Angenommen jemand besichtigt eine Wohnung und sieht in 2 Zimmern Schimmel an 2 Gauben. Der potentielle Vermieter sagt, dass das Problem bekannt ist, und der Schimmel entfernt wird, wenn der Frost weg ist.
Darum zieht Famile X in die Wohnung ein.
Auf Nachfrage (nach dem Frost), sagt der Vermieter, dass der Schimmel doch erst im Sommer beseitigt werden soll.
Frage 1: Könnte Famile X die Miete jetzt noch kürzen, obwohl der Schimmel schon bei Einzug vorhanden war?
Frage 2: reicht es, wenn der Vermieter die Aussenisolierung erneuern lässt, und den Schimmel in der Wohnung überstreicht, oder könnte Familie X auf „Sanierung“ statt auf Mängelbeseitung bestehen?
Gruß, Kikki
Ich würde nicht in einer verschimmelten Wohnung wohnen wollen.
Warum um Himmels Willen hat Familie X denn eine Wohnung mit Schimmel angemietet?
Frage 1: Könnte Famile X die Miete jetzt noch kürzen, obwohl der Schimmel schon bei Einzug vorhanden war?
Ein Mangel i.S. von § 536 ff BGB (der einen Anspruch auf Beseitigung/Mietminderung auslöst) ist eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Ist der vertragsgemäße Zustand nicht näher beschrieben, bedeutet das, der bei Anmietung gegebene Zustand ist der „vertragsgemäße“ - bei Schimmel wird das aber von Gerichten unter Umständen auch anders beurteilt (siehe Link).
Da zudem Schimmelbeseitigung erst nach dem Frost/im Sommer vereinbart war*1), liegt hier m.E. bis zum vereinbarten Termin kein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
*1)Derartige Vereinbarungen sollte man zur Klarstellung schriftlich vereinbaren!
Allerdings trägt der VM ggfs. die Beweislast - zum Mängelbeseitigungsanspruch siehe z.B.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/maengel/2002-v…
Frage 2: reicht es, wenn der Vermieter die Aussenisolierung erneuern lässt, und den Schimmel in der Wohnung überstreicht, oder könnte Familie X auf „Sanierung“ statt auf Mängelbeseitung bestehen?
Der Mieter hat Anspruch auf fachgerechte Mängelbeseitigung; wie der Vermieter Mängel im Detail beseitigt, ist seine Sache. D.h. z.B. „Sanierung“ (was immer man darunter verstehen mag), dann, wenn es zur Mängelbeseitigung erforderlich ist.
Ist der Schimmel denn bislang noch nicht beseitigt?
Inzwischen ist ja fast der Sommer schon rum …
ggfs. nochmal melden
Hallo Rudi!
Danke für Deine Antwort.
Nein, der Schimmel ist noch nicht beseitigt. Der Vermieter wird nach eigener Aussage von der zust. Firma vertröstet, „neuer“ Termin ist „nach den Sommerferien“.
Inzwischen hat der Mieter dem Vermieter angeboten, selbst weiter gegen die Firma vorzugehen, da beim Mieter rechtliche Vorkenntnisse vorhanden sind…