Mietminderung bei Schäden am Fussboden

Hallo zusammen.

Folgendes hypothetisches Problem:
Ein Mieter hat in seiner Küche einen über 20 Jahre alten Fliesenboden, der noch vom ersten Vermieter verlegt wurde. Unter diesem befinden sich dazu noch PVC-Platten. Diese PVC-PLatten lösen sich jetzt und drücken den darüberliegenden Fliesenboden nach oben. Dadurch beginnen die Fugen der Fliesen zu brechen und es besteht die Gefahr, das auch die Fliesen brechen.
Der Vermieter hat mittlerweile zum 4. Mal gewechselt.

Der Vermieter wurde schon telefonisch (noch nicht schriftlich) in Kenntnis gesetzt. Der Mieter hat den Vermieter, innerhalb von 3 Monaten, schon mehrfach gesprochen und um Beseitigung des Mangels gebeten.
Der Antwort des Vermieters war stets, er müsse prüfen, ob seine Firma für die Behebung des Mangels zuständig sei.

Die Frage wäre nun:

Ist der Mieter berechtigt die Miete zu mindern, unter vorheriger schriftlicher Fristsetzung, und wenn ja, um wieviel Prozent?

Vielen Dank im Vorraus für Antworten.

Hallo.

Solange hier noch keine Schäden vorhanden sind, die die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, sehe ich keine Möglichkeit, die Miete zu mindern oder eine Erneuerung des Bodens zu verlangen. Bloße optische Beeinträchtigungen - wie hier das Abbröckeln der Fliesenfugen - geben kein Mietminderungsrecht.