossen, damit das schmutzige Geschirr darin nicht schimmelt. Das Wc wurde eine Nacht gar nicht angeschlossen und die restliche Zeit nur so, dass wir mit einem Eimer spülen mussten. Zwischenzeitlich hatten wir bis zu 5 Stunden am Tag gar keinen Strom in der gesamten Wohnung. Uns wurden noch Zigaretten geklaut usw…
Die Waschcontainer sind seit beginn an super dreckig und nicht wirklich benutzbar ( in meinen Augen)…
Uns wurde dann nach Aufforderung nach 2 Tagen eine Ausweichwohnung gestellt. Aber auch in dieser können wir ja nicht waschen etc.
Die komplette Wohnung ist dreckig, die Wände wurden verdreckt, der Boden zerkratzt…Laut Vermieter ist die Wohnung aber trotz nicht nutzbarer Küche und Badezimmer bewohnbar.
Nun die Frage in weit es rechtens ist die Miete zu mindern und wenn die möglichkeit besteht in welcher höhe???

Hallo,
leider bin ich kein Anwalt.Aber Euer Fall ist so komplex, das ich euchnur raten kann, einen ANwalt aufzusuchen.Vor allem wenn es um Mietminderung geht. Ein Fachanwalt kann euch genau sagen, was ihr für möglichkeiten habt.Alternativ könnt ihr euch auch an den Mieterbund wenden, auch die haben fachanwälte, die euch weiterhelfen.Vor allem sehe ich weitere Probleme auf euch zukommen, wenn einrichtungsgegenstöände oder immobilien verkratzt wurden und die schäden ja auch behoben werden müssen. Also mein Tip:
Auf zum Anwalt, und zwar ganz schnell, solnage die noch da aktiv sind.

LG Daylighter

Dazu kann ich leider überhaupt nichts sagen,da ich einen solchen Fall weder erlebt noch davon gehört habe.Ich würde entweder mal zur Verbraucherzentrale oder aber zum örtlichen Mieterverein gehen,dort wird man mit Sicherheit etwas dazu sagen können.
herzog

Hallo,
eine Expertin für Mietrecht bzw. für Mietminderungen bin ich nicht. Es ist aber so, daß für eine Wohnung, die man nur eingeschränkt nutzen kann, ein Mietabzug in Ansatz gebracht werden kann. In welcher Höhe sind sich die Gerichte nicht einig. Da solche Fälle vor Amtsgerichten verhandelt werden, müssen sie auch nicht auf verhandelte Fälle von Amtsgerichten zurückgreifen.
Am besten machen Sie jeweils ein Tagesprotokoll sowie Fotos und sprechen mit einem Anwalt oder, sofern Sie Mitglied sind, mit einem Mieterverein.
Fest steht nur eins: Sie müssen jeden kleinen Mangel beweisen, wenn Sie Mietminderung geltend machen wollen. Zeugen sind auch immer gut. Haben Ihre Nachbarn auch diese Probleme? Dann könnten Sie sich zusammenschließen.
Vielleicht googeln Sie mal, da gibt es etliche Listen, was man für einzelne Mängel mindern kann. Ist aber nur ein Anhaltspunkt.
Gruß
Melodie1

Hallo, eine Mietminderung ist sicherlich möglich, diese muß aber vorher angkündigt sein und der Vermieter muß gelegenheit haben die Mängel abzustellen. Eine MIetminderung ist immer eine Verhandlungssache ob direkt mit dem Vermieter oder vor gericht. Die Beweislast liegt bei Ihnen gibt es vorher zwischendurch und nachher Fotos sonst gibt es nur die möglichkeit sich für die dauer auf eine Summe zu einigen evtl. incl beschädigungen und dreckikgeWohnung. mehr bei herauskommen als 500 Euro empfehle ich einen Anwalt aufzusuchen. mehr weich dazu nicht

