Mietminderung bei schmutziger Treppe

HAllo Lesende,
es geht um die Treppenhausreinigung im Hause des Mieters M. Im Mietvertrag ist nicht festgelegt, wer für die Treppenreinigung verantwortlich ist (es gibt zwar den Passus Betriebskosten können abgerechnet werden für… unter anderem auch Hausreinigung, aber es erfolgt keine Treppenreinigung von einer Fremdfirma und wird auch nicht abgerechnet) Auf den anderen Etagen machen die Mieter die Reinigung. Leider funktioniert das auf der Etage von M nicht. Nachdem M einen Plan gemacht hat, wer wann mit der Reinigung der Treppe dran ist und die beiden anderen Mietparteien freundlich schriftlich aufgefordert hat, sich an der Treppenreinigung zu beteiligen, ging es am Anfang einigermaßen und ist dann wieder eingeschlafen (also ein Mieter macht es wohl aus Protest nicht und der andere weil es der eine nicht macht…). Jetzt hat M einen Brief an VM geschrieben, dass er sich um eine Regelung zur Treppenreinigung bemühen möchte, da M keine Lust hat, entweder der einzige zu sein, der die Treppe reinigt oder immer durch ein schmutziges Treppenhaus zu laufen und den Dreck in die Wohnung mitzubringen.
Wie sieht es aus, hat M eine Möglichkeit der Mietminderung, wenn der VM bis zu einem bestimmten Termin keine Regelung getroffen hat? VM macht im allg. nichts, wenn es ihm nicht ans Geld geht.
Danke für Antworten
gruß pucky

Wie sieht es aus, hat M eine Möglichkeit der Mietminderung,
wenn der VM bis zu einem bestimmten Termin keine Regelung
getroffen hat? VM macht im allg. nichts, wenn es ihm nicht ans
Geld geht.

Zitat § 536 BGB:

„Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel […] hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“

Ob dieser Mangel erheblich ist, lasse ich jetzt mal außen vor, aber das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache, sondern zu den Gemeinschaftsräumen…

Hallo,

abgesehen davon würde ich doch zusätzlich noch anmerken, dass keinerlei Miete oder andere geldliche Leistungen entrichtet werden, gemäß UP. Dementsprechend dürfte es schwerfallen zu bestimmen, von was man etwas mindern sollte. Denn die Mietsache an sich (die Wohnung) ist ja nicht betroffen und der Flur - wie bereits gesagt - nicht mitvermietet.

Gruß
Nita

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Hallo,

abgesehen davon würde ich doch zusätzlich noch anmerken, dass
keinerlei Miete oder andere geldliche Leistungen entrichtet
werden, gemäß UP.

kann ich nichts drüber finden. Wo steht das?
Gruß
loderunner

Hallo,

äh dä:

(es gibt zwar den Passus Betriebskosten können abgerechnet werden für… unter anderem auch Hausreinigung, aber es erfolgt keine Treppenreinigung von einer Fremdfirma und wird auch nicht abgerechnet )

Gruß
Nita

Zusatz
Hi nochmal,

ich meinte natürlich nur den Flur von wegen keine Miete! Bisken blöd ausgedrückt meinerseits!

Gruß
Nita

1 Like

ich meinte natürlich nur den Flur von wegen keine Miete!
Bisken blöd ausgedrückt meinerseits!

Jep, gut erkannt, dann ist ja jetzt alles klar… ;o)

Hallo,

nach aktueller und auch herrschender Meinung darf die Miete in solchen Fälle bis zu 50% gemindert werden. Sollte der Mieter also Miete für das Treppenhaus zahlen, darf er diese (natürlich nur die des Treppenhauses) mindern und den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen.

hth

nach aktueller und auch herrschender Meinung darf die Miete in
solchen Fälle bis zu 50% gemindert werden. Sollte der Mieter
also Miete für das Treppenhaus zahlen, darf er diese
(natürlich nur die des Treppenhauses) mindern

Hast Du denn für diesen absoluten Blödsinn auch nochmal irgendeine Rechtsgrundlage parat, wenn es ja angeblich „aktueller und herreschender Meinung“ entspricht???

