Mietminderung bei Sanierungsarbeiten

An unserem Reihenendhaus (1 Familienhaus) mit großem Garten werden gerade Arbeiten an der Außenfassade und am Balkon gemacht. Am Balkon wird bereit ab morgends 7:00 der Ästrich abgemeißelt und die Außenfassade besitzt komplett ein Baugerüst für den neuen Anstrich bzw. neue Dämmplatten. Die Arbeiten sind nötig gewesen, da wir hier im Winter bereits Schimmel an der Innenseite der Außenwand hatten. Das Haus ist Baujahr 1965 und es hat bereit seit dem Einzug letzten Jahres sehr viele Mängel gegeben. Die Hebeanlage im Keller war defekt, die Treppe ins 1 OG war komplett fertig. Und jetzt haben wir hier 1-2 Monate ein Baugerüst am Haus und können den Garten nicht nutzen. Wie ich gelesen habe, kann man die Miete mindern.

„Bohr- und Hammergeräusche im Haus: 15 % (AG Hamburg, WuM 2007, 621).
Stemmarbeiten im Gebäude: 10 % (KG Berlin NZM 2000, 40).
Dachgeschoßausbau, Baulärm, Schmutz, Baugerüst: 22 % (LG Berlin MM 1994, 396).“

Wie gehe ich da vor?

Die Bauarbeiten waren doch sicher angekündigt und sie sind - nach deiner Schilderung - auch möglich. Trotzdem steht dir als Mieter für die Zeit der Bauarbeiten Mietminderung zu. Wie hoch diese ist und wie das Verfahren genau ist, kann die der örtliche Mieterverein mitteilen.
Eklis64

Da es Ihren eigenen Wohnraum betrifft können sie die angeführten Urteile für sich nicht in Anspruch nehmen.Wie sie selbst schreiben , sind die Arbeiten notwendig gewesen und sie bringen nun mal Beeinträchtigungen mit sich.Im üblichen Rahmen werden sie die erdulden müssen.

Hallo, erstmal stillhalten! Die Arbeiten sind, wie Sie selbst sagen, nötig gewesen und letztendlich zu Ihrem Vorteil (Abwendung von Schimmel usw.)
Man kann dem Vermieter nicht zur Last legen, daß er das Haus in Stand hält, das geht nunmal nicht lautlos und ohne Unannehmlichkeiten vonstatten, das liegt in der Natur der Sache.
Wenn die Arbeiten das „übliche Maß“ nicht überschreiten, (also nicht übermäßig lange dauern usw,) sollten Sie nichts unternehmen.
Gruß, Achim