grüße michael

Hallo,
das beste wäre, Du würdest ganz schnell dem Mieterbund beitreten, kostet unter 100€ im Jahr.
Die Gerichte urteilen immer recht unterschiedlich.
Guck mal im §535 und §536 BGB.
Für angemessen halte ich ca. 50% als Minderung, und zwar von der Warmmiete.
Vor der Minderung dieses dem Vermieter schriftlich mitteilen und eine (kurze) Frist zur Abhilfe setzen.
Wichtig: alle Quittungen aufheben, die mit den Umständen zu tun haben.
Und wenn die Wohnung wieder bewohnbar ist, kannst Du Dir eine Putzfrau für die Grundreinigung (gegen Quittung) nehmen und die Kosten auch zurückfordern.
Gruss Huftier

Da sollte man dringenst die Ganze Miete zurück halten und unbedingt gleichzeitig schriftlich die ALLE möglichen ! Kosten, die auftreten können, werden auflisten, das ist viel: Hotel, Wäscherei, und und und verweisen auf einen Brief einen Anwalts, des kan man auch für eine gewisse Gebühr im Internet schriftlich oder auch müdlich bekommen.
Viel Gelassenheit und vorallem Stärke gegen soviel Unzumutbarkeit und Unverfrorenheit. Das kostet den Vermieter eine Stange, das sollte man ihm nicht schenken! Mit yogi Gruss
Yogidomo

Hallo,

so wie die Schilderung ist eine Mietminderung in dieser Zeit von ca 60 - 80 %. Die Wohnung ist in den Zustand zu versetzen, als ob nichts gewesen wäre. ( in punkto Renovierung und Sauberkeit)
Zum Anwalt oder Mieterverein gehen und beraten lassen.
Dies ist hier von mir keine Rechtsberatung.

m.f.G.

Moin,
für die infrage kommende Zeit ist die Miete um 80% kürzbar. Außerdem sind vom Vermieter alle anfallenden Kosten für Umzug, Reinigung, angefallende Schäden in vollem umpfang zu ersetzen. Die bittere Pille ist, der Vermieter kann diese Kosten auf die Modernisierungskosten aufschlagen und auf 10 Jahre umlegen.

Gruß connection

hallo,
bei der misslichen Lage ist es wohl besser einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, nicht zuletzt um beweiskräftige Protokolle und eine Zeugenaussage zu haben.
Gruss
microrman

In beschriebenem Fall halte ich eine Mietminderung für angemessen. Die vorgenommene Minderung sollte aber realistisch sein!
Aus dem Bauch raus würde ich sagen: 1/4 der Miete,
aber das müßte jemand berechnen, der Ihre genauen Kalendereinträge vorliegen hat.
Nach meiner Einschätzung hätte man Ihnen für die Zeit des Umbaus eine Ersatzunterkunft stellen müssen. Doch diese Ansprüche kann man nicht nachträglich geltend machen.

MfG
virages

keine Ahnung, tut mir leid. Vielleicht sollte man sich mit dem Vermieter gegen die ausführende Firma verbünden und dort die Kosten gemeinsam geltend machen.

Mietminderung könnte schwierig werden, da der Vermieter ja zumindest den Willen gezeigt hat, indem er eine Ausweichwohnung zur Verfügung gestellt hat.

Wie hier aber genau die rechtliche Lage aussieht sollte man am besten einen Anwalt befragen.

Hi,
Mieterschutz kontaktieren, da ist Geld drin. Jedoch muss man die Nicht-Nutzbarkeit schriftlich dem V abschicken und auf Mietminderung hinweisen… später ist es idR zu spät.
mfg
AG

Hallo,

bei solchen Verhälnissen ist m. E. eine deutliche Mietminderung angebracht (70 %).
Lassen Sie auf jeden Fall Zeugen in Ihre Wohnung und machen Sie Fotos.

Rechtssichere genaue Auskünfte kann der Deutsche Mieterbund geben.

Gruß Knarf