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Natürlich gehört das Treppenhaus nicht direkt zur im Mietvertrag vereinbarten Mietsache, aber der Vermieter hat doch wohl auch Sorge zu tragen für Gemeinschaftsräume und angrenzende Flächen. Wenn z.B. für mehrere Wochen keine Beleuchtung im Treppenhaus wäre, hätte der Mieter keinerlei Möglichkeit den VM zu zwingen für Beleuchtung zu sorgen, sondern muss sich mit Taschenlampe behelfen???
Der Mangel einer schmutzigen Treppe ist sicherlich nicht gravierend, aber auch abgelöste Tapete in der Wohnung nach einem Wasserschaden ist nicht schlimmer und trotzdem hat ja wohl der Mieter Anspruch auf Behebung der Sache oder eben Mietminderung.
gruß pucky

Entspricht dies nicht genau deinem Beitrag?
Mal genau lesen.

vnA

enn z.B. für mehrere Wochen keine

Beleuchtung im Treppenhaus wäre, hätte der Mieter keinerlei
Möglichkeit den VM zu zwingen für Beleuchtung zu sorgen,
sondern muss sich mit Taschenlampe behelfen???

Hi,

das hätte m. E. etwas mit Sicherheitspflicht zu tun. Ein unbeleuchtetes Treppenhaus kann zu Unfällen führen, ein normal verschmutzes eher nicht. Ob eine unzureichende Beleuchtung aber ein Minderungsgrund wäre, weiß ich nicht.

Der Mangel einer schmutzigen Treppe ist sicherlich nicht
gravierend, aber auch abgelöste Tapete in der Wohnung nach
einem Wasserschaden ist nicht schlimmer und trotzdem hat ja
wohl der Mieter Anspruch auf Behebung der Sache oder eben
Mietminderung.

Nun, für die Wohnung bezahlt er ja auch Miete, für das Treppenhaus nicht. Die Miete kann nur für etwas gemindert werden, für das auch eine Gegenleistung erbracht wird. Wäre das Treppenhaus nicht mehr nutzbar, man könnte also gar nicht in die Wohnung kommen, dann hätte der Mieter ein Minderungsrecht, denn er kann die Mietsache nicht nutzen.

Gruß
Tina

na so blödsinnig kann das nicht sein, außerdem kann ich dir gerne eine Quelle nennen: § 536 I 1. BGB. Eine stark verschmutze Treppe darf deswegen nicht so viel Miete kosten wie eine Saubere, vor allem wenn sie sauber angemietet wurde und durch Fremdeinflüsse, die der Mieter nicht zu verantworten hat, stark verschmutzt wird. Ich bleib dabei, die Miete für die Treppe darf gemindert werden und wäre sogar bereit eine Wette zu halten, das das Gericht dem Recht gibt. Leider ist mir kein Fall bekannt, wo ein Mieter das Treppenhaus gemietet hat und des wegen klagen will.

PS: Lesen bildet!

psst, er freut sich doch gerade darüber, das er Blödsinn enttarnt hat :wink:

hth

Entspricht dies nicht genau deinem Beitrag?
Mal genau lesen.

Sollte ich an Wahrnehmungsstörungen leiden? Nein, sicher nicht…

Ich habe geschrieben, dass man dafür NICHT die Miete mindern kann, da das Treppenhaus überhaupt nicht zur Mietsache gehört und man dafür somit überhaupt keine Miete zahlt. Wenn jetzt irgendjemand kommen würde, dass man dafür so 2-5 % Miete mindern kann, weil ja vielleicht doch ein Anteil in den Nebenkosten enthalten ist (was laut UP ja nicht so ist) und dazu noch eine Gerichtsentscheidung bringt, würde ich sagen „Ok, da hat mal wieder irgendein Richter das BGB sehr weit ausgelegt, obwohl § 536 BGB das eigentlich nicht hergibt, aber gut.“, aber 50 % (nicht 5 % ohne „0“) Mietminderung für ein verschmutztes Treppenhaus??? Das ist jenseits jeglicher Realität. Und bei einem Mangel der Mietsache selbst, wie z.B. einem tropfenden Wasserhahn wird dann um 100 % gemindert oder wie???

