wir wohnen in einem großen Wohnkomplex der jetzt aufwendig saniert wird: Wärmeschutz, neue Rolläden, Wohnraumerweiterung, neuer Balkon, Badezimmersanierung und Tiefgarage. Das ganze wird wohl mehrere Monate dauern. Seit vier Wochen wird schon gewerkelt, auch Samstags.
Für mich besonders schlimm ist die Tatsache, das ich mit einem 13Monate altem Kind in Elternzeit bin.
Meine Fragen:
wieviel Lärm muß ich hinnehmen?
wie sieht es mit Mietminderung aus?
wenn ja, wieviel und wie muß ich es schriftlich formuliren?
macht es Sinn vorher in einen Mieterschutzbund einzutreten?
Die Baumaßnahmen wurden für Ende Mai 2011 angekündigt mit einer Mieterhöhung zum 01.07.2012. Es wurde aber erst Mitte Juli angefangen. Dann müßte sich die Mieterhöhung doch auch verschieben?
Solche wertverbessernden Maßnahmen müssen Sie dulden. Da Sie sich ohnehin in „Elternzeit“ befinden, sollten Sie die Zeit nutzen und sich mit dem Kind viel und ausgiebig an der frischen Luft außerhalb des Arbeitslärms bewegen.
im allgemeinen werden vom Wohnungsbauunternehmen bei größeren Sanierungsarbeiten von sich aus 10 % Mietminderung angeboten. Diese werden aber meist erst zum Ende der Sanierungsarbeiten genau berechnet und ausgezahlt. Wenn das nicht bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass sie vom Beginn der Bauarbeiten an 10 % die Miete mindern und das auch vom nächsten Monat an tun. Und zwar 10 % der Bruttomiete, also einschließlich Betriebskosten. Sie müssten dann nur bei den Betriebskostenabrechnungen darauf achten, dass das auch abgezogen worden ist.
Den Lärm müssen Sie leider ertragen von morgens um sechs bis 22:00 Uhr, auch samstags.
Die Mieterhöhung nach Ende der Modernisierungsmaßnahmen Beginn von dem Zeitpunkt an, von dem sie die modernisierte Wohnung in dieser neuen Eigenschaft nutzen können. Dies wird meist erst nach Ende der Sanierungsarbeiten möglich sein und ihnen vom Vermieter nochmal genau mitgeteilt werden. Wenn Sie dann diese Mieterhöhung erhalten, sollten Sie genau prüfen lassen, ob aus den Kosten für die Modernisierung die Kosten für die Sanierung herausgerechnet wurden. Das geht am besten mit einem Mieterverein.
Hallo Franziska,
bei Google-„Mietminderung wegen Baulärm“ werden viele Entscheidungen sichtbar, u.a. auch eine Mietminderungstabelle wegen Baulärm. Eine Mietminderung steht Ihnen 100% zu, die Höhe ist unterschiedlich. Was Sie nicht bemängeln, od.beeinflussen können, ist die Zeit, wo die Handwerker bauen. Das geht wirklich nicht, dort müßten Sie ggf.eine Ausweichmöglichkeit (Eltern/Freundin o.ä.) zum Schlafen d.Kindes in der Mittagszeit suchen. Man kann sich vorstellen, was das für Baufirmen bedeuten würde-Mittags zu pausieren…das geht einfach nicht.
Die Mieterhöhung kann wirklich max. um diese 2 Wochen verschoben werden-dazu informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich! Sie müßten jedoch irgendwelche Beweise dafür vorlegen können, falls es zum Streitfall.
Einen Eintritt zum Mieterbund empfehle ich Mietern immer, meine Erfahrung als Immobilienverwalter hat mir gezeigt, dass ein Mieterbund wirklich sehr gute Lösungen für Mieter findet. Die Kosten dafür sind im Vergleich zum Anwalt-im Ernstfall-ein Lapsus.
Ihnen alles Gut und vorallem gute „Baunerven“.
MfG Waldi64
Hallo,
die Modernisierungsmaßnahme wurde offensichtlich ordentlich angekündigt, auch mit der zu erwartenden Mieterhöhung usw. Wie ich entnehme hatten Sie auch keine Einwände gegen die detailliert angekündigten Maßnahmen.
Grundsätzlich gilt, dass bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Wohnung Ihnen ein äquivalenter Mieterlass zusteht, der während einer langfristigen Baumaßnahme sich auch ändern kann. Eine prozentuale Einschränkung der Wohnnutzung können Sie selbst einschätzen, falls Sie zu sehr mindern, wird Ihnen als Laie das nicht angelastet bei einem evtl. Rechtsstreit ( eigene Erfahrung)
Sollte sogar eine Nutzung der Wohnung unzumutbar werden z.B. bei Badumbau trotz Kleinstkind, kann ggf. geeignete andere Unterbringung auch in einem Hotel oder Pension gefordert werden. Verantwortungsbewusste Vermieter bieten das an!!
