Guten Tag! Wir haben mehrere Schimmelecken in der Wohnung, aber wie üblich schiebt es die Wohnungsgesellschaft auf schlechte Belüftung etc. Es ist aber in mehreren Wohnungen des Hauses so.
Wie kann ich am sichersten durchsetzen, dass zumindest die Miete gekürzt wird, wenn schon nichts dagegen unternommen werden kann? Danke für hilfreiche Tipps und guten Rutsch!
Hallo,
bei Mängeln gilt immer, schriftliche Mitteilung an den Vermieter über Art und Umfang der Mängel, Aufforderung zur Beseitigung mit Fristsetzung und Erklärung, dass Mietminderung in Anspruch genommen wird.
Eine Mietminderung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, wann die Mängelanzeige dem Vermieter übergeben wurde; d.h. er Kenntnis vom Mangel hat.
Die Mietminderung muss der Mieter praktisch auch wirksam machen, indem er die Mietzahlung kürzt. Erst wenn dem Vermieter Geld entgeht reagiert er; allgemeine Erfahrung.
Eine Mietminderung richtet sich in der Höhe danach, wie viel Anteil an der Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist.
Hinweis: Auch wenn die Mietminderung etwas zu hoch angesetzt wurde, wird das dem Mieter im Rechtsstreit nur selten angelastet, da er kein Fachmann sein kann.
Bitte halten Sie das Prozedere genau ein, damit Ihre Ansprüche rechtssicher werden.
Gruß suver
PS: Ein gutes Jahr 2012
Hallo,
die Gerichte entscheiden immer unterschiedlich, daher ist es schwierig zu sagen, wieviel man mindern kann.
Ab 15%- 80% sind möglich, je nach Befall.
Man kann auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen und die Kosten dann gerichtlich vom Vermieter zurückholen, wenn der Vermieter nichts dagegen unternimmt. Und man hat das Recht auf fristlose Kündigung.
Hallo Melissa
wichtig ist, dass mindestens 2-3mal eine Frist gesetzt wird damit die Mängel beseitigt werden können.
Am besten per Einschreiben u. mit folgendem Ablauf:
Erstes Schreiben: Mängel beschreiben, seit wann sie vorhanden sind u. Fotos mit schicken.
Zweites Schreiben wenn sich nach ca. 2-3Wochen nichts getan hat, eine Frist von 14 Tagen , mit entsprechendem Datum, setzen damit die Mängel beseitigen werden können.
Drittes Schreiben:Ankündigung einer Mietminderung,wenn innerhalb der nächsten 14 Tage nichts geschieht.
Ankündigung u. Durchsetzung der Mietminderung unbedingt „unter Vorbehalt“, vorallendingen die entsprechende Mietminderung auf ein Sonderkonto hinterlegen.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass auch andere Mieter mitziehen u. ebenfalls diesen Weg beschreiten um so bessere Chancen habt ihr euer Recht durchzusetzen.
Viel Erfolg,guten Rutsch u. liebe Grüße
Heike
Den Mangel dem Vermieter schriftlich benennen- 14 Tage Frist zur Abstellung setzen, danach können sie die Miete mindern.Sollte sich aber im Nachhinein z.B. durch einen Gutachter herausstellen , dass es tatsächlich an der Belüftung liegt , ist die gesamte Rechnung Ihnen- auch nicht so selten!
Hallo Melissa,
a) Schriftlich (am besten per Einschreiben) die Verwaltung über den Schimmel in Kenntnis setzen und eine Frist (14 Tage) zur Beseitigung setzen. Hier schon ankündigen, daß Du die Miete mindern wirst, wenn der Schimmel nicht beseitigt wird (die Floskel „wenn nichts passiert“ ist nicht ausreichend).
b) 3 Wochen später schriftlich (am besten per Einschreiben) die Verwaltung in Verzug setzen. Ggf. erneute Frist von 14 Tagen setzen. Wiederholung der Ankündigung, die Miete zu kürzen, wenn der Schimmel nicht beseitigt wird.
Ab der 6. Woche nach Punkt a) Miete kürzen. Ich würde zunächst 10% kürzen. Optionen nach oben immer offen halten.
Info: Gekürzt wird immer die Brutto-Warm-Miete. In der darauffolgenden Betriebskostenabrechnung sind die vollen, vertraglichen Abschläge anzusetzen (so als hättest Du nicht gekürzt).