Teilen Sie dem Vermieter mit, das Sie nach einem Monat die Miete um den selbem Betrag mindern, der sich in Vorjahr ergeben hat (da zu vermuten ist, das sich entspr. den gleichen Vorauszahlungen der Vorjahres auch bei unveränsdertem Verbrauchs-Verhalten ihrerseits sich dies ergibt) .
Falls der Betrag geringer sein sollte, mit Bitte um Übersendung der Abrechung des Vor-Vor-Jahres innnerhalb eines Monats (Fristsetzung)…
Mit freundlichen Grüssen …
Falls der Betrag die Miete und NK übersteigt, dann auch im 2. Monat akurat den Testbetrag mindern…
Am Besten dem Vermieter schreiben, wie und was Sie das nach den 4 Wochen überweisen!! Also Miete 08-2010 Minus NK vor->Vorjahr = Betrag…
Gleichzeitig sollten Sie auch schreiben, das Sie die Vorauszahlung der NK mindern (durch 12 und von den NK abziehen), da sich eine erhebliche Überzahlung im letzten Jahr ergeben hat: Anpassung der NK-Vorauszahlung: ich schreibe den Betrag, der dann mehr oder weniger ist als NK-Vorauszahlung meinen Mietern immer direkt mit in der Abrechung hinein: die Mieter können dnn selber entscheiden, ob Sie den Dauerauftrag anpassen, oder im nächsten Jahr mehr Geld zurück bekommen, da die Vorauszahlung zu hoch war. Nur: wer mehr zahlen mus, muss den Dauerauftrag natürlich ändern, sonst wird der Betrag nach einem zus. Schreiben als Mahnbescheid eingefordert und dann gepfändet.
Hinweis: haben Sie den Brief zur Aufforderung der Abrechung per BOTEN in den Briefkasten des Vermiteres eingeworfen; z.B. der Freund? der auch den Brief ins Couvert gelegt hat??) oder unter Zeugen eingeworfen?? oder per Einschreiben?? das ist natürlich teuerer, per Bote ist billiger
IMMER per Bote oder einschreiben oder unter Zeugen übergeben!!! IMMER (und eine Kopie abheften!)
Falls Sie eine Nachzahlungs-Abrechung erhalten sollten, ist diese ungültig, da mehr als ein Jahr verstrichen ist.
Sie können komplett abziehen, wenn ihr Vermieter sich nicht meldet. Er hat ja die Möglichkeit, einen anderen Betrag per Abrechung nachzuweisen, dies hätte er natürlich schon lange machen müssen, jetzt aber mit Fristsetzung. Sie sollten aber ggf. im Mieterverein gehen, kostet zwar etwas (ca. 50 Euro im Jahr), aber die machen das recht gut. Ich kann das als Vermieter nur empfehlen, ein Anwalt wäre immer teurer!!! Ich sprechen aber auch mit den Mietervereinen und kläre ggf. unklares, da die NK nicht mein Geld sind, sonder das der Mieter (ungerechtfertigte Bereicherung: ist ein Straftatbestandteil und ggf. versucheter Betrug, falls Sie eindeutig gemahnt haben und die Zustellung rchtlich unangreifbar gemacht haben: Boten!!! lassen Sie den Boten auf dem Doppel des Briefes den Tag und Uhrzeit der Zustellung 0 Einwirf im Briefkasten durch Unterschrift bestätigen, so ist das wasserdicht!!)