folgende Sachverhaltsdarstellung:
Vorgeschichte: Mieter hat alte Mietschulden beim Vermieter die er nach einer Vereinbarung monatlich zur eigentlichen Mietzahlung zurückzahlt.
Eigentliches Problem:
Es handel sich um eine kleine 3-Raumwohnung. Im Bad, dem Zimmer daneben sowie der diesem Zimmer angrenzenden Wand sind feuchte bis gar nasse Flecken/Stellen ersichtlich. Wenn man sich das Haus von Außen ansieht, erkennt man dort die erhebliche Nässe an den Außenwänden. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter versprach dieser Fachdienste vorbeizusenden. Nach schriftlicher Bitte um Handlung im November 2008 erfolgte die Besichtigung von mehren Fachleuten bezüglich der Schäden. Nach erneuter schriftlicher Bitte um Behebung des Schadens erfolgte ein letzter Besuch von einem Fachmann der von einer aufsteigenenden Nässe im Mauerwerk sprach. Alle Fachleute kamen zum Entschluss dass es sich eindeutig um einen Schaden durch das undichte Mauerwerk handele. Der Vermieter versprach Rückmeldung was nun eingeleitet werden würde.
Bis heut ist keine Reaktion des Vermieters erfolgt.
Kann der Mieter eine Mietminderung aufgrund der nassen Wänder einleiten? Wenn ja, wie hoch wäre die Minderung angemessen? Könnte der Vermieter evtl. aufgrund der angekündigten Mietminderung die Ratenzahlungsvereinbarung der Mietschulden zurückziehen?
Hallo Engelstränchen!
Ich bin kein Anwalt und kann dir keine Rechtsberatung geben (wär eh nicht erlaubt), ich sag dir aber folgendes:
Was haben deine Mietschulden mit den nassen Wänden zu tun? Nichts!
Also zahl weiter deine Mietschulden ab. Am besten aber separat und nicht zusammen mit der jetzigen Miete.
Eine Mietminderung bei nassen Wänden ist sicherlich gerechtfertigt. Du solltest dich aber erkundigen, wie hoch die sein darf und v.a. welche formellen Wege du einhalten musst (z.B. schriftliche Ankündigung mit Begründung an den Vermieter).
Da musste aber selber googlen.
LiebeGrüßeChrisTine