Mietminderung bei nicht erstellter NK-abrechnung

Hallo,
ich habe meinen Vermieter bereits mehrfach darum gebeten, mir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 07/08 bzw. 08/09 auszustellen.
Die Abrechnung für letztes Jahr, also 08/09 habe ich nun erhalten, mit einer ordentlichen Rückzahlung! Die für das Vorjahr allerdings immer noch nicht.

Meine Frage ist nun: darf ich die Miete bzw. die NK-Vorauszahlung mindern, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung selbst nach mehrfacher Aufforderung nicht ausstellt?
Wenn ja, dann muss ich ihm das schriftlich mitteilen und ihm eine Frist setzen, bis wann er noch Zeit hat mir die Abrechnungen zukommen zu lassen.
Wie lange muss die Frist sein? 2-4 Wochen?
Und um welchen Betrag darf ich die Miete bzw. NK-Vorauszahlung mindern?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Tips und Antworten!

Hallo Junie,

ob Sie die Nebenkostenvorauszahlung wegen der fehlenden Abrechnung kürzen können ist eine rechtliche Frage, die ich nicht beantworten kann. Als Laie in Rechtsfragen halte ich es aber für zulässig. Eine Kürzung der Vorauszahlungen ist aber aus einem anderen Grund geboten:
Gemäß BGB § 556, Abs.2 dürfen die Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe vereinbart werden!!!
Ich rate Ihnen folgendes:

  1. Fordern Sie erneut die ausstehende Abrechnung schriftlich mit Fristsetzung unter Androhung der Kürzung der Vorauszahlungen (auch wenn das rechtlich vielleicht nicht durchsetzbar ist).
  2. Fordern Sie - unter Hinweis auf die Bestimmung im BGB - schriftlich die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf der Basis der Abrechnung von 08/09 mit Fristsetzung unter Androhung der Kürzung der Vorauszahlungen (zusätzlich zu 1.).
  3. Prüfen Sie die Abrechnung 08/09 sehr sorgfältig und lassen Sie sich unklare Positionen erläutern bzw. Abrechnungsunterlegen vorlegen (Kopien können Sie auf eigene Kosten anfertigen, die muß der Vermieter nicht liefern).
    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Schütt

Teilen Sie dem Vermieter mit, das Sie nach einem Monat die Miete um den selbem Betrag mindern, der sich in Vorjahr ergeben hat (da zu vermuten ist, das sich entspr. den gleichen Vorauszahlungen der Vorjahres auch bei unveränsdertem Verbrauchs-Verhalten ihrerseits sich dies ergibt) .

Falls der Betrag geringer sein sollte, mit Bitte um Übersendung der Abrechung des Vor-Vor-Jahres innnerhalb eines Monats (Fristsetzung)…
Mit freundlichen Grüssen …

Falls der Betrag die Miete und NK übersteigt, dann auch im 2. Monat akurat den Testbetrag mindern…
Am Besten dem Vermieter schreiben, wie und was Sie das nach den 4 Wochen überweisen!! Also Miete 08-2010 Minus NK vor->Vorjahr = Betrag…

Gleichzeitig sollten Sie auch schreiben, das Sie die Vorauszahlung der NK mindern (durch 12 und von den NK abziehen), da sich eine erhebliche Überzahlung im letzten Jahr ergeben hat: Anpassung der NK-Vorauszahlung: ich schreibe den Betrag, der dann mehr oder weniger ist als NK-Vorauszahlung meinen Mietern immer direkt mit in der Abrechung hinein: die Mieter können dnn selber entscheiden, ob Sie den Dauerauftrag anpassen, oder im nächsten Jahr mehr Geld zurück bekommen, da die Vorauszahlung zu hoch war. Nur: wer mehr zahlen mus, muss den Dauerauftrag natürlich ändern, sonst wird der Betrag nach einem zus. Schreiben als Mahnbescheid eingefordert und dann gepfändet.

Hinweis: haben Sie den Brief zur Aufforderung der Abrechung per BOTEN in den Briefkasten des Vermiteres eingeworfen; z.B. der Freund? der auch den Brief ins Couvert gelegt hat??) oder unter Zeugen eingeworfen?? oder per Einschreiben?? das ist natürlich teuerer, per Bote ist billiger
IMMER per Bote oder einschreiben oder unter Zeugen übergeben!!! IMMER (und eine Kopie abheften!)

Falls Sie eine Nachzahlungs-Abrechung erhalten sollten, ist diese ungültig, da mehr als ein Jahr verstrichen ist.