Eine Mietminderung müssen Sie dem Vermieter schriftlich ankündigen und es bedarf keiner Zustimmung des Vermieters!! Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung wird sie wirksam. Ich empfehle das Gespräch mit dem Vermieter mit dem Ziel einer Vereinbarung über ggf. gestaffelte Mietminderung. (kenne ich aus eigener Praxis) Das verhindert Ärger und Frust auf beiden Seiten; aber Sie haben das Recht dazu.
Wegen der Mieterhöhung nach Abschluss der Modernisierung, bedarf es eines gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverlangens des Vermieters, das überhaupt erst nach Abschluss der Modernisierung erstellt werden kann, da dann erst die tatsächlichen Kosten bekannt sind. Dieses Verlangen wird dann erst zum übernächsten Monat wirksam, falls nicht gravierende Veränderungen der Baumaßnahme oder der angekündigten Miethöhe andere rechtliche Schutzfunktionen zu Gunsten des Mieters wirksam werden.
Oder haben Sie mit der Ankündigung bereits eine neue Miete anerkannt und unterschrieben???
Sie können sich jederzeit beraten lassen beim Mieterverein, aber eine Rechtsschutzversicherung des MV wird für diese Angelegenheit nicht greifen, da das Problem bereits anhängig ist.
Versuchen Sie es erst einmal selbst, mit dem Vermieter eine vernünftige Einigung zu erzielen.
Viel Erfolg!
Gruß suver
wenn die Maßnahme ordnungsgemäß angekündigt wurde, musst du unvermeidbaren Lärm und Schmutz hinnehmen. Es gibt da ansonsten keine genaue Regelung. In der Regel nicht vor 7 und nicht nach 19 Uhr, am Wochenende auch nicht.
Die Mietminderung beträgt 20 %, solange im Haus gearbeitet wird, aber auch mehr, wenn direkt in deiner Wohnung gearbeitet wird.
Schriftlich formulieren ist nie falsch. Vor allem alle Mietzahlungen unter dem ausdrücklichen schriftlichen Vorbehalt der Rückforderung.
Wenn es keine Probleme gibt, brauchst du den Mieterbund nicht. Wenn es Probleme gibt, brauchst du ihn. Da du im Zweifel nicht weißt, ob es Probleme gibt, würde ich beitreten.
dir steht eine Mietminderung zu. Du musst sie schriftl. geltend machen. Ich denke eine Minderung von 20 % für die ZEit wo Lärm und Dreck entstehen, als gerechtfertigt.
Da die Arbeiten nicht wie angekündigt angefangen haben, liegt hier ein Formfehler vor. Somit darf die Erhöhung erst 6 Monate nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungslegung durch die Firmen erhoben werden. Erhöhung muss schriftlich vom Vermieter angekündigt werden
Bei Lärmbelästigungen können Sie die Miete mindern, allerdings nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich die Belästigungen stattfinden. Die Höhe hängt von der Beeinträchtigung ab und sollte unbedingt mit einem Fachmann abgesprochen werden.
Ab wann die Mieterhöhung eingreift hängt davon ab, womit sie begründet wurde. Wenn sie mit einem höheren Wohnwert auf Grund der Sanierungsarbeiten begründet wurde, greift sie nicht vor Abschluss der Arbeiten. Wurde die Mieterhöhung allerdings generell mit Mietspiegel oder ähnlichem begründet, dann ist das Ende der Sanierung nicht entscheidend. Auch hier sollten Sie fachmännischen Rat einholen.
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Danke für Ihre Antwort. Der Termin für die Badsanierung steht jetzt fest. Als Ausweichmöglichkeit wurde uns bis jetzt lediglich ein Bad im Haus nebenan angeboten, das wir uns mit 7 weiteren Parteien teilen sollen, da bei denen fast gleichzeitig saniert wird. Meine Eltern wären zwar eine von den zwei Wochen im Urlaub bzw. eine Nachbarin, bei der nicht saniert werden muß, hats mir auch angeboten das Bad zu nutzen, sodaß ich wenigstens mit den Kindern nicht von einem Haus zum anderen laufen müßte. Lärm und Schmutz umgehe ich aber nicht, höchstens wenn ich in der Zeit zu meinen Eltern ziehe. Es kann doch nicht sein, daß ich mich selbst um eine für die Baugenossenschaft kostenlose Alternative kümmere?? Würdemir beispielsweise eine Ferienwohnung zustehen (so wars bei meinen Großeltern nach einem Wasserrohrbruch)?
Hallo,
die geschilderten Angebote des Vermieters für die Zeit der Sanierung sind schlicht unzumutbar, noch dazu mit Kind.
Eindeutig:
Der Vermieter ist verantwortlich, geeignete Übergangslösung zu suchen und anzubieten!!!
Falls er das nicht gewährleistet, ist auch ein Aufenthalt in einer Pension oder einem preiswerten Hotel (ohne Verpflegung!) denkbar und nichts Außergewöhnliches. Die Kosten müssten dann als Schadenersatzforderung geltend gemacht werden. Teilen Sie das dem Vermieter schriftlich mit und „drohen“ Sie das so an.
Grundsatz: Mit dem Mietvertrag hat der Vermieter Ihnen jederzeit das vertragsgerechte Wohnen zu gewährleisten.
Gruß suver