Mietminderung bei Neubau Erstbezug

Hallo!

Morgen wollen wir einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben, die gerade neu gebaut wurde. Als wir vor einigen Monaten mit dem Vermieter einen Vorvertrag schlossen, hieß es, die Wohnungen wären zum 1. Februar bezugsfertig. Fein - das hat geklappt. Aber wie steht es eigentlich mit den Außenanlagen. Die sind nämlich noch lange nicht fertig. Das Haus ist unverputzt, die Stellplätze noch nicht fertig und von dem Grünstreifen, der sich Garten schimpfen soll ganz zu schweigen.

Natürlich ist mir klar, dass bei einem Erstbezug nicht immer gleich alles erste Sahne ist. Und ich will nicht gleich die Miete mindern (außer dass ich den Stellplatz natürlich noch nicht bezahle, solange er nicht vorhanden ist). Aber wie läuft das, ich muss doch bei bekanntwerden eine Mängelanzeige machen, sonst kann ich später auch nicht mindern. Wenn die die Außenanlagen jetzt einfach ein paar Monate so lassen und da tut sich gar nichts, habe ich mein Recht auf Minderung dann verwirkt, wenn ich nicht gleich bei Einzug was gesagt habe? Wie muss ich was regeln, festhalten o.ä. um mich nicht in die Nesseln zu setzen?

Vielen Dank!
Snoef

Hallo Swantje,

Morgen wollen wir einen Mietvertrag für eine Wohnung
unterschreiben, die gerade neu gebaut wurde. Als wir vor
einigen Monaten mit dem Vermieter einen Vorvertrag schlossen,
hieß es, die Wohnungen wären zum 1. Februar bezugsfertig. Fein

  • das hat geklappt. Aber wie steht es eigentlich mit den
    Außenanlagen.

Miserabel. Die Frage der Aussenanlagen hätte im Mietvertrag vereinbart werden müssen. Also die Frage, ob im Frühjahr 2002 diese Aussenanlage gerichtet wird. Sonst könnt ihr nur hoffen oder was oft der Fall ist, die Mieter machen es kostenlos und der Vermieter freut sich. Ihr könnt auch anbieten, hier zu helfen - schriftlich vereinbaren - und für die Leistungen kann dann Miete gekürzt werden. Wenn nichts vereinbart ist, habt ihr ausser dem Zugang zur Wohnung und zur Garage möglicherweise keinen Anspruch auf die Umgebung des Hauses. Nachfragen wäre gut, denn vorerst, vor dem Frühjahr kann nichts aussen geamcht werden.

Die sind nämlich noch lange nicht fertig. Das

Haus ist unverputzt, die Stellplätze noch nicht fertig und von
dem Grünstreifen, der sich Garten schimpfen soll ganz zu
schweigen.

Wenn die Stellplätze vermietet sind und nicht befahren werden können, ist keine Miete zu zahlen. Wenn sie provisorisch eingekiest sind, ist Miete zu zahlen. Für das unverputzte Haus ist ohne vertragliche Vereinbarung nichts zu machen. Erst wenn im kommenden Winter es noch so ist, muss rechtzeitig wegen dem fehlenden Aussenputz eine Minderung der Heizkosten beachtet werden.

Natürlich ist mir klar, dass bei einem Erstbezug nicht immer
gleich alles erste Sahne ist. Und ich will nicht gleich die
Miete mindern (außer dass ich den Stellplatz natürlich noch
nicht bezahle, solange er nicht vorhanden ist). Aber wie läuft
das, ich muss doch bei bekanntwerden eine Mängelanzeige
machen, sonst kann ich später auch nicht mindern. Wenn die die
Außenanlagen jetzt einfach ein paar Monate so lassen und da
tut sich gar nichts, habe ich mein Recht auf Minderung dann
verwirkt, wenn ich nicht gleich bei Einzug was gesagt habe?
Wie muss ich was regeln, festhalten o.ä. um mich nicht in die
Nesseln zu setzen?

Gruss Günter