Hallo!
Morgen wollen wir einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben, die gerade neu gebaut wurde. Als wir vor einigen Monaten mit dem Vermieter einen Vorvertrag schlossen, hieß es, die Wohnungen wären zum 1. Februar bezugsfertig. Fein - das hat geklappt. Aber wie steht es eigentlich mit den Außenanlagen. Die sind nämlich noch lange nicht fertig. Das Haus ist unverputzt, die Stellplätze noch nicht fertig und von dem Grünstreifen, der sich Garten schimpfen soll ganz zu schweigen.
Natürlich ist mir klar, dass bei einem Erstbezug nicht immer gleich alles erste Sahne ist. Und ich will nicht gleich die Miete mindern (außer dass ich den Stellplatz natürlich noch nicht bezahle, solange er nicht vorhanden ist). Aber wie läuft das, ich muss doch bei bekanntwerden eine Mängelanzeige machen, sonst kann ich später auch nicht mindern. Wenn die die Außenanlagen jetzt einfach ein paar Monate so lassen und da tut sich gar nichts, habe ich mein Recht auf Minderung dann verwirkt, wenn ich nicht gleich bei Einzug was gesagt habe? Wie muss ich was regeln, festhalten o.ä. um mich nicht in die Nesseln zu setzen?
Vielen Dank!
Snoef