Nein, ich habe so einen Blödsinn sicher nie irgendwo geschrieben, wenn mir jemand das Gegenteil nachweist, lasse ich mich auf der Stelle einweisen…

Natürlich gehört das Treppenhaus nicht direkt zur im
Mietvertrag vereinbarten Mietsache, aber der Vermieter hat
doch wohl auch Sorge zu tragen für Gemeinschaftsräume und
angrenzende Flächen. Wenn z.B. für mehrere Wochen keine
Beleuchtung im Treppenhaus wäre, hätte der Mieter keinerlei
Möglichkeit den VM zu zwingen für Beleuchtung zu sorgen,
sondern muss sich mit Taschenlampe behelfen???
Der Mangel einer schmutzigen Treppe ist sicherlich nicht
gravierend, aber auch abgelöste Tapete in der Wohnung nach
einem Wasserschaden ist nicht schlimmer und trotzdem hat ja
wohl der Mieter Anspruch auf Behebung der Sache oder eben
Mietminderung.

Das mag ja alles so sein, aber die Frage war ja, ob dafür die Miete gemindert werden kann und das BGB sieht dafür nunmal keine Mietminderung vor, wenn der Mangel außerhalb der Mietsache liegt. Bei dem Beispiel mit der Tapete ist das noch was anderes, ob das erheblich ist, darüber kann man sich streiten, aber zumindest liegt der Mangel ja wenigstens innerhalb der Mietsache, bei der Treppenhausbeleuchtung geht es um Sicherheitsaspekte, aber ebenfalls nicht um Mietminderung. Um sowas durchzusetzen gibt es Möglichkeiten, aber die Mietminderung ist vom Sinn her ohnehin nicht dafür gedacht, um dem Vermieter gegenüber als Druckmittel zu dienen, sie wird nur in 99 % aller Fälle dafür missbraucht…

Ich würde empfehlen, das eigene Posting selbst nochmal zu lesen und darüber nachzudenken, da braucht man nichts enttarnen, der Unsinn ist absolut offensichtlich…

Eine stark
verschmutze Treppe darf deswegen nicht so viel Miete kosten
wie eine Saubere, vor allem wenn sie sauber angemietet wurde
und durch Fremdeinflüsse, die der Mieter nicht zu verantworten
hat, stark verschmutzt wird. Ich bleib dabei, die Miete für
die Treppe darf gemindert werden und wäre sogar bereit eine
Wette zu halten, das das Gericht dem Recht gibt. Leider ist
mir kein Fall bekannt, wo ein Mieter das Treppenhaus gemietet
hat und des wegen klagen will.

Ich habe noch nie einen Mietvertrag gesehen, in dem ein Treppenhaus gemietet worden wäre, insofern zahlt man für eine Treppe auch keine Miete und kann sie somit dafür auch nicht mindern. Das steht auch nicht im UP, genau deshalb ist Dein Beitrag ja derart blödsinnig. Das ein Gericht nicht dennoch (rechtsbeugend) eine Minderung zulassen würde, kann ich nicht ausschließen, aber die Wette halte ich insofern, dass kein Gericht deswegen jemals eine Minderung über 10 % zulassen würde…

Hallo,

also ich kann mich an ein Urteil erinnern, wo den Mietern eine Mietminderung zugesprochen wurde weil die Außenfassade schmutzig war. Bin jetzt zu faul zum suchen.

Naja, vor Gericht und auf hoher See …

LG Autsch

Eine Miete von 0,00 € zu 50% gemindert, ergibt …