Sie können komplett abziehen, wenn ihr Vermieter sich nicht meldet. Er hat ja die Möglichkeit, einen anderen Betrag per Abrechung nachzuweisen, dies hätte er natürlich schon lange machen müssen, jetzt aber mit Fristsetzung. Sie sollten aber ggf. im Mieterverein gehen, kostet zwar etwas (ca. 50 Euro im Jahr), aber die machen das recht gut. Ich kann das als Vermieter nur empfehlen, ein Anwalt wäre immer teurer!!! Ich sprechen aber auch mit den Mietervereinen und kläre ggf. unklares, da die NK nicht mein Geld sind, sonder das der Mieter (ungerechtfertigte Bereicherung: ist ein Straftatbestandteil und ggf. versucheter Betrug, falls Sie eindeutig gemahnt haben und die Zustellung rchtlich unangreifbar gemacht haben: Boten!!! lassen Sie den Boten auf dem Doppel des Briefes den Tag und Uhrzeit der Zustellung 0 Einwirf im Briefkasten durch Unterschrift bestätigen, so ist das wasserdicht!!)

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Was die zusätzliche Kürzung der Vorauszahlung angeht, so hat der Vermieter angekündigt, die Vorauszahlung nach der nächsten Abrechnung 09/10 (er rechnet Ende April ab) anzupassen. Allerdings wohl eher nach oben, „da es dieses Jahr so ein kalter Winter war“…

Auch wenn es mich prinzipiell nicht stört, dass meine Vorauszahlung höher als der eigentliche Verbrauch ist, ist es sicher eine gute Idee, die Vorauszahlung zu mindern. So wird der Vermieter zumindest schneller abrechnen, wenn er eine Nachzahlung seitens des Mieters zu erwarten hat!
Vielen Dank nochmal für die Hilfe
und viele Grüße
Junie

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Was die zusätzliche Kürzung der Vorauszahlung angeht, so hat der Vermieter angekündigt, die Vorauszahlung nach der nächsten Abrechnung 09/10 (er rechnet Ende April ab) anzupassen. Allerdings wohl eher nach oben, „da es dieses Jahr so ein kalter Winter war“…
Auch wenn es mich prinzipiell nicht stört, dass meine Vorauszahlung höher als der eigentliche Verbrauch ist, ist es sicher eine gute Idee, die Vorauszahlung zu mindern. So wird der Vermieter zumindest schneller abrechnen, wenn er eine Nachzahlung seitens des Mieters zu erwarten hat!

Meine Anforderungen nach der Abrechnung waren anfangs mündlich, dann einige Male (4-5mal) schriftlich. Eine Kopie habe ich behalten, abgegeben habe ich den Brief aber immer persönlich.
Das mit dem Boten ist ein sehr guter Tip, vielen Dank. Darüber hatte ich mir nämlich auch schon Gedanken gemacht, dass der Vermieter theoretisch sagen könnte, er hat nie eine solche Aufforderung erhalten - also Ausage gegen Aussage. Den nächsten Brief werde ich von einem Freund abgeben lassen!

Die Mitgliedschaft bei einem Mieterverein hatte ich mir auch schon überlegt. Oder eine Rechtschutzversicherung, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. In dem Fall bietet sich aber der Mieterverein wohl eher an.

Ich muss mir nun nochmal durch den Kopf gehen lassen, wie ich vorgehen werde. Ich werde Sie aber gerne informieren, wie es ausgegangen ist!

Vielen Dank nochmal für die Hilfe
und viele Grüße
Junie

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführlichen Antworten!

Was die zusätzliche Kürzung der Vorauszahlung angeht, so hat der Vermieter angekündigt, die Vorauszahlung nach der nächsten Abrechnung 09/10 (er rechnet Ende April ab) anzupassen. Allerdings wohl eher nach oben, „da es dieses Jahr so ein kalter Winter war“…

Die Anforderungen nach der Abrechnung waren anfangs mündlich, dann einige Male (4-5mal) schriftlich (mit Kopie). Abgegeben wurde Brief aber immer persönlich.
Das mit dem Boten ist ein sehr guter Tip, vielen Dank. Theoretisch könnte der Vermieter ja sagen, er hat nie eine solche Aufforderung erhalten - also Ausage gegen Aussage. Der nächste Brief wird also von einem Freund abgegeben!

Vielen Dank nochmal für die Hilfe! Ich halte Sie auf dem laufenden, was den weiteren Verlauf angeht.