Mietminderung bei schmutziger Treppe

irgendwie solltest du dein angebot der einweisung wahr machen, ich schreibe nichts anderes als das, wenn er die treppe gemietet, er diese miete mindern darf.

nein, weil er einen solchen vertrag noch nie gesehen hat, darfs das nicht geben, also wenn er noch kein uran gesehen hat, gibts das natürlich auch nicht.

ich glaub er steigert sich da in was rein und versteht nicht, das es darum geht, das eine minderung für eine sache nur zulässig ist, wenn man sie auch gemietet hat.

aber gib mir mal die adresse, ich schick dir was zum lesen wenn du dich selbst einweist

Hallo Puckypucky,

ich habe keine Ahnung wie die Mitposter hier auf die Idee kommen, dass für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen keine Mietminderung bei einem nicht unerheblichen Mangel durchsetzbar ist.
Natürlich kann man mindern, zu beachten ist allerdings, dass der Mangel nicht unerheblich ist. Unerheblich ist ein Mangel dann, wenn er normalerweise eine Mietminderung unter 3% der Bruttowarmmiete rechtfertigen würde.

Für die anderen nur mal so als Beispiel:

_1. Abblätternde Farbe und Verschmierung im Treppenhaus - 10% Mietminderung, vgl. AG Köln WM 97, 470; AG Schöneberg GE 91, 527.

  1. Völlig verwahrlostes und verdrecktes Treppenhaus, außerdem Verwahrlosung der Zugänge zum Haus und der Außenanlage - 20 % Mietminderung, vgl. AG Dortmund WM 98, 570.

  2. Sich lösender Putz und abblätternde Farbe im Treppenhaus – 5 % Mietminderung, vgl. LG Köln WuM 90, 17_

Quelle

Gruß

Joschi

ich habe keine Ahnung wie die Mitposter hier auf die Idee
kommen, dass für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen keine
Mietminderung bei einem nicht unerheblichen Mangel
durchsetzbar ist.
Natürlich kann man mindern, zu beachten ist allerdings, dass
der Mangel nicht unerheblich ist.

Weil das BGB das schlicht nicht vorsieht. Auch ein Gericht darf das Gesetz nur auslegen und nicht ändern, und um so zu entscheiden muss man § 536 BGB schon extrem stark beugen, um nicht zu sagen „brechen“ (was, wie ich hier bereitsts schrieb, Richter am Amts- und Landgericht ja auch gerne immer wieder tun)…

Ok, wir diskutieren hier also über ein vermietetes Treppenhaus, obwohl das weder in der Fragestellung steht noch es das in der Realität gibt, habe ich Dich richtig verstanden?

Ok, meinetwegen, dann ist Deine Antwort aber dennoch Blödsinn, denn die eigene Mietsache muss man schon selbst sauber halten, dafür kann man die Miete erst recht nicht mindern. Oder minderst Du die Miete für Deine Wohnung auch um 50 %, wenn dort 4 Wochen nicht geputzt wurde???

Deine Aussage ist und bleibt so oder so Quatsch…

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Nein, wenn er sie gemietet hat, muss er sie - wie die eigene Wohnung auch - selbst sauber halten und darf erst recht nicht mindern…

Hallo,

Weil das BGB das schlicht nicht vorsieht.

Wie wäre es mit: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html in Verbindung mit http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html ?
Zu einer Mietwohnung gehört selbstverständlich auch ein Treppenhaus. Oder wie soll der Mieter sonst die Wohnung kommen? Kann man Deiner Meinung nach durchaus auch die Treppe abreißen, ohne Anlass zu einer Mietminderung zu geben?
Sorry, aber das ist völlig abwegig.

Auch ein Gericht
darf das Gesetz nur auslegen und nicht ändern, und um so zu
entscheiden muss man § 536 BGB schon extrem stark beugen, um
nicht zu sagen „brechen“ (was, wie ich hier bereitsts schrieb,
Richter am Amts- und Landgericht ja auch gerne immer wieder
tun)…

Blödsinn außer dem ersten Halbsatz (der ist eine Binsenweisheit).

Btw., Du schreibst ja grade selber, dass es im BGB doch einen entsprechenden Paragraphen gibt. Nur, dass Du hier diesen Paragraphen zu beugen versuchst. Aber irgendwie auch nicht überraschend für einen Immobilienverwalter, also einen Vertreter des Vermieters.

Gruß
loderunner (ianal)

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Ist der Zugang zur Wohnung mangelhaft, so ist dies ein Mangel an der Mietsache, da es den Wohnwert der Wohnung mindert. Das gilt übrigens auch für defekte Aufzüge usw…
Du solltest auch aufhören die Qualifikation der Berufsrichter an AG und LG anzuzweifeln, das ist anmaßend und disqualifiziert dich eigentlich als ernst zu nehmender Gesprächspartner.

Joschi

ich erzähl also blödsinn? du vergleichst eine wohnung, die dem mieter exklusiv zur verfügung steht mit einem treppen haus, das alle anderen mieter auch nutzen müssen um zu ihrer wohnung zu kommen?