Mietminderung bei Sanierung Nachbarwohnung

Hallo !
Mieter A hat einen neuen Vermieter bekommen.Dieser möchte jetzt leerstehende Wohnungen sanieren.Alleine im Aufgang von Mieter A sind es 7 Wohnungen:smiley:er Block besteht insgesamt aus 6 Aufgängen,in denen jeweils bestimmt auch nochmal mindestens 5-7 Wohnungen pro Aufgang leer stehen.Hierbei handelt es sich lt. Vermieter noch nicht um die großen Sanierungsmaßnahmen mit Aussendämmung etc. sondern lediglich um Renovierungsarbeiten in den Wohnungen, um die leerstehenden Wohnungen vermietbar zu machen. In der Wohnung über Vermieter A wird jetzt bereits seid 5 Tagen renoviert und saniert. Dazu gehören auch täglich Bohr und Meissellärm von 7-16 Uhr.Diese Sanierungsmaßnahmen sind vom Vermieter aber erst am 1 Tag der Sanierung per Hausaushang mitgeteit worden. Auch ist dort nur der Beginn der Arbeiten eingetragen und kein vorraussichtliches Enddatum. Eine vorherige Information an Mieter A und die anderen MIeter B,C,D etc. hat es nicht gegeben.Da jetzt aber auch bereits die KInder des Mieter A über Kopfschmerzen klagen ist Mieter A natürlich nicht gerade begeistert von den Arbeiten und auch das gebetene Verständnis was Mieter A gegenüber dem Vermieter haben soll, ist so langsam aufgebraucht.Desweiteren hat Mieter A festgestellt,das für die Sanierungsarbeiten in der Wohnung nicht der Strom in der Wohnung genutzt wird,sonder der Hausstrom,der am Ende des Betriebsjahres über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt wird.Mieter A fragt sich jetzt,ob er die Möglichkeit hat,für den Zeitraum der Sanierung die Miete zu mindern,da das Wohnniveau doch stark eingeschränkt wird und ob der Vermieter überhaupt den Hausstrom nutzen darf und somit zumindest die Stromkosten an die Mieter weitergibt,oder ob er den Wohnungsstrom nutzen muß und die Kosten selber zu tragen hat,die bei dauernder Nutzung von Bohr- und Meisselhämmern und Radios,Strahler etc.auch nicht nur 5 Euro ausmachen werden ?
Mieter A bedankt sich vorab für sinnvolle Antworten.Anworten wie zieh doch aus oder geh in der Zeit arbeiten etc… können getrost unterlassen werden,weil diese wenig zur Lösung beitragen :wink:

Hallo,

google mal unter „Mietminderung.org“.
Nach der neuen Mietverordnung siehts wohl so aus, daß Du wegen des Lärms drei Monate kein Recht auf Minderung hast.
Wegen der knappen Ankündigung der Arbeiten und dem Stromverbrauch frage lieber mal den Mieterbund.

Gruss Huftier

Man muss nicht zu jedem Beitrag etwas schreiben. Schon gar nicht wenn man von der Materie doch wohl recht wenig versteht.
Drei Monate keine Mietminderung gibt es nur bei energetischer Sanierung. Dies ist wohl nicht der Fall.
Mietminderung ist natürlich möglich. Ab dem ersten Tag. Bei 8 Stunden Arbeit, 5 Tage-Woche, 15% Mietminderung und 500€ Miete macht das 500/24*8/7x5*15% =
17,86 €/mon. Lohnt sich also schon um damit das Verhältnis Mieter/Vermieter dauerhaft und von Grund aus zu belasten. Wer’s braucht.

vnA

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Hallo ,

leider bin ich kein Anwalt für Mietrecht und kenne mich nur mit Bauarbeiten aus, 
Das mit dem Strom kann seine Richtigkeit haben, wenn der Eigentümer vorher die 
Zählerstande notiert hat und die Verbäuche während der Bauzeit herrausrechen kann 
ist alles i.O. (kann man aber erst bei der Abrechnung feststellen, ggf. selbst mal ablesen).

Wegen sonstiger Mietminderungen wg. Baulärm tatsächlich einen Anwalt oder den Mieterschutzbund mal fragen

Grüße 

Andreas
.

Kann hier auch nur auf Miet - und Wohnrecht verweisen, ggf. auch noch Mieterschutzbund.

und - googeln - immer unter Stichwort, z. Lärmbelästigung etc.