Mietminderung bei schimmel

hallo

ich habe vor über einem monat einen wasserfleck an der decke entdeckt. der schornstein auf dem dachboden war auch sehr feucht. habe den vermieter darauf hingewiesen in einer mail mit ankündigung einer mietminderung wenn nicht innerhalb 14 tagen etwas geschiet. es geschah nichts. ich rief beim vermieter an. mailte im fotos, da der wasserschaden über bad, flur, küche und schlafzimmer sich ausbreitete. nichts geschah. nach erneuten anruf wurde die dame sogar so frech das sie sagte nur weil sie geyer heißen müssen wir nicht gleich losspringen. was können wir tun? soll ich die miete gar nicht überweisen, bis sich etwas tut. bitte helft mir.

Auf rechtliche Fragen kann ich leider nicht Antworten. Der richtige Ansprechpartner ist ein Anwalt, Mieterverein, viel Efolf, Taeubig

Hallo,
hier kannst Du Dich informieren zum Thema Mietminderung.
http://www.gutachter.org/mietminderung-bei-schimmel-…
Es kommt immer auf das Ausmaß des Schimmels an. 100% mindern kann man nur, wenn die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist.
Nur: durch die Minderung geht der Schimmel auch nicht weg, aber man hat das Recht auf eine fristlose Kündigung, sollte der Vermieter nichts degegen tun.

Gruss Huftier

Hallo,
ich würde jetzt noch mal schreiben und dem Vermieter eine Frist von einer Woche setzen, in der er sich um den Schaden kümmern soll, mit der Androhung, die nächste Miete sonst nicht zu zahlen.
JM

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Sie haben Ihren Vermieter von dem Mangel an der Mietsache in Kenntnis gesetzt (Mängelanzeige gemäß BGB). Sofern Sie einen Nachweis darüber haben, das Ihr Vermieter die Ihre E-Mail auch wirklich erhalten hat, so haben Sie jetzt war die Möglichkeit die Miete zu mindern. Eine 100%ige Mietminderung halte ich jedoch für nicht angemessen. Eine 5-10%ige Mietminderung halte ich persönlich für angemessen. Hierzu gibt es entsprechende Mietminderungstabellen in denen man zur Orientierung mal nachschauen kann. Ob der Feuchteschaden zu Ihren Lasten geht (z.B. Versottung des Schornsteins durch eigenes Verschulden), wäre gutachterlich zu klären.

MfG, Müller & Partner - Sachverständige für Bau- und Gebäudeschadstoffe, www.schadstofffrei.de

Hallo lieber Fragesteller,

wie fast immer, ist auch hier eine Ferndiagnose kaum möglich.

Der Wasserfleck, dessen Ausmaß ich nicht kenne, ist sicher unschön. Ob dies ein Grund für eine Mietminderung ist und wenn ja, in welcher Höhe, kann ich nicht beurteilen, da es sich hier auch um ein juristisches Problem handelt. In jedem Fall ist es richtig, den Mieter erstens zu informieren und ihn zweitens aufzufordern, die Ursache und den Fleck selbst zu beseitigen. Sollte es sich um ein dauerhaftes Eintreten von Feuchtigkeit handeln, besteht die Gefahr der Schimmelbildung.

Im vorliegenden Fall empfehle ich, zunächst den Fleck und auch die möglichen Ursachen durch Fotos zu dokumentieren. Die weitere Vorgehensweise sollten Sie mit einem Rechtsanwalt absprechen.

Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Gruß

H.-P. Dresen

Hallo,ich würde das ganze noch mal schriftlich machen mit einerr erneuten Frist mit der ankündigung der Mietminderung von 5%.Wobei es ankommt,ob sie Kinder haben,oder nicht.LG

Hallo,
habe den Eindruck dass die Kommunikation schon falsch begonnen wurde und empfehlen den rat eines Anwalts einzuholen.
Beste Grüße

Auf jeden Fall: Der Mieter kann bis zur endgültigen Beseitigung des Schimmels die Miete kürzen. Bei Feuchtigkeitsschäden in der Küche und im Wohnbereich sind zum Beispiel 20 Prozent Mietminderung angemessen. Ist das Mauerwerk erheblich durchfeuchtet, sind sogar 80 bis 90 Prozent möglich. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter die Schäden nicht selbst verschuldet hat, weil er zu wenig geheizt oder gelüftet hat.

http://www.immo-magazin.de/schimmel-winterzeit-ist-s…